Ehevertrag-Kosten: 2.446 Euro Notar plus 13.109 Euro Anwalt
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gestaltung ehelicher Vermögensverhältnisse gewinnt in der rechtlichen Beratung zunehmend an Bedeutung, um die oft als starr empfundenen gesetzlichen Regelungen individuell anzupassen. Aktuelle Analysen beleuchten in diesem Zusammenhang die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die damit verbundenen Kosten von Eheverträgen, die als Instrument zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen bei einer möglichen Trennung dienen.
Gesetzlicher Standard und die Notwendigkeit der Dokumentation
Ohne den Abschluss eines Ehevertrages gilt in Deutschland kraft Gesetzes der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Modell bleibt das jeweilige Vermögen der Ehepartner getrennt, jedoch findet im Falle einer Scheidung ein Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Wertzuwachses statt. Schenkungen und Erbschaften werden hierbei grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet und verbleiben somit beim jeweiligen Empfänger.
Ein zentraler Aspekt der Zugewinngemeinschaft ist die Beweislast hinsichtlich des Anfangsvermögens. Experten weisen darauf hin, dass dieses präzise dokumentiert werden muss. Liegt keine Dokumentation vor, setzt das Gericht das Anfangsvermögen im Zweifelsfall mit 0 Euro an.
Erhöht beispielsweise ein Partner sein Vermögen während der Ehe von 100.000 Euro auf 300.000 Euro, während der andere Partner 100.000 Euro erwirtschaftet, wird die Differenz der Zuwächse hälftig geteilt.
Individuelle Gestaltung durch modifizierte Zugewinngemeinschaft
Um spezifische Vermögenswerte wie Unternehmensanteile oder Immobilien vor einer Aufteilung zu schützen, bietet sich die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft an. Durch vertragliche Vereinbarungen können bestimmte Sachwerte vom Zugewinnausgleich explizit ausgeschlossen werden. Solche Verträge sind jederzeit möglich, setzen jedoch zwingend eine notarielle Beurkundung voraus.
Wer sich mit rechtlicher Vorsorge und der Absicherung von Vermögenswerten befasst, sollte auch den eigenen Nachlass nicht vergessen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet rechtssichere Vorlagen für Testamente und zeigt, wie man die Familie ohne teure Fehler absichert. Berliner Testament & Erbschaftstipps kostenlos sichern
Kostenstruktur für Notare und Rechtsanwälte
Die finanziellen Aufwendungen für einen Ehevertrag hängen maßgeblich vom Geschäftswert ab. Für Notare ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bindend. Der Geschäftswert bemisst sich dabei nach dem modifizierten Reinvermögen der Partner, wobei Schulden bis zu einer Grenze von maximal der Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können.
Ein Rechenmodell für ein Paar mit einem Reinvermögen von 500.000 Euro verdeutlicht die Kostenbelastung: Bei einem Vertrag, der den Zugewinnausgleich (außer im Todesfall) sowie den Versorgungsausgleich ausschließt und zudem Unterhaltszahlungen von 1.200 Euro monatlich für drei Jahre regelt, belaufen sich die Notarkosten auf 2.446 Euro.
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertragserstellung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sind jedoch häufig frei verhandelbar. In einem vergleichbaren Szenario können für die Geschäfts- und Einigungsgebühr Kosten in Höhe von etwa 13.109 Euro anfallen.
Neben finanziellen Vereinbarungen ist die Handlungsfähigkeit im Ernstfall ein oft unterschätzter Teil der Vorsorge. Erfahren Sie in diesem PDF-Guide, welche Dokumente unverzichtbar sind, damit Ihre Angehörigen im Notfall rechtssicher für Sie entscheiden können. Kostenlosen Vorsorge-Ratgeber hier herunterladen
Internationale Vergleiche und statistische Trends
Während in Deutschland Schätzungen zufolge nur etwa 10 % der Ehepaare einen Ehevertrag abschließen, zeigt sich in anderen Ländern eine deutlich höhere Akzeptanz. Eine Umfrage unter Verlobten und Verheirateten unter 45 Jahren in den USA ergab eine Quote von 53 %.
Die Relevanz solcher Vorsorgemaßnahmen wird durch die aktuelle Scheidungsrate in Deutschland untermauert, die bei knapp 40 % liegt. Die durchschnittliche Ehedauer bis zu einer Scheidung beträgt hierzulande 15,7 Jahre.
Ein New Yorker Scheidungsanwalt berichtete in diesem Kontext von Beobachtungen, wonach sich von Hunderten Paaren mit Eheverträgen lediglich etwa fünf Paare tatsächlich scheiden ließen, was auf eine stabilisierende oder zumindest klärende Wirkung solcher Vereinbarungen hindeuten könnte.
