Arbeitszeitgesetz, Bundesregierung

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant Abschaffung des Acht-Stunden-Tags

28.05.2026 - 23:39:36 | boerse-global.de

Bundesregierung plant flexible Wochenarbeitszeit. Parallel erreicht die Teilzeitquote mit 31,9 Prozent einen neuen Höchststand.

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant Abschaffung des Acht-Stunden-Tags - Foto: über boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant Abschaffung des Acht-Stunden-Tags - Foto: über boerse-global.de

Statt der täglichen soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Parallel dazu zeigen aktuelle Daten: Noch nie arbeiteten so viele Deutsche in Teilzeit wie 2025.

Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat für Juni 2026 einen Gesetzentwurf angekündigt. Kern der Pläne: Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll fallen. Stattdessen ist eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen – das entspricht den EU-Vorgaben.

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Die neue Regelung würde theoretisch Arbeitstage von bis zu 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. In Spitzenzeiten wären mit Ausgleichsregelungen sogar 73,5 Stunden pro Woche denkbar. Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt die Abschaffung des starren Acht-Stunden-Tags. Sein Ziel: mehr Wettbewerbsfähigkeit für die Wirtschaft. Ein Koalitionsgipfel mit den Sozialpartnern ist für den 10. Juni geplant.

Geteilte Reaktionen aus Wirtschaft und Gewerkschaften

Die Pläne stoßen auf ein gespaltenes Echo. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, sieht positive Effekte für die Organisation von Büroarbeit. Ganz anders die Gewerkschaften: Das Hugo Sinzheimer Institut warnt vor Gesundheitsrisiken durch überlange Arbeitstage.

Eine DGB-Umfrage untermauert die Skepsis: 98 Prozent der befragten Beschäftigten lehnen Arbeitstage von mehr als zehn Stunden ab. Interessant: Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass 56 Prozent der Arbeitnehmer eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit befürvorworten würden.

Rekordwert: 31,9 Prozent arbeiten in Teilzeit

Parallel zur Reformdebatte liefern die Statistiken für 2025 einen historischen Höchststand. Die Teilzeitquote erreichte 31,9 Prozent unter den abhängig Beschäftigten. Besonders Frauen sind betroffen: 50,6 Prozent arbeiten in Teilzeit, bei Männern sind es 14,3 Prozent.

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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zählt 16,88 Millionen Teilzeitbeschäftigte – ein Plus von einem Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig sank die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 0,6 Prozent auf 25,43 Millionen. Besonders deutlich wird der Unterschied bei Familien: 66,4 Prozent der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren arbeiten in Teilzeit, aber nur 8,6 Prozent der Väter.

Längere Teilzeit – ein neuer Trend?

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Teilzeit stieg 2025 auf 21,3 Stunden. Das sind zwei Stunden mehr als noch 2015. Experten der Hans-Böckler-Stiftung sehen darin einen Trend zu substanzielleren Teilzeitmodellen, die sich zunehmend im Arbeitsalltag etablieren.

Politischer Streit um Teilzeitansprüche

Der Anstieg der Teilzeitquote sorgt für Kontroversen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kritisiert die Entwicklung und fordert mehr Anreize für Vollzeitarbeit. Gitta Connemann betonte, wer mehr arbeiten könne, solle dies auch tun – und kritisierte die steuerliche Belastung von Mehrarbeit. Die CDU hat auf einem Parteitag beschlossen, den Rechtsanspruch auf Teilzeit für Beschäftigte ohne Betreuungs- oder Pflegeaufgaben einzuschränken.

Arbeitszeiterfassung: Die offene Baustelle

Ein weiterer Knackpunkt der Reform: die gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits 2022 eine Pflicht zur Zeiterfassung festgestellt. Eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung fehlt jedoch bis heute. Die geplante Reform soll diese Lücke schließen und die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzen.

Der Unternehmerverband Mittelhessen begrüßt die geplante Flexibilisierung, warnt aber vor einer zu starren Erfassungspflicht. Diese könnte bewährte Modelle wie Vertrauensarbeitszeit gefährden. Als Kompromiss erwägt die Bundesregierung, die neuen Flexibilitätsspielräume zunächst auf Beschäftigte mit Tarifverträgen oder bestimmte Berufsgruppen wie Bürotätigkeiten zu beschränken.

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