DiGA-Reform, AOK

DiGA-Reform: AOK fordert Preissenkung um 30-80 Prozent

Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die AOK verlangt niedrigere DiGA-Vergütungen, Patientenbeiträge und eine strengere Prüfung durch den G-BA statt des BfArM.

AOK fordert neue Regeln für Preise und Prüfung von DiGA
Ein minimalistischer Schreibtisch in einer Arztpraxis mit einem Stethoskop und einem ausgeschalteten Tablet. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Gesetzliche Krankenversicherung drängt auf eine umfassende Neuausrichtung bei der Zulassung und Preisgestaltung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA).

In einem am 28. August 2026 veröffentlichten Positionspapier spricht sich die AOK für eine deutliche Senkung der Markteintrittspreise und eine Verschärfung der Nutzenbewertung aus. Damit reagiert die Kasse auf die seit Einführung der Anwendungen bestehende Kritik an hohen Kosten bei oft unklarem medizinischem Mehrwert.

Kritik an Preisgestaltung und Markteintritt

Zentraler Punkt der Forderungen ist die Abschaffung der freien Preisbildung durch die Hersteller im ersten Jahr nach der Markteinführung. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für eine digitale Gesundheitsanwendung beim Markteintritt laut AOK bei 595 Euro. Die Krankenkasse strebt hier eine signifikante Senkung der Vergütungssätze um 30 bis 80 Prozent an.

Zusätzlich fordert das Papier eine stärkere finanzielle Beteiligung der Versicherten. Geplant ist eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten durch die Patienten. Um die Wirksamkeit der Apps im Einzelfall besser beurteilen zu können, schlägt die AOK zudem einen verpflichtenden Testzeitraum von 14 Tagen vor.

Erst nach dieser Phase solle die volle Abrechnung erfolgen. Parallel dazu wird ein Verbot kommerzieller Rezeptservices gefordert, um die Unabhängigkeit der Verordnung sicherzustellen.

Strukturreformen und veränderte Zuständigkeiten

Neben den finanziellen Aspekten sieht das Positionspapier tiefgreifende Änderungen in der regulatorischen Überprüfung vor. Die bisherige Erprobungsphase soll nach dem Willen der AOK gestrichen werden.

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Stattdessen solle die Nutzenbewertung der Anwendungen künftig nicht mehr durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), sondern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgen. Damit würde die DiGA-Bewertung stärker an die strengen Maßstäbe angeglichen, die auch für andere medizinische Leistungen im deutschen Gesundheitswesen gelten.

Diese Forderungen nach mehr Effizienz in der Verwaltung spiegeln sich auch in anderen Bereichen wider. So prüft das Gesundheitsministerium derzeit eine Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen auf etwa zehn Institutionen. Hintergrund sind jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 12 Milliarden Euro, wobei Analysen aus dem Ausland zeigen, dass solche Fusionen nicht zwangsläufig zu direkten Einsparungen führen müssen.

Herausforderungen bei der Umsetzung digitaler Gesundheitslösungen

Die Diskussion um die DiGA-Reform fällt in eine Phase, in der die Akzeptanz digitaler Werkzeuge im Gesundheitswesen noch hinter den Erwartungen zurückbleibt. Eine aktuelle Studie von Wilke und Preßler aus dem Jahr 2026 zeigt, dass zwar 87 Prozent der Bevölkerung die elektronische Patientenakte (ePA) kennen, die tatsächliche Nutzungsrate jedoch nur bei 10 Prozent liegt.

Die Untersuchung verdeutlicht zudem ein soziales Gefälle: Während die Nutzung bei Versicherten mit Hochschulabschluss bei 14 Prozent liegt, beträgt sie bei Personen mit Hauptschulabschluss lediglich 5 Prozent.

Auch die technische Infrastruktur in den Praxen und Kliniken bleibt ein kritisches Thema. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass bis zum 30. September 2026 ein Update der Konnektoren auf die Produktversion PTV6 zwingend erforderlich ist. Ab dem 1. Oktober 2026 kommen neue elektronische Gesundheitskarten mit einer moderneren Verschlüsselung zum Einsatz, die ohne dieses Update zu Verbindungsproblemen führen können.

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Während die stationäre Versorgung den flächendeckenden Rollout der ePA erst für den Verlauf des Jahres 2026 erwartet – derzeit haben lediglich 56 Prozent der Kliniken ihre Informationssysteme entsprechend aktualisiert – plant die Ärzteschaft bereits weiterführende Strukturänderungen.

Ärztepräsident Reinhardt skizzierte hierfür ein Primärversorgungssystem ab dem Jahr 2028, bei dem Patienten für eine koordinierte Versorgung verstärkt zuerst ihren Hausarzt aufsuchen sollen.

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