Bundeskartellamt, Apple-Reformen

Bundeskartellamt erzwingt Apple-Reformen: Neutrale Tracking-Dialoge ab sofort

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 01:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Apple verpflichtet sich zu neutraleren Tracking-Abfragen. Das Bundeskartellamt sichert damit faire Bedingungen für App-Entwickler in der EU.

Apple lenkt ein: Bundeskartellamt erzwingt fairere Tracking-Dialoge in Europa
Ein modernes Smartphone in einer Hand, das in einer hellen Büroumgebung ein Menü für Datenschutzeinstellungen anzeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskartellamt hat verbindliche Zusagen des US-Technologiekonzerns Apple zur Änderung seiner Richtlinien für die „App Tracking Transparency“ (ATT) in Deutschland und weiten Teilen Europas erhalten. Wie die Wettbewerbsbehörde am Montag mitteilte, sieht die Vereinbarung umfassende Anpassungen vor, um die Neutralität bei der Abfrage von Nutzer-Einwilligungen zur Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Neutralere Gestaltung der Einwilligungsdialoge

Im Zentrum der Neuregelung steht die Art und Weise, wie Nutzer über das Tracking ihrer Aktivitäten durch Apps informiert werden. Apple hat sich dazu verpflichtet, die Formulierungen innerhalb der Einwilligungsaufforderungen künftig neutraler zu gestalten. Bisherige Untersuchungen der Wettbewerbshüter hatten ergeben, dass das Unternehmen eigene Anwendungen im Vergleich zu Drittanbietern mit vorteilhafteren Aufforderungen behandelt hatte.

Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, wird Apple einen Vollbild-Prompt einführen. Dieser soll sicherstellen, dass Nutzer ihre Entscheidung auf Basis transparenter Informationen treffen können.

Zudem wird es App-Entwicklern künftig gestattet, verschiedene Einwilligungsanfragen zu kombinieren, was den Prozess für den Endverbraucher vereinfachen soll. Eine erneute Abfrage der Präferenzen durch das Betriebssystem ist gemäß der Vereinbarung erst nach Ablauf eines Jahres vorgesehen.

Fokus auf informierte Nutzerentscheidungen

Das Bundeskartellamt betonte im Rahmen der Bekanntgabe, dass das primäre Ziel der Änderungen eine freie und informierte Entscheidung der Anwender sei. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die sogenannten Opt-in-Raten – also die Häufigkeit, mit der Nutzer dem Tracking zustimmen – zu maximieren.

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Stattdessen solle der Wettbewerb dadurch gestärkt werden, dass Apple keine wettbewerbsverzerrenden Vorteile durch die Gestaltung der eigenen Systemabfragen mehr erzielen könne.

Die Behörde stellte fest, dass die bisherige Praxis der ATT-Implementierung die Wahlfreiheit der Nutzer durch eine einseitige Gestaltung beeinflusst habe. Mit den nun vereinbarten Anpassungen soll ein fairer Rahmen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden, die auf Datenzugriff im Apple-Ökosystem angewiesen sind.

Zeitplan und europäische Tragweite

Die Zusagen Apples entfalten eine Wirkung über den deutschen Markt hinaus. Die Änderungen werden in fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt. Apple wurde eine Frist von vier Monaten eingeräumt, um die technischen Anpassungen an seinem Betriebssystem und den entsprechenden Schnittstellen vorzunehmen. Die eingegangenen Verpflichtungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren.

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Das Vorgehen der deutschen Behörde reiht sich in eine Serie von regulatorischen Maßnahmen gegen den Konzern in Europa ein. So verhängten französische Regulierungsbehörden in der Vergangenheit bereits eine Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen Euro gegen Apple, während in Italien eine Strafe von 98,6 Millionen Euro festgesetzt wurde.

Die aktuelle Einigung mit dem Bundeskartellamt zielt nun darauf ab, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch strukturelle Anpassungen im Geschäftsmodell des App-Stores und der Werbeidentifikatoren dauerhaft auszuräumen.

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