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dm-med vor Gericht: Landgericht Karlsruhe prüft das gesamte Geschäftsmodell

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Im Streit um dm-med untersucht das Landgericht Karlsruhe die Trennung von Drogerie- und Apothekengeschäft; ein Urteil ist für Dezember 2026 angekündigt.

dm-med vor Gericht: Karlsruher Landgericht prüft das Apothekenmodell
Ein leerer hölzerner Tisch mit einem Glasmörser und einem weißen Kittel in einem hellen, sterilen Raum. Illustration mit AI erstellt.

In einem juristischen Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe steht das Geschäftsmodell der Online-Apotheke dm-med auf dem Prüfstand. Die Wettbewerbszentrale strebt mit einer Klage an, der Drogeriekette dm den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher zu untersagen. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung für die Verknüpfung von Drogerie- und Apothekensortimenten im Online-Handel.

Prüfung des gesamten Geschäftsmodells durch die Justiz

Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob die über eine tschechische Tochtergesellschaft betriebene Online-Apotheke dm-med ausreichend vom herkömmlichen Drogeriesortiment getrennt agiert. Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche betonte laut Berichten vom 23. September 2026, dass sich die rechtliche Prüfung auf das gesamte Geschäftsmodell erstrecke und nicht allein auf werbliche Aspekte begrenzt sei.

Das Gericht untersucht dabei verschiedene regulatorische Anforderungen, darunter das Fremdbesitzverbot, die strikte Trennung der Geschäftsbereiche sowie das Verbot der Kundenzuweisung. Die Wettbewerbszentrale stützt ihre Argumentation unter anderem auf den Paragrafen 11 des Apothekengesetzes (ApoG) sowie die Apothekenbetriebsordnung.

Ein zentraler Vorwurf lautet, dass rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente gemeinsam mit Drogerieartikeln präsentiert würden. Zudem beanstanden die Kläger eine ausschließliche Weiterleitung von Kunden des Drogeriemarktes zum Angebot von dm-med.

Argumente der Wettbewerbszentrale und gesundheitliche Bedenken

Die Wettbewerbszentrale führt ins Feld, dass durch die enge Verknüpfung der Angebote Gesundheitsrisiken entstehen könnten. Es bestehe die Gefahr eines Fehl- oder Mehrgebrauchs von Medikamenten, weshalb ein Verbot des Arzneimittelangebots in der aktuellen Form gefordert wird.

Das Gericht verwies in der Verhandlung auf Faktoren wie gemeinsame Werbemaßnahmen, die räumliche und digitale Nähe der Angebote sowie einen von dm-med gewährten Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Diese Elemente werden im Hinblick auf eine mögliche unzulässige Beeinflussung der Konsumenten bewertet.

Positionierung von dm und historische Einordnung

Das Unternehmen dm hält sein Modell für rechtskonform. Die Firmenleitung betont, dass die Bereiche, Warenkörbe und Rechnungen technisch voneinander getrennt seien.

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Das Landgericht Karlsruhe prüft nicht nur die Werbung, sondern das gesamte Geschäftsmodell eines Drogerie-Versandapothekers — von der Trennung der Warenkörbe über das Fremdbesitzverbot bis zur Kundenzuweisung. Wer selbst Drogerie- und Apothekensortiment online verbindet, sollte die Prüfmaßstäbe kennen, bevor die nächste Abmahnung ins Haus fliegt. Kostenlosen Compliance-Leitfaden anfordern

Zwar erfolge die Bezahlung mit einem Klick und beide Sortimente würden gemeinsam beworben, doch weise das Unternehmen explizit auf den Partner hin und nutze ein eigenes Impressum sowie ein separates Logo für dm-med. Eine erhöhte Gesundheitsgefahr wird seitens des Unternehmens bestritten.

Zudem verweist dm auf die rechtliche Historie des Arzneimittelversands. Seit einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2003 ist der Online-Versand von Medikamenten grundsätzlich erlaubt. Das Angebot von dm-med startete kurz vor Weihnachten 2025 und umfasst nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie Ibuprofen, Pantoprazol und Cetirizin.

Interne Daten des Unternehmens geben Aufschluss über das Kaufverhalten: Demnach bestellen 25 Prozent der Kunden bei dm-med ausschließlich Apothekenprodukte. Die Mehrheit von 75 Prozent kombiniert den Einkauf jedoch und legt zusätzlich herkömmliche Drogerieartikel in den Warenkorb. Den genauen Umsatzanteil der tschechischen Tochtergesellschaft gab dm bisher nicht bekannt.

Mögliche Konsequenzen und weitere Verfahren

Ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe wurde für den 9. Dezember 2026 angekündigt. Unabhängig vom Ausgang gilt ein Gang durch die weiteren Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als möglich.

Für die Kunden von dm-med ergeben sich vorerst keine unmittelbaren Änderungen; das Angebot bleibt bis zu einer potenziellen rechtskräftigen Entscheidung und deren Durchsetzung nutzbar. Sollte ein Verbot ausgesprochen werden, könnten künftig getrennte Bestellvorgänge für Arzneimittel und Drogeriewaren notwendig werden.

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Ein einziger Bezahlvorgang für Drogeriewaren und apothekenpflichtige Medikamente, dazu gemeinsame Werbung und ein Rabatt — genau diese Punkte hat das Gericht in Karlsruhe als mögliche unzulässige Beeinflussung der Kunden bewertet. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Warenkorb, Rechnung und Werbung trennen, damit Ihr Kombi-Shop einer Prüfung standhält. Trennungs-Leitfaden jetzt sichern

Die Entscheidung könnte zudem Signalwirkung für den gesamten Markt haben. Der Wettbewerber Rossmann plant ebenfalls, ab Ende 2026 rezeptfreie Medikamente in seinem Onlineshop anzubieten.

Parallel dazu steht ein weiteres Verfahren gegen dm in Karlsruhe an: Hierbei geht es um Augenscreenings in acht Filialen, wobei ein Urteil für den 26. November 2026 erwartet wird. Ungeachtet der laufenden Rechtsstreitigkeiten prüft dm bereits weitere Geschäftsfelder, darunter den Versand von Tierarzneimitteln sowie den Aufbau einer Versandapotheke in Österreich.

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