Berufskrankheit, Kabinett

Berufskrankheit: Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide an

16.06.2026 - 03:12:14 | boerse-global.de

Bundeskabinett erkennt Parkinson als Berufskrankheit für Landwirte an. Betroffene erhalten künftig Leistungen der Unfallversicherung.

Parkinson durch Pestizide: Neue Berufskrankheit beschlossen
Berufskrankheit - Nahaufnahme der Hände eines Landwirts, eine hält eine Sprühdüse, die andere zittert leicht. Im Hintergrund ein Feld. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Parkinson durch Pestizide kann künftig als Berufskrankheit gelten. Das Bundeskabinett verabschiedete am 27. Mai die entsprechende Neuregelung. Betroffen sind vor allem Landwirte, Gärtner, Forstwirte, Landschaftspfleger und Schädlingsbekämpfer.

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Wer ist betroffen und was ändert sich?

Die Anerkennung gilt für Menschen, die über einen langen Zeitraum regelmäßig Pestizide selbst angewendet haben. Voraussetzung: Die Erkrankung muss nachweislich auf diese Tätigkeit zurückgehen.

Erkrankte erhalten dann Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören finanzielle Hilfen, Rehabilitationsmaßnahmen und Rentenleistungen. Die Bundesregierung stellt für die Umsetzung 20 Millionen Euro Steuermittel bereit.

Wissenschaftliche Basis und Kritik

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat hatte sich bereits 2024 für die Anerkennung ausgesprochen. Im Herbst 2025 untermauerte er seine Position mit weiteren Analysen. Die Experten sehen den Zusammenhang zwischen bestimmten Pestiziden und Parkinson als hinreichend belegt an.

Der Bauernverband und Arbeitgeberverbände äußerten dagegen Zweifel. Sie befürchten steigende Beiträge zur Unfallversicherung, die Betriebe wirtschaftlich belasten könnten.

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So läuft das Anerkennungsverfahren

Ein Verdacht auf Berufskrankheit kann von Ärzten, Arbeitgebern, Krankenkassen oder Betroffenen selbst gemeldet werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft prüft den Fall anhand von Gutachten und Fragebögen. Dabei wird auch die berufliche Exposition bewertet.

Bei Anerkennung haben Erkrankte Anspruch auf medizinische Versorgung. Eine Rente gibt es ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Gegen Ablehnungen können Betroffene Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen.

Die Praxis zeigt: Von 90.749 Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten im Jahr 2024 wurden nur 26.821 Fälle anerkannt.

Noch nicht in Kraft

Der Kabinettsbeschluss liegt vor – doch das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Die Verordnung muss den Bundesrat passieren, bevor sie endgültig gilt. Experten raten Betroffenen dennoch, sich frühzeitig an Ärzte oder Unfallversicherungsträger zu wenden. Eine frühzeitige Dokumentation erleichtert spätere Verfahren.

de | wissenschaft | 69548595 |