Barrierefreier, Umbau

Barrierefreier Umbau: Pflegekassen zahlen bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Pflegebedürftige können Wohnraumanpassungen fördern lassen und je nach Pflegegrad weitere monatliche Budgets nutzen.

Pflegekassen: Zuschüsse für Umbau und weitere Pflegeleistungen
Ein lichtdurchfluteter, barrierefreier Wohnbereich mit schwellenlosem Übergang und moderner, minimalistischer Einrichtung. Illustration mit AI erstellt.

Medienberichte verweisen verstärkt auf bestehende Zuschussmöglichkeiten der Pflegekassen für barrierefreie Wohnraumanpassungen und fordern zugleich einen verbesserten Schutz pflegebedürftiger Menschen angesichts zunehmender Wetterextreme.

Der Erhalt der Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden gewinnt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und klimatischer Belastungen an Bedeutung. Gesetzliche Pflegeleistungen bieten Betroffenen und ihren Angehörigen dabei finanzielle Hilfen, um den Wohnraum an veränderte Lebenslagen anzupassen.

Zuschüsse der Pflegekassen für den barrierefreien Umbau

Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren die Pflegekassen finanzielle Unterstützung. Eine Wohnraumanpassung wird mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gefördert. Leben zwei pflegebedürftige Ehepartner gemeinsam in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 8.360 Euro steigen. Diese Mittel dienen dazu, Barrieren in der Wohnung abzubauen, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern.

Zusätzlich zu baulichen Maßnahmen stehen Betroffenen monatliche Pauschalen zur Verfügung. So übernehmen die Kassen bei vorliegendem Pflegegrad die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 Euro im Monat. Auch für einen Hausnotruf gewähren die Pflegekassen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro, um die Sicherheit im häuslichen Umfeld zu erhöhen.

Leistungen bei Pflegegrad 2 und bestehende Budgets

Die Pflegekassen staffeln ihre Unterstützungsleistungen nach dem Grad der Beeinträchtigung. Bei Pflegegrad 2 umfasst das reguläre Pflegegeld 347 Euro pro Monat, sofern Angehörige die Pflege zu Hause sicherstellen.

Werden Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, beläuft sich das Budget auf bis zu 796 Euro im Monat. Beide Optionen lassen sich kombinieren: Werden beispielsweise 60 Prozent der Sachleistungen genutzt, verbleiben 138,80 Euro des Pflegegeldes zur Auszahlung.

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Bevor Sie den Umbau beauftragen, sollten Sie wissen, welche Zuschüsse Ihnen zustehen: Die Pflegekasse fördert Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei zwei pflegebedürftigen Ehepartnern im Haushalt sogar bis zu 8.360 Euro. Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag richtig stellen und welche weiteren Leistungen Sie nutzen können. Kostenlosen Pflege-Ratgeber jetzt anfordern

Ergänzend dazu sieht das System für Pflegegrad 2 einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro vor. Nicht genutzte Restbeträge können noch bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres eingesetzt werden. Für temporäre Entlastungen stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam mit bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Tages- und Nachtpflege wird mit bis zu 721 Euro im Monat gefördert, während die vollstationäre Pflege pauschal mit 805 Euro monatlich bezuschusst wird. Pflegeberatung sowie Pflegekurse sind kostenlos; bei Bezug von Pflegegeld in Pflegegrad 2 ist ein Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr verpflichtend vorgeschrieben.

Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den zweckgebundenen Entlastungsbetrag von derzeit bis zu 131 Euro im Monat, was bis zu 1.572 Euro im Jahr entspricht. Ein verbleibendes Guthaben aus dem Jahr 2026 bleibt dabei bis zum 30. Juni 2027 nutzbar.

Umwandlung von Sachleistungen für Alltagsunterstützung

Zur Deckung des Unterstützungsbedarfs im Alltag existiert nach § 45a SGB XI ein Umwandlungsanspruch. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent ihres ungenutzten monatlichen Sachleistungsbudgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen.

Bei Pflegegrad 2 entspricht dies einem Betrag von maximal 318,40 Euro. Bei Pflegegrad 3 können von 1.497 Euro bis zu 598,80 Euro umgewandelt werden, bei Pflegegrad 4 von 1.859 Euro bis zu 743,60 Euro und bei Pflegegrad 5 von 2.299 Euro bis zu 919,60 Euro monatlich.

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Dieser Umwandlungsanspruch mindert anteilig den verbleibenden Pflegegeldanspruch bei Kombinationsleistungen. Bei einer Kombination mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 auf Unterstützungsleistungen von über 1.050 Euro monatlich kommen.

Für Personen mit Pflegegrad 1 besteht kein solcher Umwandlungsanspruch. Eine nächste allgemeine Anpassung dieser Leistungsbeträge ist im bestehenden System erst für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

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