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BaFin verschärft Regeln: Virtuelle IBANs unter verstärkte Aufsicht

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Finanzaufsicht erhöht die Anforderungen an vIBANs, um Zahlungsströme transparenter zu machen und Geldwäsche zu bekämpfen.

BaFin verschärft Regeln für virtuelle IBANs gegen Geldwäsche
Ein Tablet mit digitalen Finanzdaten in einer modernen Bankumgebung als Symbol für regulatorische Aufsicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Juli 2026 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, mit der die Anforderungen an die Nutzung virtueller IBANs (vIBANs) verschärft werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken und bestehende Aufsichtslücken zu schließen.

Risiken durch verschleierte Zahlungsströme

Virtuelle IBANs werden in der Finanztechnologie häufig genutzt, um Zahlungen effizienter zuzuordnen. Die BaFin stellte jedoch in ihrer Mitteilung fest, dass diese Strukturen zunehmend dazu genutzt werden können, Zahlungsflüsse zu verschleiern. Dies erleichtere kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche und das sogenannte Underground Banking.

Durch die technische Natur von vIBANs, die oft als bloße Weiterleitungsnummern fungieren, ohne dass ein klassisches Konto direkt dahintersteht, können die tatsächlichen Urheber oder Empfänger von Zahlungen schwerer identifizierbar sein. Um dieser Intransparenz entgegenzuwirken, fordert die Aufsichtsbehörde von den Instituten nun eine deutlich verstärkte Risikoanalyse. Insbesondere bei komplexen vIBAN-Strukturen müssen Banken ein intensiveres Transaktionsmonitoring etablieren, um auffällige Muster frühzeitig zu erkennen.

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Regulatorischer Rahmen bis zur EU-Geldwäscheverordnung

Die aktuelle Mitteilung der BaFin fungiert als Übergangsregelung. Sie behält ihre Gültigkeit bis zur vollständigen Anwendung der neuen EU-Geldwäscheverordnung, die für den 10. Juli 2027 vorgesehen ist. Damit reagiert die deutsche Aufsicht proaktiv auf die sich wandelnden Bedrohungslagen im digitalen Zahlungsverkehr, bevor der harmonisierte europäische Rechtsrahmen greift.

Bereits seit dem Jahr 2020 besteht in Deutschland eine Regelung, die Institute dazu verpflichtet, die Daten von Verfügungsberechtigten in der sogenannten Kontenabrufdatei zu speichern. Die neue Mitteilung konkretisiert nun die Erwartungen an die operative Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten im Hinblick auf vIBANs.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Sanktionen

Die Sensibilisierung für die Risiken virtueller IBANs erfolgt nicht nur auf nationaler Ebene. Am 29. Juli 2026 gaben die französische Aufsichtsbehörde ACPR und die BaFin eine gemeinsame Warnung heraus. Darin weisen beide Behörden auf Betrugsszenarien hin, bei denen vIBANs gezielt eingesetzt werden, um gesetzliche Sorgfaltspflichten zu umgehen.

Wie streng Aufsichtsbehörden bei Versäumnissen in der Geldwäscheprävention (AML) vorgehen, zeigt ein aktueller Fall aus dem Juli 2026. Die Banque Havilland (Moncrief Private Bank) wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 1 Mio. Euro belegt. Den Berichten zufolge wurden dem Institut gravierende AML-Versäumnisse vorgeworfen. Ein zentraler Kritikpunkt der Kontrolleure war die Festlegung einer Transaktionsschwelle von 0 Euro für Hochrisikokunden, was als unzureichende Absicherung gegen illegale Finanzströme gewertet wurde.

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Die neuen Vorgaben der BaFin unterstreichen den Druck auf Finanzinstitute, ihre internen Kontrollsysteme an die technologische Entwicklung anzupassen. Banken müssen künftig genauer nachweisen, dass sie die Hintermänner hinter jeder virtuellen Adresse zweifelsfrei identifiziert haben.

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