Belgischer Gesetzentwurf: Sterbehilfe bei Demenz nur mit Patientenverfügung
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 14:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Belgien steht eine Neuregelung des bestehenden Sterbehilferechts zur Debatte. Justizministerin Annelies Verlinden von den Christdemokraten (CD&V) hat einen Entwurf zur Reform der Gesetzgebung ausgearbeitet, der Sterbehilfe für Menschen mit Demenzerkrankungen künftig auch dann ermöglichen soll, wenn diese keine Urteils- oder Willensfähigkeit mehr besitzen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene diesen Schritt vorab in einer rechtsgültigen Patientenverfügung festgehalten hat. Das bislang strikte Erfordernis einer zum Zeitpunkt der Durchführung fortbestehenden vollen Urteilsfähigkeit soll damit aufgehoben werden.
Schutzmechanismen und multidisziplinäre Begleitung
Der Vorschlag formuliert verbindliche Voraussetzungen für das Verfahren. Vorgesehen ist eine vorausschauende Versorgungs- und Pflegeplanung, die in einen multidisziplinären Rahmen eingebettet wird.
In diesen Prozess sollen neben dem Patienten auch Angehörige sowie das betreuende Pflegepersonal eingebunden werden. Trotz einer vorliegenden Vorausverfügung sieht das Konzept vor, dass gegenwärtige Wünsche oder ein situativer Widerstand der erkrankten Person zwingend berücksichtigt werden müssen.
CD&V-Parteipräsident Sammy Mahdi bestätigte die Fertigstellung des Entwurfs in der VRT-Sendung De Afspraak. Als Intention der Initiative nannte Mahdi das Ziel, zu verhindern, dass Menschen aus Sorge vor einem drohenden Kontrollverlust verfrüht aus dem Leben scheiden. Die Relevanz der Thematik belegen die Zahlen des Landes: Im Jahr 2025 erhielten in Belgien 74 Personen aufgrund einer kognitiven Störung Sterbehilfe.
In Belgien wird ein Gesetzentwurf beraten, der Sterbehilfe bei Demenz künftig auch ohne fortbestehende Urteilsfähigkeit ermöglichen soll — vorausgesetzt, der Wunsch wurde vorab in einer rechtsgültigen Patientenverfügung festgehalten. Wer heute vorsorgt, behält die Entscheidung in der Hand. Kostenlosen Vorsorge-Leitfaden anfordern
Politischer Kontext und Konfliktlinien in der Koalition
Die Debatte über die Öffnung des Rahmens reicht weiter zurück. Verlinden hatte die Möglichkeit einer Gesetzesänderung bereits im März geprüft. Zuvor hatte der Palliativmediziner Wim Distelmans früher in diesem Jahr den politischen Stillstand in dieser ethischen Frage kritisiert.
Am 20. Juni 2026 vertagte die belgische Arizona-Koalition sämtliche ethischen Gesetzesvorhaben – darunter Sterbehilfe bei Demenz, Schwangerschaftsabbrüche, Leihmutterschaft sowie die diskrete Geburt – vorläufig auf den Dezember. Für diese Dossiers galt ursprünglich der 1. Dezember als zeitliche Zielmarke.
Am 29. September 2026 übermittelte Verlinden das ausgearbeitete Gesetzesdokument an die Koalitionspartner, zu denen auch Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke von der sozialistischen Vooruit gehört. Damit ein solches Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der formalen Befassung im Regierungskabinett und der anschließenden Verabschiedung durch das belgische Parlament.
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Die Durchsetzung gilt jedoch als parlamentarisch anspruchsvoll. Die flämisch-nationalistische N-VA vertritt bei der Entkopplung der Sterbehilfe von einer aktuellen Willensfähigkeit traditionell eine zurückhaltende Position.
Zudem belasten parallele Auseinandersetzungen über ethische Regelungen die Koalition: Am 29. September 2026 verlangte Vooruit unter Conner Rousseau eine Ausweitung der Frist für Schwangerschaftsabbrüche auf 18 Wochen, während Verlinden auf 14 Wochen beharrt und dies als unverhandelbare Position einstuft.
