Erbschaftsteuer: Verfassungsgericht prüft Freibeträge im Oktober
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gemeinschaftliche Testamente gelten als Klassiker der Altersvorsorge für Paare. Doch die rechtlichen Bindungen sind tückisch – besonders bei Trennung oder nach dem ersten Todesfall. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und anstehende Reformen zeigen: Präzise Vorsorge ist wichtiger denn je.
Bindungswirkung: Wenn der Widerruf scheitert
Wechselbezügliche Verfügungen sind das Herzstück des gemeinschaftlichen Testaments. Sie sorgen dafür, dass die Bestimmungen des einen Partners nur gelten, solange die des anderen Bestand haben. Leben beide noch, lässt sich das Testament gemeinsam ändern oder aufheben. Ein einseitiger Rückzieher dagegen ist streng formal: Eine notariell beurkundete Erklärung muss dem Partner meist per Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
Bleibt die Trennung aus, wird es nach dem ersten Todesfall eng. Die Bindungswirkung verfestigt sich – der Überlebende kann nicht mehr einfach umschreiben. Es sei denn, das Testament enthält Öffnungsklauseln. Ohne solche gibt es nur wenige Auswege: die Ausschlagung der Erbschaft binnen sechs Wochen oder eine Anfechtung, wenn etwa durch Wiederheirat oder Nachwuchs neue Pflichtteilsberechtigte auftauchen.
BFH-Urteil: Finanzämter dürfen Erbscheine hinterfragen
Der Bundesfinanzhof hat den Behörden im Juni mehr Spielraum gegeben. Mit Urteil vom 29. Juni 2026 (Az. II B 68/25) entschied das Gericht: Finanzämter müssen einem Erbschein nicht blind folgen, wenn gewichtige Gründe dagegensprechen. Im konkreten Fall wich der Verkehrswert einer Immobilie deutlich vom angenommenen Wert ab – 610.000 statt 450.000 Euro. Das Finanzamt durfte die Erbanteile trotz ausgewiesener Quote von 37 Prozent neu bewerten.
Parallel dazu präzisierte der BGH die Ermittlung ausländischen Erbrechts. Laut Beschluss vom 24. Juni 2026 (Az. IV ZB 24/25) müssen Gerichte sorgfältig prüfen, wie Vermögenswerte nach ausländischem Recht zu qualifizieren sind. So kann ein Anteil an einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz als bewegliches Vermögen gelten, wenn das Kollisionsrecht auf deutsches Recht zurückverweist.
Digitaler Nachlass: Die unsichtbare Vermögensfalle
Wer sich auf die anstehende Verfassungsgerichts-Entscheidung zur Erbschaftsteuer vorbereiten will, findet in diesem Leitfaden die wichtigsten Handlungsfelder – von der Testaments-Gestaltung bis zur digitalen Nachlassplanung. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Kryptowährungen, Domains, PayPal-Konten – digitaler Besitz wird zum wachsenden Problem der Nachlassplanung. Fachleute raten zu einem Inventar aller digitalen Werte, das im Testament erwähnt wird. Wichtig: Passwörter und Seed-Phrasen gehören nicht ins Testament selbst. Versiegelte Anweisungsbriefe oder Multisig-Verfahren gelten als sicherer, um Erben Zugriff zu verschaffen, ohne die Kontrolle vorab zu gefährden.
In der Dominikanischen Republik fehlen spezifische Gesetze für digitale Testamente – die Werte lassen sich aber in herkömmliche Testamente integrieren. Experten empfehlen dort einen spezialisierten Testamentsvollstrecker und regelmäßige Checks der Plattformrichtlinien.
Internationale Reformen: Mehr Freiheit, mehr Streit
Brasilien diskutiert eine Reform des Zivilgesetzbuches (PL 4/2025), die Ehegatten von der Liste der notwendigen Erben streichen könnte. Das würde die Testierfreiheit erhöhen – Kritiker warnen jedoch vor Nachteilen für pflegende Angehörige. Taiwan hat den Sonderpflichtteil für Geschwister bereits abgeschafft. In Italien stellte das Kassationsgericht Mitte 2026 klar: Nachlässe verschiedener Erblasser müssen bei Pflichtteilsberechnungen strikt getrennt behandelt werden, selbst bei überlappenden Schenkungen.
Die wachsende Komplexität lockt auch die Finanzbranche. Die Deutsche Bank baut ihr Wealth Planning aus: Ab September 2026 übernimmt Georg Tolksdorf die Leitung und berichtet an Lisa-Marie Wöhrle. Die Erträge im Wealth Management stiegen im zweiten Quartal um 6 Prozent auf 1,38 Milliarden Euro – ein klares Signal für den Bedarf an professioneller Nachlassplanung.
Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament haben, sollten Sie die Bindungswirkung kennen – und wissen, wann ein Widerruf noch möglich ist. Dieser Report zeigt Ihnen die entscheidenden Fallstricke und wie Sie mit Öffnungsklauseln flexibel bleiben. Flexibilität im Testament jetzt sichern
Verfassungsgericht: Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand
Der Herbst wird richtungsweisend. Am 12. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Gesetzgebungskompetenzen und Freibeträge (Az. 1 BvF 1/23). Einen Tag später steht die Begünstigung von Betriebsvermögen auf dem Prüfstand (Az. 1 BvR 804/22). Der Hintergrund: Bei großen Erbschaften führten umfangreiche Steuererlasse 2024 teilweise zu effektiven Steuersätzen von nur 1,5 Prozent. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, entscheidet sich in wenigen Wochen.
