Erbrecht: BGH stärkt Rechte von Vertragserben gegen Schenkungen
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 22:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders bei komplexen Familienkonstellationen werden frühzeitige vertragliche Regelungen immer wichtiger. Experten warnen vor langwierigen Gerichtsverfahren, wenn Erben nicht rechtzeitig vorsorgen.
BGH stärkt Rechte von Vertragserben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vertragserben gegenüber Beschenkten präzisiert. In einer Entscheidung vom 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25) stellte das Gericht klar: Ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht steht dem Herausgabeanspruch eines Geschenks nicht entgegen.
Der Vertragserbe darf darauf vertrauen, dass seine Erbanwartschaft nicht durch Schenkungen geschmälert wird. Solange der Erblasser nicht tatsächlich vom Vertrag zurückgetreten ist, bleibt der Anspruch bestehen.
Besonders relevant wird das bei Grundstücken oder hohen Geldbeträgen, die an einzelne Kinder gehen. Gehen andere Nachkommen leer aus, entstehen oft Pflichtteilsergänzungsansprüche. Bei gemischten Schenkungen – etwa wenn eine Immobilie deutlich unter Verkehrswert verkauft wird – gilt die Differenz als Schenkung. Solche Ansprüche reduzieren sich jährlich um zehn Prozent und entfallen nach zehn Jahren vollständig.
Wenn Erben blockieren: Auskunftspflichten verschärft
Die Abwicklung von Nachlässen wird oft zum Problem, wenn Miterben nicht mitmachen. Banken im In- und Ausland verlangen für die Kontenauflösung meist beglaubigte Unterschriften aller Erben. Blockiert ein Mitglied, bleibt nur der Klageweg.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Auskunftspflichten verschärft. Mit Urteil vom 17. Februar 2026 (Az. 3 U 23/25) entschied es: Eine Lebensgefährtin, die als Hausgenossin Zugriff auf Besitztümer des Verstorbenen hatte, muss umfassend Auskunft geben. Das gilt besonders, wenn sie selbst einen Erbschein beantragt hat. Ein bloßer Mitbesitz vor dem Erbfall schützt nicht vor diesen Ansprüchen.
Der BGH hat die Rechte von Vertragserben gestärkt: Ein bloßer Rücktrittsvorbehalt schützt den Erblasser nicht vor Ansprüchen bei beeinträchtigenden Schenkungen. Unser Ratgeber zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Schenkungen anfechten, ein wirksames Testament erstellen und die Erbengemeinschaft auflösen. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Steuerfallen bei Immobilien und Eheverträgen
Jährlich werden rund 400.000 Immobilien in Deutschland vererbt. Die Wertsteigerung führt zunehmend zu Erbschaftsteuer-Belastungen. Finanzbehörden setzen Immobilienwerte oft hoch an. Dabei liegen Gutachten im Einzelfall zehn bis dreißig Prozent unter den Schätzungen des Finanzamts. Das kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Der Bundesfinanzhof bestätigte bereits am 20. November 2025: Eine rückwirkende Anwendung von Erbschaftsteuerrecht ist unter bestimmten Bedingungen verfassungsrechtlich zulässig. Das betrifft Zeiträume, in denen aufgrund laufender Gesetzgebungsverfahren kein schutzwürdiges Vertrauen mehr auf alte Regeln bestand.
Für Paare kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Ohne vertragliche Regelung muss bei Trennung der Vermögenszuwachs hälftig ausgeglichen werden. Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert.
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Streit in der Erbengemeinschaft? Der BGH hat klargestellt: Erbanteile gelten als bewegliches Vermögen – das eröffnet neue Wege zur Auflösung. Unser Leitfaden erklärt die Optionen von der Abschichtung bis zur Teilungsversteigerung. Leitfaden Erbengemeinschaft jetzt sichern
Bei der Nachfolgeplanung für GmbH-Anteile ist besondere Sorgfalt geboten. Juristen raten zur frühzeitigen Abstimmung von Gesellschaftsverträgen mit testamentarischen Verfügungen. Nur so bleibt der Fortbestand des Unternehmens gesichert.
Trotz technologischem Fortschritt warnen Organisationen wie die Stiftung Warentest vor KI bei der Testamentserstellung. Für ein wirksames Testament ist zwingend die eigenhändige oder notarielle Form vorgeschrieben. Eine KI kann die erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. In Tests lieferten KI-Systeme oft widersprüchliche oder juristisch fehlerhafte Informationen. Das könnte zur Unwirksamkeit der Verfügung führen. Eine professionelle rechtliche Begleitung bleibt unerlässlich.
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