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Digitaler Euro: EU-Streit um Datenschutz und Anonymität spitzt sich zu

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Parlament und Mitgliedstaaten verhandeln über Datenschutz, Bestandslimits und Zahlungsgebühren; die Verordnung soll bis Ende 2026 beschlossen werden.

Digitaler Euro: EU ringt um Datenschutz, Obergrenzen und Gebühren
Ein minimalistisches, lichtdurchflutetes Foyer in einem modernen europäischen Regierungsgebäude mit klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Seit dem Sommer 2026 führen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gespräche im sogenannten Trilog, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Euro festzulegen.

Nachdem die erste politische Verhandlungsrunde bereits am 13. Juli 2026 stattfand, konzentrierten sich die Beteiligten in den Sitzungen im September 2026 insbesondere auf die Ausgestaltung der Standards für Datenschutz und Privatsphäre.

Ziel des Gesetzgebungsprozesses ist eine Verabschiedung der Verordnung bis zum Ende des Jahres 2026, damit eine Einführung der digitalen Währung im Jahr 2029 erfolgen kann.

Differenzen bei Datenschutz und Anonymität

Ein zentraler Konfliktpunkt in den aktuellen Verhandlungen ist das Ausmaß der Datenspeicherung. Das Europäische Parlament verfolgt eine Position, die sich eng an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) orientiert. Demnach soll eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erfolgen, wenn dies unbedingt notwendig ist.

Die Aufsicht über diese Prozesse sollen nach dem Willen des Parlaments die zuständigen Datenschutzbehörden übernehmen. Im Gegensatz dazu strebt der Rat der EU Regelungen an, die umfangreichere Datenspuren vorsehen als der Entwurf des Parlaments.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Offline-Funktion des digitalen Euro, die einen direkten Token-Tausch zwischen Endgeräten ermöglichen soll. Das Parlament fordert hierbei, dass eine Speicherung der Daten auf dem Smartphone der Nutzer ausschließlich mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen darf.

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Vorschläge für spezifische Bagatellgrenzen, unter denen Zahlungen anonym bleiben könnten – diskutiert wurden Beträge zwischen 100 Euro und 200 Euro pro Transaktion –, konnten sich in den bisherigen Verhandlungen des Parlaments nicht durchsetzen.

Festlegung von Halteobergrenzen und Gebühren

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Trilog-Verhandlungen betrifft die Kontrolle über die Bestände. Das Europäische Parlament schlägt vor, die Halteobergrenze für den digitalen Euro durch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission festzulegen, wobei eine Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) als Grundlage dienen soll.

Der Rat hingegen bevorzugt eine Entscheidung durch die Mitgliedstaaten per qualifizierter Mehrheit. Während das Parlament ein nahezu vollständiges Verbot von Beständen für Unternehmen fordert, möchte der Rat die Details hierzu der EZB überlassen.

Die EZB selbst arbeitet Berichten zufolge an einer Halteobergrenze von bis zu 3.000 Euro pro Person, wobei dieser Wert bislang in keiner offiziellen Verordnung verankert und somit unbestätigt ist. Vizegouverneurin Chiara Scotti von der Banca d'Italia betonte in diesem Zusammenhang im September 2026, dass der digitale Euro primär als Zahlungsinstrument fungieren müsse und nicht als Sparalternative zu klassischen Bankeinlagen dienen dürfe.

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Marktzustand und operative Vorbereitungen

Der operative Fahrplan der EZB sieht vor, dass im zweiten Halbjahr 2027 ein zwölfmonatiges Pilotprojekt startet. Bereits am 14. Juli 2026 wählte die Notenbank 36 Zahlungsdienstleister aus über 50 Bewerbungen für dieses Projekt aus, darunter mehrere Institute aus Italien sowie ein luxemburgischer Anbieter.

Die Notwendigkeit einer europäischen Lösung wird durch aktuelle Marktdaten unterstrichen. Laut einem EZB-Bericht zur europäischen Zahlungslandschaft kontrollieren lediglich zwölf große Betreiber rund 78 Prozent des Transaktionsmarktes in Europa, wobei 43 Prozent dieser Anbieter ihren Sitz außerhalb Europas haben.

Gleichzeitig zeigt sich ein Trend zu digitalen Zahlungen: In Italien stieg das Volumen digitaler Transaktionen im Jahr 2025 auf 518 Milliarden Euro an, was erstmals mehr als der Hälfte des Gesamtkonsums entsprach.

Händlerverbände fordern angesichts dieser Entwicklung für den digitalen Euro die Integration in die bestehende Infrastruktur von rund 4 Millionen Kassenterminals ohne zusätzliche Hardwarekosten sowie den Verzicht auf Gebühren bei Mikrozahlungen. Über diese Forderungen wird im Rahmen der verbleibenden Trilogsitzungen entschieden, von denen zwei für den Oktober 2026 terminiert sind.

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