Attestpflicht ab Januar: Bundesregierung verbietet Telefonkrankschreibung
Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verdeutlichen eine zunehmende finanzielle Belastung der deutschen Wirtschaft durch krankheitsbedingte Personalausfälle.
Im Jahr 2025 erreichten die Ausgaben der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit einer Gesamtsumme von 85,6 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Dieser Anstieg setzt einen langjährigen Trend fort und löst eine intensive Debatte über die künftige Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus.
Struktur und Entwicklung der Krankheitskosten
Die im Jahr 2025 verzeichnete Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro setzt sich nach Berechnungen des IW aus zwei Hauptkomponenten zusammen: 72,5 Milliarden Euro entfielen auf die Bruttoentgelte, während weitere 13,1 Milliarden Euro auf die damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge entfielen.
Ein Vergleich mit früheren Zeiträumen zeigt die Dynamik dieser Entwicklung. So beliefen sich die Kosten für die Lohnfortzahlung im Jahr 2024 noch auf 81,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2010 hatte dieser Wert mit 36,9 Milliarden Euro noch deutlich weniger als die Hälfte des aktuellen Niveaus betragen.
Branchenanalysten führen das Kostenwachstum auf ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren zurück. Neben den allgemein gestiegenen Löhnen und einem höheren Beschäftigungsgrad in Deutschland spielt vor allem der seit 2022 registrierte Anstieg des Krankenstandes eine zentrale Rolle.
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Für das erste Halbjahr 2024 wurde ein durchschnittlicher Krankenstand von 5,4 Prozent ermittelt. Dies entsprach rechnerisch etwa 9,5 Fehltagen pro Beschäftigtem in diesem Zeitraum.
Kontroverse um die geplante Attestpflicht
Angesichts der steigenden finanziellen Lasten wird politisch über die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag diskutiert. Arbeitsministerin Bas (SPD) äußerte sich kritisch zu diesem Vorhaben. Sie stellte die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung grundsätzlich infrage und gab zu bedenken, dass die Verpflichtung zum Arztbesuch bereits bei leichten Infekten dazu führen könnte, dass Krankschreibungen länger ausfallen als eigentlich notwendig.
Zudem bemängelte sie die hohe Zahl von 95 Ausnahmen, die derzeit vorgesehen seien. Laut eigenen Angaben habe sie dem entsprechenden Kompromiss innerhalb der Regierung nur unter Vorbehalt zugestimmt.
Demgegenüber beharrt die Union auf der Umsetzung der Attestpflicht ab dem ersten Tag und fordert die Einhaltung des gefundenen Kompromisses. Auch innerhalb der Fachwelt wird die Maßnahme kritisch bewertet. Das Institut der deutschen Wirtschaft äußerte Skepsis darüber, ob eine frühere Attestpflicht tatsächlich die beabsichtigte entlastende Wirkung auf die Unternehmen entfalten kann.
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Forderungen der Arbeitgeber und regulatorische Änderungen
Die Arbeitgeberseite fordert unterdessen weitergehende Maßnahmen, um die Kostenentwicklung zu begrenzen. Ein zentraler Vorschlag der Wirtschaftsverbände ist die Einführung von sogenannten Karenztagen bei der Lohnfortzahlung. Dies würde bedeuten, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall die ersten Tage ohne Entgeltfortzahlung überbrücken müssten, um Fehlanreize zu minimieren.
Parallel dazu bereitet die Bundesregierung administrative Änderungen vor. Ab Januar ist ein Verbot der telefonischen Krankschreibung geplant. Diese Regelung, die während der Pandemiezeit eingeführt worden war, um Arztpraxen zu entlasten, soll damit dauerhaft beendet werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Hürden für eine Krankschreibung wieder an die physische Konsultation in einer Praxis zu binden und damit potenziell die Zahl der Fehltage zu beeinflussen.
