EmpCo-Richtlinie, Regeln

EmpCo-Richtlinie: Seit 27. September gelten strengere Regeln für Lebensmittelsiegel

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 17:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit dem 27. September 2026 müssen Umweltaussagen belegt sein; private Nachhaltigkeitszeichen benötigen unabhängige Zertifizierung und Kontrolle.

EmpCo-Richtlinie gilt: Neue EU-Regeln für Umweltwerbung und Siegel
Weites goldenes Weizenfeld unter blauem Himmel als Symbol für ökologische Landwirtschaft und Transparenz. Illustration mit AI erstellt.

Die Wissensplattform oesterreich-isst-informiert.at hat über die praktische Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie informiert, die seit dem 27. September 2026 verschärfte Bedingungen für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel bei Lebensmitteln vorgibt.

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers for the Green Transition) gilt seit diesem Datum EU-weit verbindlich. Sie soll irreführenden Werbepraktiken und intransparenten Labels im Handel ein Ende setzen.

Strengere Vorgaben für Werbeaussagen und Klimaversprechen

Die Neuregelung schränkt allgemeine und vage Umweltaussagen drastisch ein. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sind auf Verpackungen und in Medien nur noch zulässig, wenn eine hervorragende Umweltleistung konkret nachgewiesen werden kann.

Die Erläuterung dazu muss direkt auf der Verpackung oder im jeweiligen Werbespot erfolgen. Cecilia Prikoszovits vom Fachverband der Lebensmittelindustrie betonte diesbezüglich, dass Umweltaussagen verständlich, transparent und belegbar sein müssen.

Besonders strenge Kriterien gelten für Angaben zur Klimaneutralität. Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ sind verboten, wenn sie lediglich auf dem rechnerischen Ausgleich von Treibhausgasen durch Kompensationszertifikate oder Baumpflanzungen beruhen.

Bereits am 27. Juni 2024 hatte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 98/23) entschieden, dass solche Werbeaussagen irreführend sein können. Zukunftsgerichtete Versprechen wie eine angestrebte Klimaneutralität bis zu einem bestimmten Zieljahr erfordern fortan detaillierte, überprüfbare Umsetzungspläne mit messbaren Zwischenzielen.

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Ebenso untersagt ist das Herausstellen gesetzlich ohnehingeschriebener Produkteigenschaften sowie unvollständige Bezugsgrößen, etwa wenn ein Recycling-Hinweis das gesamte Produkt suggeriert, obwohl er nur Teilbereiche betrifft.

Neuregelung für Siegel und das Ende von Eigenkreationen

Ein Kernpunkt der Richtlinie betrifft Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel. Grundlage hierfür lieferte unter anderem eine Untersuchung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020: Damals zirkulierten im Markt rund 230 verschiedene Siegel, von denen viele von Unternehmen selbst kreiert worden waren. Zudem erwiesen sich über die Hälfte der damaligen Umweltaussagen als irreführend und 40 Prozent als fachlich unbelegt.

Zulässig bleiben staatliche Zeichen wie das EU-Biosiegel, der Blaue Engel, das EU-Energielabel oder das EU-Ecolabel. Private Zeichen dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen, unter Einbeziehung von Sachverständigen entwickelt wurden, allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei offenstehen und durch unabhängige Dritte regelmäßig überwacht werden.

Selbst vergebene Firmensiegel sind unzulässig. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft begrüßte die neuen Vorschriften zur Eindämmung von Greenwashing und hob hervor, dass biozertifizierte Produkte Umweltvorteile systematisch nachweisen.

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Umstellungen im Handel und drohende Sanktionen

Die EU beschloss die Richtlinie im Frühjahr 2024; in Deutschland wurde sie im Februar 2026 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG gesetzlich verankert. Während der Deutsche Bundestag Übergangsregelungen für Altwarenbestände vorsah, reagierten zahlreiche Hersteller unmittelbar mit Verpackungsanpassungen.

Ritter Sport überklebte seinen Hinweis auf zertifizierten Kakaobezug vorübergehend mit einem Größenaufkleber, während der Rohstoff weiterhin von der Rainforest Alliance zertifiziert bleibt. Gepa verdeckte das eigene Kennzeichen mit einem Punkt, Vaude passte Produktbezeichnungen an und Brax stellte auf GOTS-Zertifikate um. Schwalbe prüfte vorab 1.800 einzelne Aussagen.

Wettbewerbsjuristen und Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Unternehmen künftig die Beweislast für jede Werbeaussage tragen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen sowie in EU-weit koordinierten Verfahren Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

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