Digitalsteuer-Konflikt: Trump droht mit 100-Prozent-Zöllen
27.06.2026 - 01:54:57 | boerse-global.de
Juni 2026, angekündigt, dass die Vereinigten Staaten einen vollständigen Importstopp – faktisch einen 100-Prozent-Zoll – auf Waren aus Ländern verhängen werden, die eine Digitalsteuer auf amerikanische Technologiekonzerne erheben. Die Ankündigung via soziale Medien zielt direkt auf mehrere europäische Staaten ab und droht, die gerade erst befriedeten Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA wieder eskalieren zu lassen.
Der Streit um die Digitalsteuer
Im Kern geht es um eine Abgabe auf die Umsätze großer Technologiekonzerne wie Google, Apple oder Meta. Rund die Hälfte der OECD-Staaten in Europa erhebt eine solche Steuer bereits oder plant sie. Großbritannien kassiert seit 2020 zwei Prozent auf bestimmte Digitalumsätze, Frankreich führte 2019 einen Steuersatz von drei Prozent ein. Auch Italien, Spanien und Österreich haben ähnliche Regelungen.
Während einige Länder wie Kanada nach früheren US-Drohungen ihre Digitalsteuer-Pläne zurückzogen, zeigt sich Frankreichs Präsident Emmanuel Macron unbeeindruckt. Macron signalisierte, dass Frankreich trotz der neuen Warnungen aus Washington an seiner Digitalsteuer festhalten werde.
Der Turnberry-Deal und die Julifrist
Die Eskalation kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Erst am 25. Juni 2026 – also einen Tag vor Trumps Ankündigung – hatten die EU-Mitgliedstaaten einem Handelsabkommen mit den USA endgültig zugestimmt. Der Pakt begrenzt US-Zölle auf 15 Prozent für Produkte, die unter die sogenannte Section 232 fallen – darunter Pharmazeutika, Halbleiter und Holz. Im Gegenzug gewährt die EU zollfreien Zugang für amerikanische Industriegüter.
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Das Abkommen sollte bis Ende 2029 gelten und die Handelsbeziehungen vor dem von der US-Regierung gesetzten Stichtag 4. Juli stabilisieren. Doch die 15-Prozent-Obergrenze gilt ausdrücklich nicht für Streitigkeiten über Digitalsteuern. Ein Sprecher der Europäischen Kommission bestätigte die Zollobergrenze, äußerte sich jedoch skeptisch zur Haltbarkeit des Deals angesichts der neuen Drohgebärden.
Rechtsgrundlage und neue Handelsuntersuchungen
Die Trump-Administration sucht derzeit fieberhaft nach einer neuen rechtlichen Basis für ihre Zollpolitik. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Februar 2026 hatte die bisherigen Notfallzölle für verfassungswidrig erklärt. Um die Lücke zu schließen, bereiten die USA offenbar Section-301-Ermittlungen gegen Digitalsteuern vor – parallel zu Section-232-Prüfungen in anderen Sektoren wie Batterien und Telekommunikationsausrüstung.
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Die Europäische Kommission hat bereits mit einer „schnellen und entschlossenen Reaktion" gedroht. Kommissionssprecher Olof Gill bezeichnete die europäischen Digitalsteuern als nicht-diskriminierend und stellte klar, dass die EU zu Vergeltungsmaßnahmen bereit sei, falls die 100-Prozent-Zölle tatsächlich in Kraft treten. Bereits im Frühjahr hatte die US-Regierung ähnliche Warnungen an Großbritannien gerichtet – ein Zeichen, dass der Konflikt weit über die EU hinausreicht.
