DiGA-Reform, AOK

DiGA-Reform: AOK fordert Preisregulierung und Erprobungsverbot

Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 08:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der AOK-Bundesverband verlangt neue Preis- und Nachweisregeln für DiGA sowie Testphasen und eine Nutzerbeteiligung von mindestens 10 Prozent.

AOK fordert strengere Regeln für digitale Gesundheits-Apps
Ein minimalistischer Büroarbeitsplatz mit einem auf der Vorderseite liegenden Tablet auf einem Holztisch bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der AOK-Bundesverband hat am 26. August 2026 in einem Positionspapier eine tiefgreifende Reform des regulatorischen Rahmens für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gefordert. Die Spitzenorganisation der Allgemeinen Ortskrankenkassen setzt sich für eine Verschärfung der Zulassungs- und Vergütungsregeln ein, um die Wirtschaftlichkeit und den medizinischen Nutzen der sogenannten „Apps auf Rezept“ stärker sicherzustellen.

Kritik an Preisgestaltung und Erprobungsregelungen

Zentraler Kritikpunkt des Verbandes ist die aktuelle Preisbildung für neue digitale Anwendungen. Laut dem Positionspapier vom 26. August 2026 fordert der AOK-Bundesverband die Abschaffung der unregulierten Herstellerpreise im ersten Jahr nach dem Markteintritt. Bisher können Anbieter die Preise in diesem Zeitraum weitgehend frei festlegen, bevor Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) greifen.

Als Begründung führt der Verband die Marktentwicklung der jüngeren Vergangenheit an. In den Jahren 2025 und Anfang 2026 habe der durchschnittliche Markteintrittspreis pro DiGA bei 595 Euro gelegen.

Nach Ablauf der ersten zwölf Monate seien diese Preise im Zuge der regulären Verhandlungen jedoch regelmäßig um 30 bis 80 Prozent gesunken. Um diese Diskrepanz zu beheben, drängt der Verband auf eine sofortige Preisregulierung ab dem ersten Tag der Listung.

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Zudem spricht sich der AOK-Bundesverband für die Streichung der sogenannten Erprobungsregelung aus. Bisher können DiGA vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen werden, während der wissenschaftliche Nachweis des positiven Versorgungseffekts noch erbracht wird.

Der Verband fordert stattdessen, dass für digitale Anwendungen die gleichen strengen Anforderungen an den Nutzennachweis gelten müssen wie für alle anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neue Anforderungen an Tests und Verordnungswegen

Neben der Preisgestaltung sieht das Papier Reformbedarf bei der praktischen Anwendung und Verschreibung. Der AOK-Bundesverband schlägt die Einführung eines verpflichtenden Testzeitraums von mindestens 14 Tagen vor. Innerhalb dieser Frist sollen Versicherte die Anwendung prüfen können, bevor die vollständigen Kosten für das Gesundheitssystem anfallen.

Ein weiterer Punkt des Forderungskatalogs betrifft die Unabhängigkeit der Verordnung. Der Verband spricht sich für ein Verbot kommerzieller Rezeptservices aus. Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen von Drittanbietern die Entscheidung über den Einsatz einer digitalen Gesundheitsanwendung beeinflussen.

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Forderung nach Kostenbeteiligung der Versicherten

In einer Ergänzung zu den Kernforderungen wurde am 27. August 2026 konkretisiert, dass auch die finanzielle Beteiligung der Patienten neu geregelt werden soll. Der AOK-Bundesverband fordert eine Kostenbeteiligung der Versicherten an den digitalen Anwendungen. Konkret wird eine Zuzahlung von mindestens 10 Prozent des jeweiligen Preises durch die Nutzer vorgeschlagen.

Der Verband bekräftigte seine Forderungen am 28. August 2026 in weiteren Veröffentlichungen und unterstrich die Notwendigkeit, den digitalen Gesundheitsmarkt nachhaltiger zu gestalten. Ziel sei es, die Innovationskraft digitaler Lösungen beizubehalten, gleichzeitig aber die finanzielle Belastung der Beitragszahler durch hohe Einstiegspreise und unklare Evidenzlagen zu begrenzen.

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