Erbschaftssteuer, SPD

Erbschaftssteuer: SPD plant Million-Euro-Freibetrag für alle

31.05.2026 - 20:49:03 | boerse-global.de

SPD plant Millionenfreibetrag bei Erbschaftssteuer. Gerichte entscheiden zu Pflegekosten und Nachlassfragen. Hackerangriff auf Klinikdaten.

PayPal Shares Struggle Despite Positive Business Developments - Foto: über boerse-global.de
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Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer, während Gerichte wichtige Entscheidungen zu Pflegekosten und Nachlassfragen gefällt haben. Steigende Immobilienpreise und der demografische Wandel zwingen Politik und Justiz zum Handeln.

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Neue Regeln für die Erbschaftssteuer geplant

Ein Konzept der SPD mit dem Titel „FairErben" sorgt seit Januar für Diskussionen. Der Vorschlag sieht vor, dass jeder Empfänger künftig einen lebenslangen Freibetrag von einer Million Euro erhält. Bisher gelten gestaffelte Freigrenzen: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel – und das alle zehn Jahre aufs Neue.

Der Hintergrund: Die Immobilienpreise sind seit 2009 um rund 94 Prozent gestiegen. „Das System bildet die Realität nicht mehr ab", kommentieren Steuerexperten die geplante Neuausrichtung. Parallel prüft das Bundesverfassungsgericht die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen – ein Urteil wird noch 2026 erwartet.

Gerichte schaffen Klarheit bei Erbschaft und Rente

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Dezember 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen: Ein Europäisches Nachlasszeugnis kann ausgestellt werden, wenn kein Beteiligter Einspruch erhebt. Selbst wenn ein nationaler Erbschein bereits vorliegt, blockiert jeder Widerspruch das europäische Dokument – solange die Sache nicht rechtlich geklärt ist.

Noch aktueller: Das Sozialgericht Dresden erklärte Mitte Mai 2026 pauschale Pflegeversicherungsbeiträge für Neurentner für angreifbar. Konkret geht es um einen Satz von 4,8 Prozent, der im Juli 2025 für alle galt, die zwischen Februar und Juni 2025 in Rente gingen. Betroffene mussten nachträglich Beiträge für Monate zahlen, die vor ihrem Rentenbeginn lagen. Bei einer monatlichen Rente von 1.800 Euro könnte das eine Rückerstattung von rund 14,40 Euro bedeuten.

Pflegekosten: Wer soll zahlen?

Die finanzielle Belastung durch steigende Pflegekosten wächst. CDU-Politiker Albert Stegemann forderte Ende Mai, die Einkommensgrenze zu senken, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen. Derzeit liegt diese Schwelle bei 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen.

Die Realität in den Pflegeheimen sieht so aus: Die monatlichen Kosten bewegen sich zwischen 3.800 und 4.800 Euro. Die höchste Pflegestufe zahlt 2.005 Euro – den Rest, etwa 2.200 bis 2.800 Euro, müssen die Bewohner selbst tragen. Bis 2040 wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf 6,8 Millionen steigen. „Das aktuelle Modell ist nicht zukunftsfähig", warnen Experten.

Eine weitere Hürde: Das Sozialamt kann verlangen, dass das Haus eines Pflegebedürftigen verkauft oder vermietet wird – es sei denn, der Ehepartner, Lebenspartner oder ein behinderter Angehöriger wohnt noch darin. Der allgemeine Schonbetrag liegt bei 10.000 Euro.

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Vorsorge: Was Kinderlose unbedingt regeln sollten

Juristen empfehlen zunehmend sogenannte „Mitteilungsblätter" oder „Letters of Wishes" als Ergänzung zum Testament. Darin erklären Erblasser ihre Beweggründe – etwa bei ungleicher Verteilung oder Enterbung. Das kann Familienstreitigkeiten vorbeugen. Auch Wünsche zur Bestattung oder zur Verteilung persönlicher Gegenstände lassen sich so festhalten.

Für Senioren ohne Kinder ist eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung unverzichtbar. Damit bestimmen sie selbst, wer ihre Angelegenheiten regeln darf – sei es ein Vertrauter oder ein Berufsbetreuer. Die notarielle Beglaubigung kostet zwischen 100 und 300 Euro. Ohne diese Vorsorge entscheidet das Gericht und setzt einen Berufsbetreuer ein – mit Kosten von 27 bis 45 Euro pro Stunde.

Todesfall im Ausland: Logistik und Kosten

Stirbt ein Angehöriger im Ausland, wird es schnell teuer. Der Lufttransport eines Sarges kann fünfstellige Summen verschlingen. Oft ist ein spezieller Zinksarg mit Druckausgleich nötig. Eine günstigere Alternative: Die Einäscherung vor Ort und der Transport der Urne – die unter bestimmten Auflagen sogar im Handgepäck mitreisen darf.

Cyberangriff auf Patientendaten

Ein schwerer Datendiebstahl erschüttert die Kliniklandschaft in Baden-Württemberg und im Saarland. Ende Mai griffen Hacker den Dienstleister Unimed an und erbeuteten Daten von Zehntausenden Privatpatienten und Selbstzahlern aus 17 Krankenhäusern. Gestohlen wurden Namen, Adressen, Geburtsdaten sowie teilweise Finanz- und medizinische Informationen. Betroffene sollten ihre Konten genau im Auge behalten.

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