Cyber-Abwehr, Kabinett

Cyber-Abwehr: Kabinett erlaubt Behörden Angreifer-Systeme zu hacken

29.05.2026 - 03:11:11 | boerse-global.de

Neues Gesetz erlaubt BSI und Polizei gezielte Eingriffe in Angreifer-Systeme. 350 neue Stellen geplant.

Cyber-Abwehr: Kabinett erlaubt Behörden Angreifer-Systeme zu hacken - Foto: über boerse-global.de
Cyber-Abwehr: Kabinett erlaubt Behörden Angreifer-Systeme zu hacken - Foto: über boerse-global.de

Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur „aktiven Cyber-Verteidigung", der den Sicherheitsbehörden weitreichende neue Befugnisse einräumt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig Datenverkehr umleiten, Daten auf Angreifer-Servern löschen oder verändern und den Betrieb bestimmter IT-Systeme untersagen dürfen.

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Neue Eingriffsrechte für Sicherheitsbehörden

Die geplanten Maßnahmen gehen über die bisherige passive Abwehr hinaus. Ziel ist es, Bedrohungen durch ausländische Geheimdienste, staatlich gesteuerte Akteure oder Erpresser zu neutralisieren – sei es Spionage, Sabotage oder Cyber-Erpressung. Innenminister Alexander Dobrindt betonte, es handle sich nicht um einen „Hackback" oder Vergeltungsschlag. Das Ministerium vergleicht die Eingriffe vielmehr mit der kontrollierten Entschärfung eines verdächtigen Koffers im öffentlichen Raum: Die Behörden zielen gezielt auf die Infrastruktur der Angreifer, nicht auf breite digitale Vergeltung.

Hunderte neue Stellen geplant

Um die aktive Abwehr umzusetzen, stockt der Bund massiv Personal auf. Mehr als 350 neue Stellen sollen geschaffen werden. Der Großteil entfällt mit 264 Posten auf das BKA, die Bundespolizei erhält 90 zusätzliche Stellen und das BSI 21. Die jährlichen Betriebskosten werden auf 50 bis 60 Millionen Euro geschätzt. Ein separater, kleinerer Aufwuchs von 37 Stellen ist speziell für die technische Umsetzung der neuen Befugnisse bei BSI und Polizei vorgesehen.

Industrie und Opposition warnen vor Kollateralschäden

Der Gesetzentwurf stößt auf breite Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Digitalverband Bitkom warnen vor erheblichen Risiken: Bei Fehlinterpretationen digitaler Spuren könnten unbeteiligte Dritte geschädigt werden. Die Verbände fordern Nachbesserungen, um übermäßige staatliche Eingriffe in private IT-Infrastruktur zu verhindern.

Auch aus der Opposition kommen deutliche Einwände. Konstantin von Notz (Grüne) bemängelt unklare Verantwortlichkeiten und fehlende politische Kontrolle für die geplanten Gegenmaßnahmen. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler plädiert dafür, die Befugnisse auf weniger Behörden zu konzentrieren, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten.

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Teil eines größeren Reformpakets

Der Cyber-Gesetzentwurf war Teil eines umfassenden Kabinettsbeschlusses. Weitere Vorhaben:

  • Bau-Beschleunigung: Projekte in angespannten Wohnungsmärkten sollen als „überragendes öffentliches Interesse" eingestuft werden.
  • Bekämpfung von Menschenhandel: Verschärfte Strafen und erweiterte Definitionen, etwa für Zwangsleihmutterschaft und Zwangsheirat.
  • Streaming-Abgabe: Anbieter müssen künftig acht Prozent ihrer deutschen Umsätze in die heimische Filmwirtschaft reinvestieren.
  • Berufskrankheit: Parkinson durch Pestizide wird als anerkannte Berufskrankheit eingestuft.

Der Gesetzentwurf zur aktiven Cyber-Abwehr muss nun Bundestag und Bundesrat passieren. Zudem sollen Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet werden, ihre Angriffserkennungssysteme direkt an das BSI anzubinden.

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