Bandenläufer angeklagt: 137.000 Euro Schaden durch 500 Abbuchungen
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 16:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat Anklage gegen einen 20-jährigen Mann aus Dortmund erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als sogenannter Läufer für eine kriminelle Bande agiert und in großem Stil illegal Bargeld von den Konten geschädigter Bankkunden abgehoben zu haben.
Der Schwerpunkt der Vorwürfe liegt auf gewerbs- und bandenmäßigem Betrug. Die Ermittler der ZCB führen insgesamt 13 Fälle an, in denen der junge Mann aktiv geworden sein soll. Den vorliegenden Informationen zufolge erstreckte sich der Tatzeitraum von Juni 2025 bis April 2026. In dieser Zeit soll der Beschuldigte mehr als 500 Einzelabbuchungen vorgenommen haben, die zulasten der 13 identifizierten Geschädigten gingen.
Hohe Frequenz bei den Geldabhebungen
Die Vorgehensweise der Gruppierung war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einer hohen kriminellen Energie geprägt. Teilweise seien innerhalb weniger Stunden mehr als 70 einzelne Abbuchungen erfolgt.
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Durch diese massiven Transaktionen summierte sich der finanzielle Schaden auf einen Betrag von über 137.000 Euro. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger im Zusammenhang mit dem Fall erläuterte, stamme einer der Geschädigten aus Schwabach.
Der 20-jährige Dortmunder soll für seine Dienste innerhalb der Bandenstruktur fest entlohnt worden sein. Die Ermittlungen ergaben, dass dem Beschuldigten eine Provision in Höhe von 5 Prozent der jeweils erfolgreich abgehobenen Bargeldbeträge als Gegenleistung in Aussicht gestellt worden war.
Festnahme und weiteres Verfahren
Die Ermittlungen gegen die Bande führten im April 2026 zu einem ersten Zugriff. Der mutmaßliche Läufer wurde in Dortmund festgenommen und befindet sich seither ununterbrochen in Untersuchungshaft. Mit der nun erfolgten Einreichung der Anklageschrift durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern liegt der Fall beim Amtsgericht Nürnberg. Dieses muss nun darüber entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
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Der Fall unterstreicht die anhaltende Bedrohung durch organisierte Bandenstrukturen im Bereich des Cyber-Betrugs, die spezialisierte Rollen wie die des „Läufers“ einsetzen, um erbeutete Bankdaten zeitnah in Bargeld umzuwandeln. Das Verfahren am Amtsgericht Nürnberg wird zeigen, inwieweit die Beweislast gegen den 20-Jährigen für eine Verurteilung ausreicht.
