EU-KI-Gesetz: Umsetzungsfristen bis Dezember 2027 verschoben
29.06.2026 - 09:49:28 | boerse-global.de
Der Rat der Europäischen Union hat sich am Montag nicht auf ein Verhandlungsmandat für das Digital-Omnibus-Gesetzespaket einigen können. Grund ist die Weigerung Deutschlands, den aktuellen Entwurf zu unterstützen. Die scheidende zypriotische Ratspräsidentschaft erklärte daraufhin, dass eine Einigung unter den Mitgliedstaaten kurzfristig nicht in Sicht sei.
Zypern gibt ab – Irland übernimmt
Das Dossier geht nun an Irland, das turnusgemäß die Ratspräsidentschaft übernimmt. Zwar konnte Zypern bis zum 26. Juni eine grundsätzliche Einigung zum KI-Teil des Pakets vermelden – konkret zur Vereinfachung harmonisierter Regeln. Doch das Gesamtpaket bleibt blockiert. Der Streit dreht sich um nichts weniger als die Zukunft der Digitalregulierung in Europa.
KI-Gesetz: Fristen deutlich verlängert
Das Europäische Parlament hat im Zuge der Verhandlungen beschlossen, die Umsetzungsfristen für den EU AI Act deutlich zu verschieben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Hochrisiko-Systeme nach Anhang III: Statt August 2026 nun erst am 2. Dezember 2027 fällig – eine Verzögerung von 16 Monaten
- Systeme nach Anhang I: Müssen bis zum 2. August 2028 konform sein – zwölf Monate später als geplant
Branchenbeobachter führen die Anpassungen auf intensives Lobbying zurück. Doch nicht alles wird verschoben: Die Regeln für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), verbotene Praktiken und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten weiterhin ab dem 2. August 2026.
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Aus für automatisierte Browser-Signale
Der Rat hat am 18. Juni einen umstrittenen Passus gestrichen: Artikel 88b, der automatisierte Browser-Signale zur Nutzerzustimmung vorsah, ist Geschichte. Berichten zufolge hatten große Technologiekonzerne massiv gegen die Regelung lobbyiert. Artikel 88a blieb dagegen erhalten. Branchenanalysten schätzen, dass der Werbesektor durch den Wegfall der automatisierten Signale Einnahmeverluste in Milliardenhöhe verkraften muss – Schätzungen gehen von mehreren Dutzend Milliarden Euro aus.
Die Omnibus-I-Richtlinie trat bereits am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind nun dabei, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Frist endet am 19. März 2027.
Parallel laufen die Uhren ab
Der Stillstand beim Digital Omnibus kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Gleich mehrere digitale Großprojekte stehen vor entscheidenden Weichenstellungen:
Chat Control unter Druck: Am Montag begann der finale Trilog zur Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs (CSA). Digitalrechtler schlagen Alarm: Die geplanten Erkennungsanordnungen könnten zur Massenüberwachung privater Nachrichten führen und Verschlüsselung faktisch aushebeln. Die Übergangsregeln liefen bereits am 3. April 2026 aus.
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Digitaler Euro nimmt Form an: Der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments (ECON) verabschiedete am 23. Juni eine Position zum digitalen Euro. Der Plan sieht eine 24-monatige Einführungsphase vor. Um zu verhindern, dass die digitale Währung zum primären Wertaufbewahrungsmittel wird, sind Obergrenzen für Bestände vorgesehen. Datenschutz soll durch Zero-Knowledge-Proofs gewährleistet werden – und die grundlegende Nutzung bleibt für Bürger kostenlos.
Die Frage ist nun, ob Irland als neue Ratspräsidentschaft den Knoten durchschlagen kann. Deutschland steht in der Pflicht, seine Position zu erklären – und die EU steht vor der Herausforderung, ihre digitale Souveränität nicht durch innere Blockaden zu gefährden.
