BND, Verfassungsschutz

BND und Verfassungsschutz: Gesetzentwurf erlaubt Überwachung von Handys

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 21:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf erweitert digitale Eingriffsmöglichkeiten der Dienste; Datenschutzkonferenz und Opposition kritisieren Grundrechtsrisiken.

BND und Verfassungsschutz: Bundestag berät über neue Überwachungsbefugnisse
Dunkler, minimalistischer Serverraum mit symmetrischen Server-Racks in einer kühlen, industriellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die schwarz-rote Koalition plant weitreichende Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Überwachung von Mobiltelefonen. Der Deutsche Bundestag hat die erste Beratung über die Reform des Nachrichtendienstrechts aufgenommen.

Der Gesetzentwurf, der rund 600 Seiten umfasst und Mitte August vom Kabinett beschlossen worden war, sieht grundlegende Neuerungen bei den operativen und digitalen Eingriffsmöglichkeiten der deutschen Dienste vor.

Umfassende Eingriffe in digitale Kommunikation und IT-Systeme

Im Zentrum der Reform steht eine spürbare Ausweitung der nachrichtendienstlichen Kapazitäten im digitalen Raum. Für Mobiltelefone und Netze ist eine erweiterte Überwachung verschlüsselter Kommunikation vorgesehen. Ergänzt wird dies durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenbestände sowie den Abgleich biometrischer Daten mit Inhalten aus dem Internet.

Eine anlasslose Totalüberwachung soll es laut Gesetzentwurf hingegen nicht geben. Für den BND sind Speicherfristen von bis zu sechs Monaten für personenbezogene Inhaltsdaten und bis zu zwölf Monaten für Metadaten zum Datenverkehr vorgesehen. Zudem sollen BND und Verfassungsschutz künftig Hackerangriffe ausführen sowie Daten manipulieren und löschen dürfen.

Über die Informationsbeschaffung hinaus soll der BND erstmals operative Befugnisse erhalten, um aktiv gegen Bedrohungen vorzugehen. Vorgesehen ist die Möglichkeit, in fremde IT-Systeme einzudringen, ausländische Server abzuschalten, Angreifer-Infrastrukturen zu zerstören und in klar begrenzten Fällen während laufender Cyber- oder Desinformationsattacken auf Deutschland einzugreifen.

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Auch das Umleiten von Datenverkehr sowie das gezielte Verbreiten von Falschinformationen sollen erlaubt werden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass der BND ausländische Unternehmen und die IT von Drohnenfabriken sowie Chemiewaffenlaboren sabotieren, Warenlieferungen durch fehlerhafte Bauteile manipulieren und Waffen unbrauchbar machen darf. BND-Kräfte im Ausland sollen künftig Waffen tragen dürfen, wobei tödliche Gewalt und physischer Zwang weiterhin untersagt bleiben.

Erweiterte Befugnisse für den Verfassungsschutz und neue Kontrollstrukturen

Auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht die Reform neue Instrumente vor. Unter engen Voraussetzungen soll die Behörde künftig heimlich Wohnungen und Geschäftsräume betreten dürfen, etwa um Spähsoftware zu installieren oder Waffen und Sprengstoff unschädlich zu machen.

Festnahmen und Vernehmungen bleiben dem Inlandsnachrichtendienst weiterhin untersagt. Betroffene sollen über das heimliche Betreten von Wohnungen nachträglich nicht informiert werden; zudem soll keine Akteneinsicht einklagbar sein.

Neu geordnet wird auch der Einsatz von V-Leuten, bei dem in Extremfällen künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren herangezogen werden können. Die parlamentarische und administrative Aufsicht soll künftig in einem neuen Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden, der mit Vorabkontrollrechten ausgestattet wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz bleibt bei der nachrichtendienstlichen Kontrolle künftig außen vor.

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Kontroverse Debatte im Parlament und massive Kritik von Datenschützern

In der parlamentarischen Debatte verteidigten Vertreter der Koalition das Gesetzespaket. Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Dienste müssten zu echten Geheimdiensten zur Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror werden, um Deutschland angesichts hybrider Bedrohungen auf Augenhöhe mit europäischen Partnern zu bringen.

CDU-Chef Friedrich Merz hatte bereits Mitte September erklärt, Deutschland sei auf gleicher Augenhöhe mit Diensten wie dem Mossad und dem MI5. Nina Warken (CDU) bezeichnete das Vorhaben als die größte Novellierung des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte und verwies auf die Notwendigkeit, Server staatlicher Hackergruppen abschalten zu können.

Sebastian Fiedler (SPD) forderte wirksame Maßnahmen gegen hybride Angriffe durch Russland sowie gegen chinesische Spionage, um die Abhängigkeit von ausländischen Partnerdiensten zu verringern.

Die Opposition äußerte deutliche Bedenken. Konstantin von Notz (Grüne) begrüßte zwar die Reform des BND im Grundsatz und regte das BfV als Zentralstelle für die Spionageabwehr an, kritisierte jedoch die geplanten Befugnisse des Verfassungsschutzes zur Datenausspähung und zum heimlichen Betreten von Wohnungen als schweren Fehler. Er äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und prognostizierte eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Irene Mihalic (Grüne) mahnte eine effektivere Kontrolle an. Clara Bünger (Die Linke) sprach von mit Füßen getretenen Grundrechten, einer faktischen Abschaffung des Trennungsgebots und nannte den Unabhängigen Kontrollrat eine zahnlose Scheininstitution.

Gottfried Curio (AfD) bezeichnete das Paket als Stasi 2.0 und sprach von einem Putsch gegen den Rechtsstaat, befürwortete jedoch die operativen BND-Befugnisse. Sein Parteikollege Stefan Keuter lehnte den Entwurf ab.

Aus der Zivilgesellschaft und der Fachwelt regt sich ebenfalls Widerstand. Die Datenschutzkonferenz warnte am 23. September 2026 in einer Entschließung vor einer Aushöhlung von Grundrechten und der Aufweichung der Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.

Die Konferenz kritisierte Falschtreffer bei massendatenabgleichen sowie die Möglichkeit der Exekutive, Berichte des Unabhängigen Kontrollrats zu untersagen, und forderte eine umfassende Überarbeitung sowie eine Überwachungsgesamtrechnung.

Der Hartmannbund warnte zudem vor einer Schwächung der ärztlichen Schweigepflicht, da für Mediziner im Entwurf lediglich ein relativer Schutz vorgesehen sei, während für Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte ein absolutes Erhebungsverbot gelte.

Das Inkrafttreten des Reformpakets ist für den Beginn des kommenden Jahres geplant. Für die Umsetzung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

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