Elternunterhalt, Referentenentwurf

Elternunterhalt: Referentenentwurf könnte Angehörige wieder stärker belasten

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Gesetzentwurf sieht vor, den Schutz beim Elternunterhalt zurückzunehmen; zugleich zeigen Prognosen wachsende Folgen für Beschäftigung und Renten.
Ein sonnendurchflutetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel neben einem Fenster mit Blick in einen ruhigen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle und persönliche Belastung von pflegenden Angehörigen steht im Mittelpunkt einer wiederkehrenden renten- und sozialpolitischen Grundsatzdebatte. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 5. Juni 2026 sieht vor, die bisherige Entlastung von Angehörigen beim Elternunterhalt in einem separaten Verfahren zurückzunehmen.

Zwar nennt der Entwurf keine konkrete neue Einkommensgrenze und lässt einen verbindlichen Termin offen, die Pläne rücken die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Angehörigenpflege jedoch erneut in den Fokus.

Geltende Einkommensgrenzen und rechtliche Schutzmechanismen

Nach geltendem Recht greift der staatliche Unterhaltsrückgriff auf erwachsene Kinder erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, geregelt in Paragraf 94 Absatz 1a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Diese Schwelle gilt für jedes Kind individuell; das Einkommen des jeweiligen Ehepartners wird nicht hinzugerechnet.

Auch bei einem Einkommen oberhalb dieser Grenze erfolgt eine Einzelfallprüfung der individuellen Leistungsfähigkeit nach Paragraf 1603 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle 2026 beläuft sich der monatliche Selbstbehalt gegenüber Eltern auf mindestens 2.650 Euro inklusive einer Warmmiete von 1.000 Euro. Zudem bleiben 70 Prozent des darüber hinausgehenden bereinigten Einkommens vor einem Unterhaltszugriff geschützt.

Reaktionen aus Verbänden und politischem Raum

Die Debatte über eine mögliche Anpassung der Regelungen ruft Widerspruch hervor. Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler bezeichnete eine Streichung der bestehenden Einkommensgrenze als falsch. Im Bundestag wurde unterdessen ein Antrag der AfD-Fraktion, der unter anderem Einkommensgrenzen beim Elternunterhalt thematisiert, an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Zudem fordern Verbände eine umfassendere Absicherung pflegender Angehöriger. Der Sozialverband Deutschland mahnt eine grundlegende Reform der Angehörigenpflege an. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, kritisierte Bestrebungen, Pflege- und Erziehungszeiten bei der abschlagsfreien Rente ab 45 Beitragsjahren künftig nicht mehr als Beitragsjahre zu werten, und sprach von einem sozialpolitischen Skandal.

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Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz wies auf das bestehende Missverhältnis hin: Die Pflege durch Angehörige entlaste das System jährlich um 206 Milliarden Euro, während dem Rentenversicherungsleistungen von lediglich 5 Milliarden Euro gegenüberstünden, was Brysch als lächerlich gering einstufte.

Zu den Konsequenzen der Angehörigenpflege für den Arbeitsmarkt nahm zudem Ludger Risse, Vorsitzender des Pflegerats Nordrhein-Westfalen, in einem Rundfunkinterview Stellung.

Wachsender Druck auf Arbeitsmarkt und Erwerbsbiografien

Wie stark das deutsche Pflegesystem auf private Unterstützung angewiesen ist, verdeutlichen aktuelle Zahlen: Rund sechs Millionen Pflegebedürftige leben derzeit im Land, drei Viertel von ihnen werden im häuslichen Umfeld durch Angehörige betreut.

Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung und des Forschungsinstituts Prognos zeigt auf, dass im Jahr 2026 rechnerisch rund 184.000 Vollzeitstellen durch pflegebedingte Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit entfallen.

Ohne verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf drohe dieser Verlust bis 2045 auf 229.000 Vollzeitstellen anzuwachsen – ein Anstieg um knapp 25 Prozent.

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Während im Jahr 2023 etwa 8,7 Prozent der Bevölkerung im Erwerbsalter Angehörige versorgten, soll dieser Anteil bis 2045 voraussichtlich auf 13,3 Prozent steigen.

Die Hauptlast tragen dabei weiterhin Frauen: Sie stellten nach Daten von 2023 rund 63 Prozent der Pflegenden und leisteten pro Woche durchschnittlich sechs Stunden mehr Pflegearbeit als Männer.

Bis 2045 könnten Modellrechnungen zufolge rund 580.000 Frauen ihre Erwerbstätigkeit pflegebedingt einschränken oder ganz aufgeben. Dies entspricht 173.000 Vollzeitäquivalenten und damit rund drei Vierteln des gesamten prognostizierten Ausfalls.

Michaela Hermann, Expertin bei der Bertelsmann Stiftung, plädiert angesichts dieser Entwicklung für flexiblere Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Optionen sowie gezielte Hilfen für den beruflichen Wiedereinstieg.

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