DiGA-Reform, AOK

DiGA-Reform: AOK fordert Preissenkung um 30–80 Prozent

Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

AOK verlangt Preissenkungen von 30 bis 80 Prozent für Gesundheits-Apps und einen Wechsel der Prüfinstanz zum G-BA.

AOK-Bundesverband fordert radikale Reform der DiGA-Preisgestaltung
Ein minimalistischer medizinischer Behandlungsraum mit einem Stethoskop auf einem Schreibtisch vor hellem, verschwommenem Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, gehören seit einigen Jahren zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Der AOK-Bundesverband hat in einem Positionspapier nun eine umfassende Reform des Preis- und Zulassungssystems dieser Apps auf Rezept gefordert. Im Zentrum der Kritik steht die aktuelle Praxis, wonach Hersteller im ersten Jahr nach Markteintritt ihre Preise weitgehend frei festlegen können.

Kritik an unregulierten Herstellerpreisen

Nach Angaben des AOK-Bundesverbands lag der durchschnittliche Preis pro DiGA im Jahr 2025 und Anfang 2026 bei 595 Euro. Diese Preise entstehen laut dem Positionspapier ohne vorherige Regulierung, da Hersteller im ersten Jahr nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis ihre Preise selbst bestimmen dürfen. Der Verband fordert die Abschaffung dieser unregulierten Herstellerpreise im ersten Jahr als zentralen Reformpunkt.

Forderung nach Preissenkung und Nutzennachweis

Als konkrete Maßnahme schlägt der AOK-Bundesverband vor, die Preise nach zwölf Monaten um 30 bis 80 Prozent zu senken. Damit soll verhindert werden, dass Anbieter dauerhaft von den anfänglich hohen, unregulierten Preisen profitieren.

Zusätzlich fordert der Verband einen Nutzennachweis für DiGA, wie er für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bereits üblich ist. Bislang können DiGA über eine sogenannte Erprobungsregelung vorläufig in die Versorgung aufgenommen werden, ohne dass ein endgültiger Nutzenbeleg vorliegt. Genau diese Erprobungsregelung will der AOK-Bundesverband streichen.

Zuständigkeit soll vom BfArM zum G-BA wechseln

Ein weiterer zentraler Punkt des Positionspapiers betrifft die Prüfstelle für DiGA. Bislang liegt die Bewertung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Die AOK fordert, dass DiGA-Preise nach zwölf Monaten um 30 bis 80 Prozent sinken – und ein verpflichtender Testzeitraum von 14 Tagen kommen soll. Was bedeutet das für Ihre Krankenkassen-Leistungen? Unser Ratgeber erklärt es verständlich. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern

Der AOK-Bundesverband fordert, diese Aufgabe künftig dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übertragen, der auch für die Bewertung anderer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist. Damit würde die Prüfung digitaler Anwendungen stärker an die etablierten Verfahren für sonstige Gesundheitsleistungen angeglichen.

Testzeitraum, Kostenbeteiligung und Rezeptservices

Neben den strukturellen Änderungen bei Preisbildung und Zulassung enthält das Positionspapier weitere Vorschläge zum Umgang mit DiGA im Versorgungsalltag. So soll ein verpflichtender Testzeitraum von mindestens 14 Tagen eingeführt werden, in dem Versicherte die Anwendung ausprobieren können, bevor die volle Kostenübernahme greift.

Der Verband spricht sich zudem für eine Kostenbeteiligung der Versicherten aus. Ergänzend fordert der AOK-Bundesverband ein Verbot kommerzieller Rezeptservices für DiGA, die aus Sicht des Verbands die Verordnungspraxis unabhängig von medizinischer Notwendigkeit beeinflussen könnten.

Einordnung für Versicherte

Für gesetzlich Versicherte, insbesondere ältere Menschen, die digitale Anwendungen etwa zur Unterstützung bei chronischen Erkrankungen oder im Bereich der Prävention nutzen, könnten die geforderten Änderungen mittelfristig Auswirkungen auf Kosten und Zugang haben.

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Bevor Sie eine App auf Rezept nutzen, sollten Sie wissen: Aktuell zahlen Kassen im Schnitt 595 Euro pro DiGA – ohne dass der Nutzen immer belegt ist. Der AOK-Vorschlag könnte das ändern. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie den Nutzen selbst prüfen und Kosten sparen. Leitfaden jetzt sichern

Sollte der Vorschlag einer Kostenbeteiligung umgesetzt werden, würde dies eine bislang beitragsfreie Leistung erstmals mit einem Eigenanteil verbinden.

Gleichzeitig könnte ein verpflichtender Nutzennachweis dazu beitragen, dass nur Anwendungen mit belegtem medizinischem Mehrwert dauerhaft im Verzeichnis verbleiben. Ob und in welcher Form der Gesetzgeber die Forderungen des AOK-Bundesverbands aufgreift, ist derzeit offen.

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