Erbschaftsteuer vor Gericht: Karlsruhe verhandelt am 12. und 13. Oktober
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 16:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die ungleiche Verteilung von Privatvermögen zwischen Ost- und Westdeutschland schlägt sich zunehmend in den öffentlichen Haushalten nieder. Anlässlich der Vorstellung des Berichts zum Stand der Deutschen Einheit im Bundeskabinett plädiert die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), für grundlegende Reformen.
In einem Gastbeitrag für die Rheinische Post verlangt sie einen finanziellen Ausgleich zwischen Bundesländern mit hohem und niedrigem Aufkommen bei der Erbschaftsteuer. Wer wenig erbe, dürfe nicht doppelt benachteiligt werden – weder beim privaten Vermögen noch bei den finanziellen Spielräumen des jeweiligen Bundeslandes.
Da die Erbschaftsteuer eine reine Ländersteuer ist, fließt das Aufkommen direkt den Landesetats zu, aus denen Schulen, Hochschulen und die regionale Infrastruktur finanziert werden. Kaiser regt an, bestehende Ausnahmen und Privilegierungen bei der Übertragung sehr großer Vermögen auf den Prüfstand zu stellen und dabei einen bundesweiten föderalen Verteilungsmechanismus zu etablieren.
Kluft bei Übertragungen und Vermögensbeständen
Die strukturellen Unterschiede spiegeln sich in den Erhebungen der Statistik wider. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen im Jahr 2025 von den steuerlich berücksichtigten Erbschaften und Schenkungen 142,5 Milliarden Euro – und damit 95 Prozent des Gesamtwerts – auf die westlichen Bundesländer.
Auf die ostdeutschen Länder und Berlin entfielen lediglich 8 Milliarden Euro. Während die westdeutschen Bundesländer 81 Prozent der Bevölkerung stellen, vereinnahmen die ostdeutschen Länder mit einem Bevölkerungsanteil von 19 Prozent nur rund 5 Prozent des steuerlich erfassten Transfervolumens.
Pro Kopf wurden im Westen rechnerisch gut 2.100 Euro übertragen, im Osten knapp 500 Euro, bei einem gesamtdeutschen Durchschnitt von gut 1.800 Euro. Von den im Jahr 2025 festgesetzten 21,4 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer gingen 20,4 Milliarden Euro an den Westen und 1 Milliarde Euro an den Osten und Berlin. Diese Erhebungen erfassen allerdings nicht alle Vermögensübertragungen, da Freibeträge unberücksichtigt bleiben.
Der Leiter der Dresdner Niederlassung des ifo-Instituts, Marcel Thum, ordnete das Ergebnis für 2025 als möglichen Ausreißer ein, der auf ein außergewöhnlich hohes Steueraufkommen in Bayern zurückgehen dürfte; im Jahr 2022 habe der ostdeutsche Anteil noch bei etwa 12 Prozent gelegen.
Sebastian Dullien, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, verweist auf historische Ursachen: Ostdeutsche hätten zu DDR-Zeiten weniger Ersparnisse bilden können und bezögen seit der Wiedervereinigung im Schnitt geringere Löhne.
Für das Jahr 2023 bezifferte Kaiser das durchschnittliche Netto-Gesamtvermögen je Haushalt im Osten auf 125.500 Euro gegenüber 257.100 Euro im Westen; beim Immobilienvermögen standen 97.800 Euro im Osten einem westdeutschen Wert von 214.500 Euro gegenüber.
Umverteilungsinstrumente und gesellschaftliche Wahrnehmung
Um der Konzentration entgegenzuwirken, bringt Kaiser erneut das Grunderbe ins Gespräch – ein Konzept ihres Amtsvorgängers Carsten Schneider, das eine Einmalzahlung von 20.000 Euro für jeden 18-Jährigen vorsieht – sowie die Einführung einer Frühstartrente. Zudem mahnt die SPD-Politikerin höhere Löhne, eine stärkere Tarifbindung im Osten und einen höheren Anteil ostdeutscher Führungskräfte an.
Die Erbschaftsteuer steht vor einer doppelten Prüfung: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober über zwei Verfahren, parallel fordert die Ostbeauftragte einen Ausgleich zwischen Bundesländern mit hohem und niedrigem Aufkommen. Wer Vermögen überträgt, sollte die geltenden Freibeträge und die geplanten Änderungen kennen. Kostenlosen Leitfaden zur Erbschaftsteuer-Reform anfordern
Ergebnisse des Deutschland-Monitors verdeutlichen die Skepsis in der Bevölkerung: Während 95 Prozent der Befragten finden, dass Leistung und Fleiß für den sozialen Aufstieg zählen sollten, und 91 Prozent dies der Bildung zuschreiben, bewerten tatsächlich 80 Prozent Vermögen und 80 Prozent persönliche Beziehungen als ausschlaggebend. 72 Prozent sehen die soziale Herkunft als bestimmend an, während nur 69 Prozent glauben, dass sich Fleiß und Leistung real durchsetzen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund drängt ebenfalls auf Reformen. DGB-Vize Stefan Körzell fordert eine engagierte Strukturpolitik, die Wiederbelebung der seit 1997 nicht mehr erhobenen Vermögensteuer, das Streichen von Vergünstigungen für wohlhabende Unternehmenserben sowie eine einmalige Vermögensabgabe für Megareiche.
Die CDU-Ministerpräsidenten aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen unterdessen die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Steuerprivilegien und anstehende Verfassungsprüfung
Die Debatte gewinnt auch vor dem Hintergrund anstehender Gerichtsentscheidungen an Schärfe. Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer (Aktenzeichen 1 BvR 804/22 und 1 BvF 1/23).
Die bayerische Landesregierung bezweifelt dabei die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da das Steueraufkommen vollständig den Ländern zufließt. Zudem rügt ein privater Erbe die ungleiche steuerliche Behandlung im Vergleich zu Betriebsvermögen. Eine Entscheidung aus Karlsruhe wird für Anfang 2027 erwartet.
Innerhalb der Union sorgt das Thema für Konflikte: Während der Arbeitnehmerflügel CDA Vergünstigungen auf tatsächlich betriebsnotwendiges Vermögen begrenzen und pauschale Verschonungen beenden will, warnt der Generalsekretär des Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, vor einer Schwächung von Betrieben durch Steuerbelastungen.
Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen das Ausmaß bisheriger Verschonungen. Der Steuerexperte Stefan Bach schätzt das tatsächliche Erbschaftsteueraufkommen auf rund 6 Milliarden Euro unter dem festgesetzten Betrag; allein über die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes seien im Jahr 2025 Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen worden.
95 Prozent des steuerlich erfassten Übertragungsvolumens entfielen 2025 auf die westlichen Bundesländer — pro Kopf gut 2.100 Euro gegenüber knapp 500 Euro im Osten. Diese Kluft befeuert die Debatte um Privilegien bei großen Vermögen. Unser Leitfaden zeigt, welche Freibeträge gelten und welche Reformvorschläge diskutiert werden. Leitfaden zu Freibeträgen und Reformplänen sichern
Laut dem Billionaire Ambitions Report 2025 der Bank UBS haben 74 Prozent der deutschen Milliardäre ihr Vermögen geerbt, nach 71,8 Prozent im Vorjahr – ein internationaler Spitzenwert.
Gleichzeitig verzehnfachte sich der Kapitalwert des steuermindernden Nießbrauchs in den zehn Jahren bis 2024, wie aus einer Erhebung der Rosa-Luxemburg-Stiftung hervorgeht, die auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage der Linken im Bundestag vom 25. September 2026 (Drucksache 21/8217) war.
