Autonomes Fahren: China schreibt strenge Sicherheitsnormen ab Juli 2027 vor
Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 07:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnik (MIIT) hat Anfang August 2026 die neue verbindliche Sicherheitsnorm GB 44721-2026 für hoch- und vollautomatisiertes Fahren veröffentlicht.
Die Regelung, die ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten soll, definiert erstmals strenge technische Anforderungen für Fahrzeuge der Stufen 3 (L3) und 4 (L4). Sie gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N, während Systeme für automatisches Einparken explizit von dieser spezifischen Norm ausgenommen sind.
Strenge Sicherheitsvorgaben und technische Anforderungen
Die Norm legt präzise statistische Grenzwerte für die Betriebssicherheit fest. So darf die Kollisionsrate bei aktivierten Systemen einen Wert von 10?? pro Stunde nicht überschreiten.
Für Personenschäden gelten noch striktere Vorgaben: Die Rate für Leichtverletzte ist auf maximal 10?? pro Stunde begrenzt, für Schwerverletzte auf 10?? pro Stunde und für Todesfälle auf höchstens 10?? pro Stunde. Grundsätzlich müssen die Systeme mindestens das Sicherheitsniveau eines aufmerksamen menschlichen Fahrers erreichen.
Für L3-Systeme schreibt die Norm zudem eine Überwachung der Fahrerübernahme vor. Das System muss in der Lage sein, eine notwendige Übernahme durch den Fahrer innerhalb von 30 Sekunden zu erkennen. Sollte der Fahrer nicht reagieren oder ein Systemversagen vorliegen, muss das Fahrzeug autonom einen sicheren Zustand erreichen und anhalten können. Technisch fordert die Norm hierfür redundante Ausführungen der Brems- und Lenksysteme.
Dokumentationspflichten und Werbebeschränkungen
Die Fahrzeughersteller werden durch die Neuregelung verpflichtet, umfassende Sicherheitsarchive anzulegen. Diese müssen Daten aus Simulationen, realen Straßentests sowie Informationen zu Over-the-Air-Updates (OTA) enthalten. Ein weiterer Fokus der Norm liegt auf der Marktkommunikation.
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Um Missverständnisse über die Fähigkeiten der Systeme zu vermeiden, untersagt die Regelung übertriebene Marketingbegriffe. Bezeichnungen wie „Null-Übernahme“ oder Proklamationen einer „Ära des autonomen Fahrzeugs“ sind künftig nicht mehr zulässig.
An der Ausarbeitung der Norm waren namhafte Akteure der Branche beteiligt, darunter Unternehmen wie BYD, Geely, SAIC, XPeng, Li Auto, Xiaomi und Baidu Apollo. Bereits im Dezember 2025 hatten erste Hersteller wie Changan und BAIC Zulassungen für den L3-Pilotbetrieb in Städten wie Peking und Chongqing erhalten, wobei diese Fahrten noch auf bestimmte Strecken und Geschwindigkeiten begrenzt waren.
Gesetzliche Verankerung und Behördenzuständigkeiten
Parallel zur technischen Normierung treibt der chinesische Gesetzgeber die rechtliche Rahmenplanung voran. Der Staatsrat genehmigte bereits im Juni 2026 eine Überarbeitung des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes, die erstmals ein nationales Kapitel zum autonomen Fahren enthält und Haftungsfragen bei Unfällen klärt. Der Entwurf wird seit heute im Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses geprüft, wobei die erste Lesung bis Ende der Woche andauern soll.
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Die Zuständigkeiten zwischen den Behörden sind klar verteilt: Während das MIIT für die Produktionszulassungen verantwortlich zeichnet, übernimmt die Marktaufsicht die Qualitätskontrolle und das Rückrufmanagement. Die Verkehrspolizei ist für die Straßensicherheit zuständig, das Verkehrsministerium für die Wartung der Fahrzeuge.
Auswirkungen auf den Markt und die L2-Klasse
Die Branche stellt sich bereits auf die neuen Anforderungen ein. Experten schätzen, dass der Markt für Konformitätstests bis zum Jahr 2028 auf ein Volumen von über 5 Milliarden Yuan anwachsen wird. Im Bereich der Hardware wird für Chassis-Domänencontroller bis 2027 ein Marktwachstum von 300 % erwartet.
Auch für teilautomatisierte Systeme (L2) wurden Verschärfungen angekündigt. Ab dem 1. Januar 2027 müssen L2-Fahrzeuge gemäß der Norm GB47955-2026 mit zwei Überwachungskameras ausgestattet sein.
Das System muss Alarm schlagen, wenn der Blick zu lange abgewendet wird oder die Hände länger als 5 Sekunden vom Lenkrad gelöst werden. Bei Ignorieren der Warnung wird der Assistent gesperrt. Zudem wird die Nutzung von Marketingbegriffen wie „L2.5“ untersagt.
