Behindertengleichstellungsgesetz: Kabinett streicht Erleichterung der Beweislast
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 13:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie gesetzlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen und deren Durchsetzung in der Praxis stehen im Fokus einer breiten Debatte. Ausgangspunkt der Kontroverse ist der Beschluss der Bundesregierung vom 11. Februar 2026, mit dem das Bundeskabinett die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf den Weg brachte (Bundestagsdrucksache 21/5140).
Zentraler Streitpunkt des Gesetzesvorhabens bleibt eine wesentliche Änderung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Eine dort ursprünglich vorgesehene Erleichterung der Beweislast wurde vor dem Kabinettsbeschluss gestrichen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie bei Diskriminierungen und rechtlichen Streitigkeiten weiterhin den vollen Beweis erbringen müssen.
Hürden bei Anträgen und behördlichen Verfahren
Die Debatte um rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten fällt in eine Zeit wachsender bürokratischer Belastungen. Nach Angaben der Bundesregierung stieg die Zahl der Anträge zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bundesweit von 1.665.675 im Jahr 2016 auf 1.901.178 im Jahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/7610). Über die konkrete Bearbeitungsdauer in den Bundesländern liegen der Bundesregierung demnach jedoch keine Erkenntnisse vor.
Medienberichten zufolge schwanken die Bearbeitungszeiten regional erheblich; genannt werden etwa drei bis sieben Wochen in Niedersachsen und neun bis 18 Monate in Sachsen-Anhalt, wobei diese Angaben nicht behördlich bestätigt sind.
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Gesetzlich ist eine Untätigkeitsklage nach Paragraf 88 des Sozialgerichtsgesetzes nach sechs Monaten zulässig, bei Widersprüchen nach drei Monaten. Bei erwerbstätigen Antragstellern soll eine Entscheidung nach drei Wochen ohne Gutachten beziehungsweise zwei Wochen nach Vorliegen eines Gutachtens fallen. Ein GdB von 50 begründet den Status einer Schwerbehinderung.
Parallel zu den behördlichen Verfahren verzeichnen Fachverbände für Menschen mit Behinderung – darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), die gemeinsam rund 90 Prozent der entsprechenden Einrichtungen in Deutschland vertreten – vermehrte Ablehnungen von Unterstützungsleistungen.
Die Verbände veröffentlichten eine Praxishilfe für Widersprüche bei abgelehnter Eingliederungshilfe. Als Auslöser gelten Ablehnungen mit dem Verweis auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung oder eine infrage gestellte Teilhabefähigkeit.
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Defizite bei der Infrastruktur und im Hilfsmittelsektor
Neben den rein rechtlichen Hürden zeigen sich praktische Probleme bei der baulichen Umsetzung von Barrierefreiheit. Am 12. Oktober 2026 demonstrierten in Rhöndorf rund 300 Bürger für einen vollständig barrierefreien Ausbau des dortigen Bahnhofs.
Obwohl Ende 2025 Finanzmittel bereitgestellt worden waren, soll die Maßnahme im Zuge der Korridorsanierung auf der rechtsrheinischen Bahnstrecke nicht vollständig umgesetzt werden; geplant ist ein Verzicht auf Rampen, Unterführungen und Aufzüge zum Mittelbahnsteig. Eine entsprechende Petition wurde an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst übergeben.
Auch im Gesundheitssektor wächst der Unmut über bestehende Übergangsfristen und Vorgaben. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisierte das Zieljahr 2030 für die verpflichtende digitale Hilfsmittelverordnung als zu spät und forderte eine zügigere Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur sowie geregelte Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte.
Gleichzeitig warnte der Deutsche Apothekerverband vor Versorgungsengpässen und dem Rückzug lokaler Anbieter, da die Politik bei Hilfsmitteln weiterhin an Ausschreibungsverfahren festhält. Die Entwicklungen verdeutlichen, dass Barrierefreiheit und Teilhabe sowohl auf administrativer als auch auf infrastruktureller Ebene vor erheblichen Umsetzungsfragen stehen.
