Gericht, Karlsruhe

dm-med vor Gericht: Karlsruhe verkündet Urteil zum Arzneimittelversand am 9. Dezember

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Wettbewerbszentrale will den Arzneimittelversand von dm-med in seiner jetzigen Form stoppen. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe wird am 9. Dezember erwartet.

dm-med vor Gericht: Streit um Online-Verkauf von Arzneimitteln
Ein leerer, modern gestalteter Gerichtssaal mit hellen Holzmöbeln und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Markteintritt von Drogerieketten in den Online-Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist Gegenstand einer grundlegenden juristischen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Karlsruhe. Im Zentrum des Verfahrens steht die von dm gegründete tschechische Versandapotheke dm-med.

Die Wettbewerbszentrale strebt an, dem Unternehmen den Online-Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente in der aktuellen Form untersagen zu lassen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche und die Vertriebswege rezeptfreier Arzneimittel in Deutschland haben.

Streitpunkte und Geschäftsmodell der tschechischen Tochtergesellschaft

Das Unternehmen dm betreibt den Versand von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Tochtergesellschaft dm-med seit Dezember 2025. Während der Drogeriemarktbetreiber das Modell als rechtskonform verteidigt und dm-med als Partner bezeichnet, sieht die Wettbewerbszentrale darin mehrere Rechtsverstöße.

Zu den Kernpunkten der Klage gehört die Kritik an einer unzulässigen Vermischung von Drogerie- und Apothekensortimenten. Zudem wird geprüft, ob durch die Struktur apothekenrechtliche Unabhängigkeitsregeln sowie das Fremdbesitzverbot umgangen werden.

In der gerichtlichen Verhandlung, die eine Dauer von zwei Stunden umfasste, thematisierte der zuständige Richter detailliert den Online-Kaufablauf. Dabei standen unter anderem die gemeinsame Werbung, ein gewährter Rabatt von 10 % sowie der Prozess der Kundenzuführung im Fokus.

Die Wettbewerbszentrale warnte in diesem Zusammenhang vor möglichen Gesundheitsrisiken. Die gemeinsame Präsentation von Arzneimitteln und herkömmlichen Drogeriewaren könne zu einer Bagatellisierung von Medikamentenbestellungen führen. Das Unternehmen dm wies diese Vorwürfe zurück und verwies darauf, dass Warenkörbe und Rechnungen strikt getrennt seien.

Kundenverhalten und Marktanteile im Online-Medikamentenhandel

Die Relevanz des Verfahrens wird durch interne Erhebungen von dm verdeutlicht. Nach Angaben des Unternehmens bestellen 25 % der Kundschaft von dm-med ausschließlich Apothekenprodukte. Die Mehrheit von 75 % kombiniert den Kauf jedoch mit herkömmlichen Drogeriewaren. Zu konkreten Umsatzanteilen machte dm bislang keine Angaben. Während des laufenden Verfahrens blieb der Bestellservice für Kunden zunächst weiterhin zugänglich.

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Das Landgericht Karlsruhe hat die Verkündung seines Urteils im Verfahren gegen dm-med für den 9. Dezember 2026 angekündigt. Für Apotheken und E-Commerce-Verantwortliche lohnt der Blick auf die Streitpunkte: Vermischung von Sortimenten, Kundenzuführung und die Frage, ob apothekenrechtliche Unabhängigkeitsregeln umgangen werden. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Rechtslage ein und liefert eine Checkliste für den eigenen Online-Vertrieb. Compliance-Leitfaden jetzt anfordern

Der Markt für Medikamente im Online-Handel verzeichnete laut Daten des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (Bevh) im vorangegangenen Jahr ein Umsatzplus von 6 %. Eine repräsentative Umfrage des Instituts Civey im Auftrag von Pharma Deutschland unter 5.000 Bundesbürgern gibt zudem Aufschluss über die Präferenzen der Verbraucher.

Demnach liegt die Vor-Ort-Apotheke mit 49,3 % als bevorzugter Kaufweg vorn, gefolgt von Versandapotheken mit 26,0 %. Drogeriemärkte kommen bei rezeptfreien Arzneimitteln derzeit auf einen Anteil von 10,6 %. Bei der Auswahl der Produkte verlassen sich 48,7 % der Befragten auf eigene Erfahrungen, während die Apothekenberatung für 38,8 % und ärztliche Empfehlungen für 35,4 % ausschlaggebend sind.

Branchenweite Auswirkungen und rechtliche Perspektiven

Die Tragweite des Urteils geht über das einzelne Unternehmen hinaus. Auch der Wettbewerber Rossmann hat bereits die Gründung einer eigenen Versandapotheke für das Ende des Jahres 2026 angekündigt. Zudem erwägt dm selbst eine Ausweitung des Modells auf Tierarzneimittel sowie einen Start des Versandapotheken-Konzepts in Österreich.

Das Landgericht Karlsruhe hat die Verkündung eines Urteils im Verfahren gegen dm-med für den 9. Dezember 2026 angekündigt. In Branchenkreisen wird davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit durch die Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof geführt werden könnte.

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Der Online-Handel mit Medikamenten wuchs laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel im Vorjahr um 6 Prozent — und mit ihm der Wettbewerbsdruck. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland zeigt zugleich: Knapp die Hälfte der Verbraucher kauft rezeptfreie Arzneimittel am liebsten vor Ort, nur gut ein Viertel bevorzugt Versandapotheken. Wer sein Sortiment und seine Kundenführung rechtssicher aufstellt, sichert sich diesen Beratungsvorsprung. Markt- und Rechtsanalyse jetzt sichern

Sollte das Gericht dem Antrag der Wettbewerbszentrale folgen, müssten laut Unternehmensangaben möglicherweise eine stärkere Trennung der Systeme oder separate Bestellvorgänge implementiert werden. Ein vollständiger Rückzug vom deutschen Markt gilt als Option, die bisher nicht abschließend bewertet wurde.

Zusätzlich zu diesem Verfahren wird am 26. November 2026 ein Urteil in einem separaten Prozess gegen dm erwartet, in dem es um die Durchführung von Augenscreenings in acht Filialen des Unternehmens geht. Beide Verfahren verdeutlichen die zunehmenden rechtlichen Auseinandersetzungen um die Ausweitung gesundheitsnaher Dienstleistungen und Produkte im Drogeriesektor.

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