Erbschaftsteuer, Verfassungsgericht

Erbschaftsteuer: Verfassungsgericht prüft Freibeträge und Steuersätze am 12. Oktober

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 06:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

SPD-Generalsekretär Klüssendorf verlangt höhere Steuern; am 12. Oktober prüft das Bundesverfassungsgericht zentrale Regeln.

Erbschaftsteuer: SPD fordert Reform, Verfassungsprüfung folgt
Landschaftsaufnahme mit dem Übergang von einer urbanen Industrielandschaft zu einer ländlichen Wiesenfläche. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion über die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland gewinnt erneut an Schärfe. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erneuerte in der Montagsausgabe der „Rheinischen Post“ die Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung der Erbschaftsteuer.

Kleinere und mittlere Erbschaften würden derzeit stark besteuert, während Milliardärsfamilien ihr Vermögen über bestehende legale Schlupflöcher nahezu steuerfrei weitergeben könnten.

Klüssendorf forderte eine Anhebung der Erbschaftsteuer sowie einen höheren Spitzensteuersatz und warnte davor, dass ein Verzicht auf Korrekturen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährde. Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wies die Forderungen nach einer Steuererhöhung hingegen zurück.

Großes Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland

Ein zentraler Aspekt der Auseinandersetzung ist das anhaltende Vermögensgefälle zwischen den Bundesländern. Wie Klüssendorf darlegte, entfallen rund 95 Prozent des steuerlich vererbten Vermögens und der Schenkungen auf den Westen.

Diese Verteilung spiegeln auch die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 wider. Demnach entfielen 95 Prozent des Werts aller steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen auf Westdeutschland.

Von einem Gesamtvolumen von 150,5 Milliarden Euro machten Übertragungen im Westen 142,5 Milliarden Euro aus, während in Ostdeutschland und Berlin lediglich 8 Milliarden Euro erfasst wurden.

Pro Kopf ergab dies im Westen einen Wert von gut 2100 Euro, im Osten von knapp 500 Euro und bundesweit von gut 1800 Euro. Ende 2025 lebten knapp 19 Prozent der Bevölkerung im Osten und Berlin, ihr Anteil an den erfassten Vermögensübertragungen lag jedoch nur bei 5 Prozent.

Aus diesen Summen resultierte für 2025 eine festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer von insgesamt 21,4 Milliarden Euro, von denen 20,4 Milliarden Euro im Westen und 1 Milliarde Euro im Osten anfielen.

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Dullien, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, erklärte gegenüber Reuters, dass Bürger in der DDR deutlich weniger Ersparnisse bilden konnten und nur ausnahmsweise Immobilieneigentum erwarben.

Eine höhere Besteuerung von Vermögen und Erbschaften könne dazu beitragen, die Vermögensungleichheit abzubauen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage verlangen die Ost-Ministerpräsidenten zudem die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Freibeträge und steigende Immobilienpreise

Kritik entzündet sich zudem an den seit langer Zeit unveränderten Freibeträgen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen diese für Ehepartner bei 500.000 Euro, für Kindern bei 400.000 Euro und für Enkel bei 200.000 Euro, während für die Steuerklassen II und III ein Satz von 20.000 Euro gilt. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Beim Bundesverfassungsgericht wird darauf hingewiesen, dass der Kinder-Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil unverändert seit 2009 gilt. Gleichzeitig stieg der bundesweite Häuserpreisindex von 54,4 Punkten im Jahr 2009 auf 100 Punkte im Jahr 2025, was einem Zuwachs von 84 Prozent entspricht.

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Durch diesen Wertanstieg greift die Steuerbelastung zunehmend auch bei regulärem Wohneigentum: Erbt ein Kind beispielsweise eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro, verbleiben nach Abzug des Freibetrags 300.000 Euro als steuerpflichtiger Betrag.

In der Steuerklasse I führt der Satz von 11 Prozent zu einer Belastung von rund 33.000 Euro. Für das Jahr 2025 wurden insgesamt 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer festgesetzt, was einem Rekordanstieg von 57,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Klage in Karlsruhe und weitere Reformvorschläge

Am 12. Oktober 2026 befasst sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines von Bayern initiierten Verfahrens zur abstrakten Normenkontrolle mit dem Erbschaftsteuerrecht. Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung sind die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen Freibeträge sowie die Steuersätze.

Nicht Bestandteil des Verfahrens ist die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim. Für Betroffene gilt bei Steuerbescheiden grundsätzlich eine einmonatige Einspruchsfrist.

Flankierend zur Steuerdebatte brachte SPD-Generalsekretär Klüssendorf weitergehende Anpassungen der Sozialsysteme ins Spiel. Er sprach sich dafür aus, die gesetzliche Rentenversicherung so umzugestalten, dass künftig alle Erwerbstätigen einzahlen, einschließlich neuer Beamter, Abgeordneter und Selbstständiger.

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