Chatkontrolle, Parlament

Chatkontrolle: Parlament verlängert Ausnahme bis April 2028

Veröffentlicht am: 09.07.2026 um 20:47 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das EU-Parlament stimmt für eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028, trotz knapper Mehrheit und anhaltender Kritik.

EU-Parlament verlängert Chatkontrolle: Neue Regeln bis 2028
Abstrakte Darstellung digitaler Kommunikation mit leuchtenden Linien und stilisierten Vorhängeschlössern, die Datenschutz und Kontrolle symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die befristete Ausnahme von den Datenschutzregeln gilt nun bis April 2028. Anbieter digitaler Dienste dürfen private Nachrichten weiterhin proaktiv nach Darstellungen von Kindesmissbrauch durchsuchen.

Knappe Entscheidung trotz Mehrheit der Gegner

Der Beschluss fiel unter kontroversen Umständen. Zwar stimmten 314 Abgeordnete gegen die Vorlage – eine relative Mehrheit. Doch für einen Stopp des Vorhabens fehlten die nötigen 361 Stimmen zur absoluten Mehrheit. Im zweiten Abstimmungsgang standen sich 286 Gegner einer Ablehnung und 276 Befürworter gegenüber, 30 enthielten sich.

Die Entscheidung ist eine Wende. Die vorherige Übergangsregelung war bereits im April 2026 ausgelaufen. Kritiker aus mehreren Fraktionen und Bürgerrechtsorganisationen werfen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und der EVP-Fraktion vor, die Abstimmung durch ein Eilverfahren erzwungen zu haben.

Schutz der Verschlüsselung bleibt

Trotz der Zustimmung setzte das Parlament wichtige Einschränkungen durch. Das Client-Side Scanning – die Prüfung von Inhalten direkt auf Endgeräten vor der Verschlüsselung – bleibt verboten. Die Scan-Erlaubnis beschränkt sich auf unverschlüsselte Kommunikation. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt geschützt.

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Die automatisierte Suche darf nur auf bereits bekanntes Material abzielen. Neue, unbekannte Inhalte sollen Algorithmen nicht auf Verdacht detektieren. Zudem ist eine verpflichtende menschliche Kontrolle vorgeschrieben. Hintergrund: Daten der EU-Kommission zeigen eine Trefferquote von etwa 0,00000077 Prozent und eine Falsch-Positiv-Rate von bis zu 20 Prozent.

Was bedeutet das für Tech-Konzerne?

Die Regelung betrifft große Plattformen und Messenger-Dienste wie Meta (WhatsApp), Google und Microsoft. Sie erhalten durch die befristete Ausnahme die rechtliche Grundlage, ihre Dienste freiwillig nach illegalen Inhalten zu durchsuchen – ohne gegen europäische Datenschutzrichtlinien zu verstoßen.

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Noch nicht in trockenen Tüchern

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Vor dem endgültigen Inkrafttreten muss der Rat der Europäischen Union zustimmen. Er muss sich voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate äußern. Auch eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission steht aus. Sollte im Rat keine Einigung gelingen, könnte ein Vermittlungsausschuss nötig werden.

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