Betriebsmassage: Sozialgericht München verneint Schutz bei Sturz im Massageraum
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der rechtlichen Bewertung betrieblicher Präventionsmaßnahmen hat das Sozialgericht München eine wesentliche Grenzziehung vorgenommen. Mit einem Urteil vom 22.07.2026 (Az. S 9 U 498/25) wurde die Klage einer Angestellten abgewiesen, die einen Sturz in einem betriebsinternen Massageraum als Arbeitsunfall anerkennen lassen wollte. Die Entscheidung konkretisiert die Anforderungen an den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei freiwilligen Gesundheitsangeboten im Unternehmen.
Rechtliche Einordnung des Unfallversicherungsschutzes
Dem Urteil lag ein Vorfall aus dem August 2024 zugrunde. Eine Mitarbeiterin einer Münchener Unternehmensgruppe war in einem für Massagen vorgesehenen Raum auf Massageöl ausgeglitten und erlitt dabei Prellungen, eine Kniegelenksprellung sowie einen Außenmeniskusriss. Die zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Das Sozialgericht bestätigt diese Auffassung unter Verweis auf § 8 Abs. 1 SGB VII. Demnach fehle der notwendige sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Da die Massage zwar vom Arbeitgeber angeboten und bezahlt, jedoch auf freiwilliger Basis erfolgte und nicht ausdrücklich angeordnet war, ordnete das Gericht die Maßnahme dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zu.
Die individuelle Gesundheitsförderung falle auch dann in die Privatsphäre, wenn sie während der Arbeitszeit und auf dem Firmengelände stattfinde. Weder eine Kostenübernahme noch eine Freistellung durch das Unternehmen änderten laut der Urteilsbegründung diese Einordnung. Auch ein versicherter Wegeunfall wurde verneint.
Anforderungen an das Risikomanagement in Unternehmen
Trotz des fehlenden Unfallversicherungsschutzes verbleiben rechtliche Verantwortlichkeiten beim Arbeitgeber. Das Gericht wies darauf hin, dass die allgemeine Fürsorgepflicht für sichere Räumlichkeiten weiterhin besteht. Inwieweit zivilrechtliche Haftungsrisiken bei organisatorischen Mängeln greifen, bleibt im Einzelfall zu prüfen.
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Für Personalabteilungen ergeben sich aus dem Urteil spezifische Prüfpunkte für die Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen. Experten raten dazu, die Freiwilligkeit von Angeboten klar zu dokumentieren.
Behandlungsräume sollten zudem wie reguläre Arbeitsstätten behandelt werden, was die Einhaltung von Sicherheitsstandards wie rutschfeste Böden, definierte Reinigungsintervalle und den Einsatz von Öl-Auffangsystemen umfasst. Zudem sollten externe Anbieter hinsichtlich ihrer Qualifikation, Versicherung und Ausrüstung vorab geprüft werden.
Regulatorischer Rahmen für gesundheitsförderliche Arbeitsumgebungen
Während freiwillige Massagen rechtlich eingeschränkt geschützt sind, unterliegen die unmittelbaren Arbeitsbedingungen strengen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Die überarbeitete Branchenregel 115-401 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Bürobetriebe definiert hierfür messbare Eckwerte.
Für Büroarbeitsplätze ist demnach eine Tischfläche von mindestens 160 cm × 80 cm vorzusehen, wobei die Tischhöhe idealerweise voll höhenverstellbar sein sollte. Als Pflichtkriterium gilt eine Einstellbarkeit ab 74 ± 2 cm. Die Bewegungsfläche muss mindestens 1,5 m² bei einer Tiefe und Breite von mindestens 1 m betragen.
Für das Raumklima werden Temperaturen von 20–22 °C und eine relative Luftfeuchte von maximal 50 % empfohlen. Auch die psychische Belastung findet in den Regeln Berücksichtigung; wertschätzende Führung und kollegialer Austausch werden als wesentliche Schutzfaktoren angeführt.
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Strategische Verankerung und Professionalisierung
Die Relevanz solcher Standards wird durch die zunehmende strategische Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) unterstrichen. Laut einem Bericht von Haufe, der sich auf eine quantitative Studie der FOM Hochschule und der Barmer stützt, hat die Corona-Pandemie das BGM nachhaltig gestärkt. Gesundheit werde vermehrt als strategischer Erfolgsfaktor im Unternehmen verankert.
Parallel dazu steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bietet hierfür neue Weiterbildungen an, darunter das Hochschulzertifikat „Bewegung und Gesundheit im Kontext Arbeit“. Unternehmen nutzen zudem vermehrt externe Netzwerke, wie etwa das Gesundheitsnetzwerk Adlershof, das im August 2026 eine aktionsbasierte digitale Live-Veranstaltung für Teams startete.
Für eine rechtssichere und effektive Umsetzung des BGM sollten Betriebe klare Verantwortlichkeiten definieren und die Maßnahmen in bestehende Prozesse integrieren. Eine lückenlose Dokumentation von Reichweite und Akzeptanz sowie die Prüfung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses gelten dabei als zentrale Kriterien für eine erfolgreiche betriebliche Prävention.
