Aspartam unbedenklich: EFSA bestätigt ADI-Grenzwert von 40 mg/ kg
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 12:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen einer umfassenden Reevaluierung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im September 2026 die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Süßstoffe Aspartam (E951), Acesulfam K (E950) und des daraus gewonnenen Aspartam-Acesulfam-Salzes (E962) erneut bestätigt.
Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass die Stoffe bei den derzeitigen Verzehrmengen kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellen. Die Untersuchung belegt, dass die Exposition in allen Altersgruppen unterhalb der festgelegten Grenzwerte für die tägliche Aufnahme liegt.
Festgelegte Grenzwerte und technische Spezifikationen
Für die Bewertung der Süßstoffe nutzt die EFSA den sogenannten ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), der die Menge eines Stoffes angibt, die ein Leben lang täglich ohne nennenswertes Risiko verzehrt werden kann.
Für Aspartam bestätigte die Behörde am 10. September 2026 einen ADI von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Bei einem Erwachsenen mit einem Gewicht von 70 Kilogramm entspricht dies einer täglichen Menge von 2.800 mg Aspartam. Für Acesulfam K wurde der Grenzwert auf 15 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgesetzt.
Das Kombinationsprodukt E962 (Aspartam-Acesulfam-Salz) zeichnet sich durch eine Süßkraft aus, die etwa 350-mal höher liegt als die von herkömmlichem Zucker. Zusammensetzungstechnisch besteht dieser Stoff zu 64 % aus Aspartam und zu 36 % aus Acesulfam K. In ihrem Gutachten empfiehlt die EFSA zudem eine Anpassung der EU-Spezifikationen für E962 sowie eine Senkung der zulässigen Grenzwerte für Verunreinigungen wie Blei und Arsen in Aspartam.
Divergenz in der internationalen Risikobewertung
Die aktuelle Einschätzung der EFSA erfolgt drei Jahre nach einer intensiven Debatte durch die Weltgesundheitsorganisation (OMS/WHO). Dabei weichen die Ergebnisse der europäischen Behörde von der Klassifizierung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (CIRC/IARC) aus dem Jahr 2023 ab. Die IARC hatte Aspartam damals in die Kategorie 2B als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft.
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Während die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA die Zulassung von Aspartam weiterhin aufrechterhält, wird in einigen asiatischen und lateinamerikanischen Ländern derzeit über mögliche Restriktionen nachgedacht. Die EFSA sieht hingegen auf Basis der aktuellen Datenlage keine Veranlassung für ein Verbot, da die Sicherheitsschwellen bei normalem Konsum eingehalten werden.
Kritik durch Verbraucherschutzorganisationen und wissenschaftliche Studien
Trotz der behördlichen Bestätigung formiert sich Widerstand gegen die Bewertung. Organisationen wie Foodwatch, Yuka und die Ligue contre le cancer bezeichnen das Gutachten als unzureichend und fordern ein präventives Verbot der betroffenen Süßstoffe. Eine von diesen Akteuren initiierte Petition hat bereits mehr als 400.000 Unterschriften gesammelt.
Die Kritiker stützen sich unter anderem auf die NutriNet-Santé-Studie aus dem Jahr 2022. In dieser Untersuchung, an der 102.865 Erwachsene teilnahmen, wurde eine Assoziation zwischen dem Konsum von Süßstoffen und einem erhöhten Krebsrisiko beobachtet. Die Verbraucherschützer mahnen an, dass die behördliche Bewertung die potenziellen Langzeitrisiken nicht ausreichend berücksichtige.
Besondere Hinweise zu Sucralose und Verarbeitungstemperaturen
Sucralose kann beim Erhitzen über 120 Grad zerfallen — das BfR rät, entsprechende Lebensmittel vorsorglich nicht so stark zu erhitzen. Wenn Sie regelmäßig backen oder Proteinrezepte zubereiten, zeigt Ihnen unsere Checkliste, worauf Sie achten sollten und wie Sie kritische Temperaturen vermeiden. Checkliste Süßstoffe sicher erhitzen sichern
Neben Aspartam und Acesulfam K rückte auch der Süßstoff Sucralose (E955) in den Fokus der Analysen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Sucralose beim Erhitzen auf Temperaturen über 120 Grad Celsius zerfallen kann. Dabei können chlorierte Verbindungen entstehen, die ein teils krebserzeugendes Potenzial aufweisen.
Die EFSA bestätigte für Sucralose im Jahr 2026 zwar einen ADI-Wert von 15 mg pro Kilogramm Körpergewicht, ließ die spezifische Zulassung für die Verwendung in feinen Backwaren jedoch offen. Das BfR rät Verbrauchern daher dazu, Lebensmittel, die Sucralose enthalten, vorsorglich nicht über die kritische Marke von 120 Grad zu erhitzen, um die Bildung schädlicher Nebenprodukte zu vermeiden.
