Arbeitszeit, Gesetzesentwurf

Arbeitszeit: Gesetzesentwurf präzisiert Regeln für Fahrtzeiten

30.06.2026 - 20:48:18 | boerse-global.de

Ein Gesetzesentwurf präzisiert die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation, besonders bei Fahrten. Unternehmen müssen ihre Systeme anpassen.

Neue Regeln zur Arbeitszeiterfassung: Fahrtzeiten im Fokus
Arbeitszeit - Eine stilisierte Uhr mit Linien, die Reiserouten und Zeiterfassung darstellen, vor dem verschwommenen Hintergrund einer Stadt bei Dämmerung. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Jetzt bringt ein neuer Gesetzesentwurf Klarheit – besonders bei Fahrtzeiten.

Die Dokumentation der Arbeitszeit ist zum zentralen Compliance-Thema geworden. Seit den wegweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Im Juni 2026 sorgt ein neuer Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für Aufsehen. Er präzisiert die Anforderungen – mit besonderem Fokus auf Fahrt- und Reisezeiten.

Wann Fahrtzeiten zur Arbeitszeit werden

Der normale Arbeitsweg von der Wohnung zur ersten Betriebsstätte bleibt private Sache. Ganz anders sieht es aus, wenn Fahrten untrennbar mit der Hauptleistung verbunden sind. Das betrifft Außendienstler, Bau- und Montagearbeiter sowie Pflege- und Sicherheitsdienste.

Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 stärkte die Arbeitnehmer. Demnach sind Fahrten vom Stützpunkt zum Einsatzort und zurück als Arbeitszeit zu werten – sofern der Arbeitgeber die Modalitäten vorgibt. Auch für Außendienstmitarbeiter, die direkt vom Wohnort zum ersten Kunden fahren, können diese Zeiten vergütungspflichtig sein. Die Erfassungspflicht erstreckt sich explizit auf diese Zeiträume.

Neue Pauschalen für Dienstreisen

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Seit Januar 2026 gelten angepasste Steuerregeln. Ein BMF-Schreiben vom Dezember 2025 legte neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten fest.

Bei Auslandsreisen, etwa nach London, können für Zwischentage 66 Euro und für An- oder Abreisetage 44 Euro steuerfrei erstattet werden. Die Übernachtungspauschale für London liegt bei 163 Euro. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, muss er kürzen: 20 Prozent für Frühstück, jeweils 40 Prozent für Mittag- oder Abendessen.

Der Bundesfinanzhof konkretisierte zudem die Regeln für Privatfahrzeuge. Wer einen Dienstwagen hat, kann Fahrten mit dem privaten Pkw nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten geltend machen – etwa bei einer Panne. Die Kilometerpauschale bleibt bei 0,30 Euro.

Strengere Regeln für Lkw und Fuhrparks

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Zum 1. Juli 2026 treten verschärfte technische Anforderungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr in Kraft. Fahrzeuge über 2,5 Tonnen müssen EU-weit mit digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die Maßnahme dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten. Unternehmen müssen ihre Fahrer unterweisen und die Sozialvorschriften nach § 21a Arbeitszeitgesetz einhalten.

Betriebliche Umsetzung und politische Debatte

Trotz klarer Vorgaben durch die Rechtsprechung besteht in vielen Betrieben Klärungsbedarf. Für kleine und mittlere Unternehmen ist entscheidend: Die Erfassungssysteme müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Datenschutz bleibt Pflicht – einige Anbieter setzen daher auf lokale Datenhaltung, um Kosten zu minimieren.

Parallel zur technischen Umsetzung wird politisch über eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes debattiert. Die Bundesregierung erwägt eine Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf über 12 Stunden. Die Gewerkschaften formieren sich dagegen. Eine Veranstaltung in Hamburg Anfang Juli thematisiert unter dem Motto der Arbeitszeitverkürzung die Arbeitnehmerbelange. Umfragen zeigen: Eine deutliche Mehrheit lehnt eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ab, während Forderungen nach einer generellen Verkürzung der Wochenarbeitszeit zunehmen.

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