Bankenhaftung: 66.000 Euro Schadensersatz für verlorene Debitkarte
28.05.2026 - 08:28:12 | boerse-global.deVon der privaten Vorsorge bis zur höchstrichterlichen Klärung: Das Erbrecht wird immer komplexer. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur Streit, sondern auch den Verlust von Vermögenswerten.
Die jüngsten Enthüllungen prominenter Persönlichkeiten und eine Reihe wegweisender Gerichtsurteile zeigen: Die Nachlassplanung ist längst kein reines Privatvergnügen mehr. Gerade digitale Vermögenswerte stellen Erben und Testamentsvollstrecker vor völlig neue Herausforderungen.
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Birgit Schrowange: Aus Fehlern gelernt
Die 68-jährige TV-Moderatorin Birgit Schrowange hat am 27. Mai 2026 offengelegt, dass sie umfassend vorgesorgt hat. Neben einem Testament schloss sie auch einen Ehevertrag ab. Der Grund: eine schmerzhafte Erfahrung während der Dotcom-Blase um das Jahr 2000. „Damals habe ich mit Spekulationen auf Internetaktien viel Geld verloren", räumte sie ein.
Heute setzt die Moderatorin auf Stabilität. Ihr Portfolio besteht aus ETFs und dividendenstarken Anlagen – eine Strategie, die auf Kapitalerhalt abzielt. Ihre soziale Ader, für die sie 2008 das Bundesverdienstkreuz erhielt, fließt ebenfalls in die Nachlassplanung ein.
Das digitale Erbe: Wenn Passwörter zum Problem werden
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (Az. III ZR 183/17) stellte klar: Digitale Hinterlassenschaften sind rechtlich genauso zu behandeln wie physische. Erben erhalten automatisch Zugriff auf digitale Konten – es sei denn, der Verstorbene hat anders verfügt.
Doch die Praxis sieht anders aus. Besonders bei Kryptowährungen wird es knifflig. Ein Erbschein allein reicht nicht aus, um auf digitale Geldbörsen zuzugreifen. Erben benötigen die spezifischen Wallet-Codes. Fehlen diese, sind die Coins oft für immer verloren.
Rechtsexperten empfehlen deshalb:
- Aktuelle Passwortlisten getrennt vom Testament aufbewahren
- Einen digitalen Testamentsvollstrecker für sensible Daten benennen
- Regelmäßig prüfen, ob die Zugangsdaten noch aktuell sind
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Gerichte schaffen Klarheit – und neue Fallstricke
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 3. Dezember 2025: Ein Europäisches Nachlasszeugnis darf nicht ausgestellt werden, wenn nur ein einziger Beteiligter Einspruch erhebt. Das gilt selbst dann, wenn bereits ein Erbscheinverfahren lief. Ausnahme: Der Einspruch wurde rechtskräftig zurückgewiesen.
Noch brisanter: Das OLG Saarbrücken erklärte am 3. September 2025 die unvollständige Digitalisierung von Papierakten zum schweren Verfahrensfehler. In einem Streit um mehr als 20 Millionen Euro Schadensersatz gegen eine Muttergesellschaft hatte ein Insolvenzverwalter geklagt. Das Gericht sah das Recht auf rechtliches Gehör verletzt.
Banken haften für verlorene Karten
Ein Urteil des OLG Frankfurt vom 29. April 2026 dürfte viele Bankkunden aufhorchen lassen. Ging es doch um unbefugte Abbuchungen in Höhe von rund 220.000 Euro. Die Richter stellten klar: Verliert eine Bank eine Debitkarte auf dem Postweg, haftet sie für Schäden – sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Im konkreten Fall musste das Institut 66.000 Euro ersetzen.
Formfehler können Urteile kippen
Selbst höchste Gerichte sind nicht vor formalen Fehlern gefeit. Der BGH entschied am 14. Januar 2026: Die kurzfristige Abwesenheit eines Richters rechtfertigt nicht das Fehlen seiner Unterschrift auf einem Urteil. Fehlt die Signatur, kann das Urteil aufgehoben werden.
Und das OLG Zweibrücken stärkte am 31. März 2026 die Rechte von Unternehmen gegen Bewertungsplattformen. Enthält eine Bewertung strafrechtlich relevante Tatsachenbehauptungen – etwa den Vorwurf von Mindestlohnverstößen – müssen Plattformen die Nutzerdaten herausgeben. Eine bloße Meinungsäußerung reicht dafür nicht aus.
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