E-Überweisung, Gesetzentwurf

E-Überweisung: Gesetzentwurf setzt Frist bis zum 1. September 2029

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Regierungsentwurf stärkt digitale Patientenakten und die Versorgungssteuerung; die E-Überweisung soll bis September 2029 eingeführt werden.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens setzt neue Fristen
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einer Untersuchungsliege und medizinischer Ausstattung. Illustration mit AI erstellt.

Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in Deutschland soll durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen weiter vorangetrieben werden. Die Bundesregierung unter dem Kabinett Merz hat dazu einen 256-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt, wie aus einem Bericht vom 4. Oktober 2026 hervorgeht.

Zu den zentralen Pfeilern der Reform zählen der Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Etablierung eines Primärversorgungssystems, das unter anderem auf eine spürbare Entlastung der Notaufnahmen abzielt.

Ausbau der elektronischen Patientenakte und Medikationspläne

Ein Kernbereich des Entwurfs betrifft die fortlaufende Dokumentation von Behandlungsdaten. Vorgesehen ist, dass der Medikationsplan künftig digital innerhalb der elektronischen Patientenakte geführt wird. Sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken sollen verpflichtet werden, diesen Plan fortlaufend zu aktualisieren, um Wechselwirkungen zu vermeiden und Therapien abzusichern.

Zusätzlich sieht das Gesetzesvorhaben eine digitale Impfübersicht vor, die mit einer automatischen Erinnerungsfunktion ausgestattet ist. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten zudem die Möglichkeit, die ePA um eigene digitale Anwendungen zu erweitern, um Versicherten zusätzliche Services bereitzustellen.

Strukturierte Ersteinschätzung und Fristen für die E-Überweisung

Neben der reinen Datenspeicherung zielt das Primärversorgungssystem auf eine gezielte Steuerung der Patientenströme ab. Versicherte sollen künftig über die ePA-App zu einer standardisierten Ersteinschätzung geleitet werden, die über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert wird.

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Mit diesem Mechanismus soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht in die ambulante Versorgung vermittelt werden, um die Überlastung der Notaufnahmen zu reduzieren.

Für weitere Digitalisierungsschritte nennt der Entwurf feste Zeitvorgaben: Die Einführung der elektronischen Überweisung (E-Überweisung) ist verbindlich bis zum 1. September 2029 vorgesehen.

Europäische Schnittstellen und Rückmeldungen aus der Praxis

Auf europäischer Ebene steht die Bundesrepublik vor Umsetzungsfristen. Die Vorgaben der Europäischen Union zur Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten muss Deutschland bis zum Frühjahr 2027 erfüllen. Dies umfasst den grenzüberschreitenden Austausch von Patientenkurzakten, E-Rezepten, Arzt- und Entlassbriefen sowie Befundberichten der bildgebenden Diagnostik und Laborbefunden.

In der Praxis trifft der Reformvorstoß auf ein gemischtes Echo. Ein Jahr nach der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte zeigt eine Umfrage der Ärzte Zeitung, dass die erhofften Verbesserungen bei Praxisabläufen, der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Patientenversorgung aus der Perspektive vieler Ärztinnen und Ärzte bislang ausbleiben.

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Gleichwohl wird das System bereits in zahlreichen Praxen regelmäßig genutzt. Als generelle Hemmnisse für den digitalen Wandel im Sektor gelten derweil nicht nur technische Fragen: Eine Studie des Beratungsunternehmens Lünendonk benennt strenge rechtliche Vorgaben, hohe Anforderungen an den Datenschutz sowie den Kostendruck in der gesetzlichen Krankenversicherung als maßgebliche Hürden für Innovationen.

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