EU-Gericht: Microsoft Edge bleibt kein Gatekeeper unter DMA
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 04:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das EU-Generalgericht am 2. September 2026 die Klage des Browser-Herstellers Opera abgewiesen. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen T-357/24 richtete sich gegen einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2024. Die Brüsseler Behörde hatte damals entschieden, den Webbrowser Microsoft Edge nicht als sogenannten Torwächter (Gatekeeper) unter den Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) einzustufen. Mit dem aktuellen Urteil folgt das Gericht der Argumentation der Kommission und stärkt deren Ermessensspielraum bei der Marktregulierung.
Gericht sieht keinen Engpass für Geschäftskunden
Zentraler Streitpunkt des Verfahrens war die Frage, ob Microsoft Edge eine kritische Schnittstelle zwischen Unternehmen und Endverbrauchern darstellt.
Das EU-Generalgericht stellte fest, dass die Kommission keinen Fehler beging, als sie das Argument von Microsoft akzeptierte, Edge sei kein wichtiges Gateway für Geschäftskunden. Laut der Entscheidung habe die Kommission hinreichend substantiierte Argumente vorgelegt, um diese Einschätzung zu stützen.
Ein wesentlicher Punkt in der Argumentation von Opera war die Vorinstallation von Edge auf dem Betriebssystem Windows. Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass diese Praxis einen sogenannten Engpass (Chokepoint) schaffe, der den Wettbewerb behindere. Das Gericht wies diese Darstellung jedoch zurück.
Zwar überschreite Edge die quantitativen Schwellenwerte des DMA, doch rechtfertige dies im vorliegenden Fall nicht automatisch die Einstufung als Torwächter. Das Gericht räumte der Kommission zudem einen gewissen Ermessensspielraum bei der Bewertung der tatsächlichen Nutzung ein. Sollte sich die Marktsituation grundlegend ändern, bleibe eine Neubewertung des Dienstes jedoch weiterhin möglich.
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Microsofts verbleibende Verpflichtungen und historische Bezüge
Trotz des Erfolgs im Fall Edge bleibt Microsoft in anderen Bereichen strengen Regulierungen unterworfen. Das Unternehmen ist weiterhin als Torwächter für sein Betriebssystem Windows sowie das Karrierenetzwerk LinkedIn eingestuft. Für diese benannten Dienste gelten die strengen Auflagen des DMA. Bei Verstößen drohen den betroffenen Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Das Verhältnis zwischen Opera und Microsoft ist durch eine lange regulatorische Geschichte geprägt. Bereits im Jahr 2007 hatte Opera eine Beschwerde eingereicht, die schließlich im Jahr 2013 zu einer Geldbuße in Höhe von 561 Mio. Euro gegen den US-Technologiekonzern führte.
Aktuell zeigt sich Opera wirtschaftlich stabil: Das Unternehmen erzielte im zweiten Quartal 2026 einen Umsatz von 178,1 Mio. US-Dollar und ist nach eigenen Angaben netto cash-positiv.
Einordnung in die europäische Regulierungspraxis
Das Urteil zugunsten der Kommission steht im Kontrast zu anderen Verfahren im Rahmen des DMA. Wie im Rahmen der Berichterstattung zum aktuellen Urteil angeführt wurde, verlor beispielsweise der Technologiekonzern Apple im April 2026 seine Anfechtung gegen die Einstufung des App Store und des Nachrichtendienstes iMessage als Torwächter.
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Die Entscheidung des EU-Generalgerichts verdeutlicht, dass die Einstufung als Gatekeeper nicht allein auf Basis von Nutzerzahlen erfolgt, sondern eine detaillierte qualitative Prüfung der Marktfunktion voraussetzt.
Für Browser-Hersteller bedeutet dies, dass die bloße Marktpräsenz durch Vorinstallationen auf Betriebssystemen nicht zwangsläufig zu einer Regulierung unter dem strengen DMA-Regime führt, solange die Behörden keine hinreichende Bedeutung für den geschäftlichen Nutzerverkehr feststellen können.
