BGH-Urteil, Apotheker

BGH-Urteil: 800 Apotheker dürfen 36.000 Euro behalten

Veröffentlicht am: 06.06.2026 um 12:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof entscheidet: Zahlungen an AvP-Kunden aus der Insolvenzphase sind rechtmäßig. Rund 800 Apotheker profitieren.

BGH-Urteil zu AvP: Apotheker müssen 36.000 Euro nicht zurückzahlen
Ein Richterhammer liegt auf juristischen Dokumenten mit Finanzgrafiken, im Hintergrund verschwommen ein Gerichtssaal. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 800 Apotheker müssen Teilzahlungen aus dem Insolvenzverfahren des Finanzdienstleisters nicht zurückzahlen.

Streit um 36.000 Euro

Im Kern ging es um eine BaFin-Anordnung vom September 2020. Die Behörde schritt damals gegen AvP ein – doch das Unternehmen zahlte noch an rund 800 Kunden weiter. Ein bayerischer Apotheker erhielt rund 36.000 Euro.

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Die Vorinstanzen in Regensburg und Nürnberg sahen das anders: Sie verlangten Rückzahlung an die Insolvenzmasse. Der BGH kippte diese Entscheidung nun. Die Zahlungen waren vertraglich geschuldet, so die Richter. Die BaFin-Anordnung habe kein absolutes Zahlungsverbot dargestellt. Die Apotheker dürfen das Geld behalten.

Signal für das Insolvenzverfahren

Das Urteil gilt als Leitentscheidung für zahlreiche ähnliche Fälle. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hat Gläubigern bereits mehr als 76 Millionen Euro ausgezahlt. Die Rückforderungen aus der Endphase vor der Insolvenz wären eine zusätzliche Belastung gewesen – nun vom Tisch.

Der Fall zeigt, wie komplex Insolvenzverfahren bei Finanzdienstleistern werden können. Besonders wenn behördliche Eingriffe und vertragliche Pflichten zeitlich zusammenfallen. Viele noch hängige Verfahren in unteren Instanzen dürften nun schnell abgeschlossen werden.

Branche unter Druck

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Die juristische Klärung kommt in schwierigen Zeiten. Apotheken stecken in der Zange: stagnierende Honorare, steigende Kosten. Seit 2013 sollen die Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen sein.

Hinzu kommt der tägliche Kampf um Lieferengpässe. Laut ABDA-Daten aus 2025 wenden Apotheken durchschnittlich 20,1 Stunden pro Woche dafür auf – fast doppelt so viel wie der europäische Durchschnitt von 12 Stunden. Besonders betroffen: Psychopharmaka, Antidepressiva und Antibiotika.

Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel tun ihr Übriges. In diesem angespannten Umfeld sorgt das BGH-Urteil zumindest für eine Sorge weniger.

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