BGH-Urteil, Jahrentgelte

BGH-Urteil: Jahrentgelte bei Riester-Bausparverträgen unwirksam

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 11:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof kippt jährliche Verwaltungsgebühren bei bestimmten Riester-Bausparverträgen. Betroffene Sparer können Rückzahlungen für mindestens drei Jahre fordern.

BGH-Urteil zu Riester-Bausparverträgen: Jahresentgelte für unwirksam erklärt
Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen zu Bausparverträgen als Symbol für das BGH-Urteil zu Riester-Gebühren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die rechtliche Bewertung von Entgelten in Bausparverträgen hat durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine neue Grundlage erhalten. In einem Urteil vom 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25) erklärte das Gericht jährliche Verwaltungsentgelte bei bestimmten Riester-Bausparverträgen für unzulässig. Diese Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Sparern, die im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge Kapital für Wohneigentum ansparen.

Rechtliche Grundlage und Bewertung durch den Bundesgerichtshof

Der Entscheidung lag eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Landesbank Hessen-Thüringen zugrunde. Im Kern der juristischen Auseinandersetzung stand die Frage, ob Bausparkassen berechtigt sind, neben den Abschlussgebühren und den Zinsmargen zusätzliche jährliche Gebühren für die Verwaltung der Verträge zu erheben.

Der BGH stufte diese Jahresentgelte als sogenannte Preisnebenabreden ein. Nach Auffassung der Richter führen solche Klauseln zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden. Da die Verwaltung der Verträge primär im Interesse des Kreditinstituts liege, dürften die damit verbundenen Kosten nicht pauschal auf die Bausparer umgelegt werden. Mit diesem Urteil folgt der Senat seiner bisherigen Linie, nach der Entgelte für Tätigkeiten, zu denen ein Anbieter gesetzlich oder vertraglich bereits verpflichtet ist oder die er im eigenen Interesse erbringt, nicht gesondert bepreist werden dürfen.

Auswirkungen auf Bestandsverträge und finanzielle Dimensionen

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Von der Entscheidung sind verschiedene Gebührenmodelle betroffen, die je nach Alter des Vertrages variieren. In den untersuchten Fällen der Landesbank Hessen-Thüringen wurden für ältere Verträge Jahresentgelte in Höhe von 15 Euro erhoben. Bei Neuverträgen, die seit Januar 2022 abgeschlossen wurden, beliefen sich diese Kosten auf 24 Euro pro Jahr.

Die wirtschaftliche Relevanz des Urteils ist erheblich, da das Segment der Wohn-Riester-Verträge in Deutschland weit verbreitet ist. Aktuellen Branchendaten zufolge existieren bundesweit rund 1,44 Millionen Wohn-Riester-Verträge. Obwohl sich das spezifische Verfahren gegen ein bestimmtes Institut richtete, hat die Entscheidung aufgrund der Begründung des BGH Signalwirkung für die gesamte Bausparbranche und vergleichbare Gebührenstrukturen in Riester-geförderten Produkten.

Handlungsempfehlungen und Rückforderungsansprüche für Verbraucher

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Für Inhaber von Riester-Bausparverträgen ergeben sich aus der Analyse der gerichtlichen Entscheidung konkrete Möglichkeiten zur Prüfung ihrer Unterlagen. Nach Einschätzung des vzbv ist eine Rückforderung unzulässig erhobener Gebühren für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren möglich. Dies folgt den regulären Verjährungsfristen, sofern keine anderen rechtlichen Hemmungen vorliegen.

Verbraucherzentralen raten betroffenen Sparern dazu, ihre jährlichen Kontoauszüge und die ursprünglichen Vertragsbedingungen auf Positionen wie Verwaltungsgebühren, Jahresentgelte oder Kontoführungsgebühren zu untersuchen. Da die Unwirksamkeit der Klauseln zur Folge hat, dass die Rechtsgrundlage für den Einbezug dieser Gelder entfällt, können die Beträge zuzüglich einer etwaigen Verzinsung von den Instituten zurückverlangt werden. Fachleute empfehlen, bei der Rückforderung formale Schreiben zu nutzen und sich auf das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs zu beziehen, um die Ansprüche geltend zu machen.

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