BGH entscheidet: Darf WhatsApp-Chat dem Arbeitgeber ohne Zustimmung?
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 13:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich in einer aktuellen Verhandlung mit der Frage, ob private WhatsApp-Kommunikation ohne Zustimmung der Beteiligten an einen Arbeitgeber weitergeleitet werden darf. Im Zentrum des Verfahrens mit dem Aktenzeichen I ZR 256/25 steht die Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Interessen eines Unternehmens an der Verwertung solcher Informationen.
Eine gekündigte Arbeitnehmerin macht in diesem Rechtsstreit einen Anspruch auf Schadenersatz geltend. Die Forderung beläuft sich auf eine Summe von 7.500 Euro. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, nachdem Chatprotokolle aus einer privaten Kommunikation ihrem Arbeitgeber zugänglich gemacht worden waren. Die Klägerin sieht in dieser Offenlegung ihrer digitalen Korrespondenz eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Konträre Entscheidungen in den Vorinstanzen
Der Fall hat bereits zwei Instanzen durchlaufen, wobei die Gerichte zu grundlegend unterschiedlichen Einschätzungen gelangten. Das Landgericht Frankfurt wertete die Weiterleitung der privaten Nachrichten als rechtswidrig. Die Richter begründeten dies damit, dass die sogenannte Haushaltsausnahme der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in diesem Kontext nicht anwendbar sei. Da die Übermittlung der Daten darauf abzielte, arbeitsrechtliche Konsequenzen herbeizuführen, seien damit gewerbliche Interessen verfolgt worden. Somit hätte der Schutz der DSGVO uneingeschränkt beachtet werden müssen.
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Dieser Rechtsauffassung widersprach in der Folge das Oberlandesgericht Frankfurt. Nach Ansicht der dortigen Richter sei die DSGVO auf den vorliegenden Sachverhalt gar nicht anwendbar. Das Gericht argumentierte, dass die Haushaltsausnahme greife, da es sich ursprünglich um eine rein private Kommunikation gehandelt habe. Damit bliebe der Vorgang außerhalb des strengen Regulierungsbereichs der europäischen Datenschutzregeln.
Bedeutung für den digitalen Datenschutz
Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet, da sie Klarheit darüber schaffen könnte, unter welchen Umständen private digitale Nachrichten im beruflichen Kontext gegen die Urheber verwendet werden dürfen. Die juristische Kernfrage bleibt, ob die DSGVO auch dann greift, wenn Daten aus dem privaten Bereich in den beruflichen Wirkungskreis gelangen.
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Ein abschließendes Urteil ist unmittelbar nach der Verhandlung noch nicht zu erwarten. Aufgrund der Komplexität der datenschutzrechtlichen Auslegung und der unionsrechtlichen Relevanz der DSGVO wird in Justizkreisen zudem eine mögliche Vorlage des Falls an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Betracht gezogen. Eine solche Vorabentscheidung durch das höchste europäische Gericht wäre notwendig, falls der BGH die Auslegung der Haushaltsausnahme als nicht eindeutig geklärt ansieht.
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