Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen verdoppelt, Krankschreibung neu
02.07.2026 - 21:29:33 | boerse-global.de
Seit den EuGH-Urteilen 2019 und den BAG-Entscheidungen 2022 müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit systematisch erfassen. Eine konkrete gesetzliche Regelung steht aber noch aus. Wirtschaftsverbände fordern nun eine Abkehr von starren Tageshöchstgrenzen.
Digitale Systeme und Überstunden
Unternehmen brauchen Systeme, die minutengenau und revisionssicher erfassen. Digitale Lösungen berechnen Überstunden automatisch und verwalten sie auf Arbeitszeitkonten. Das ist wichtig – denn Überstunden sind nur vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet oder geduldet hat.
Pauschale Abgeltungsklauseln unterliegen strengen Kriterien. Das BAG entschied 2010: Solche Klauseln müssen eine konkrete Obergrenze nennen. Branchenüblich gelten 10 bis 15 Prozent der regulären Arbeitszeit als durch das Grundgehalt abgegolten. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze – derzeit rund 8.450 Euro brutto monatlich – besteht oft kein automatischer Anspruch auf Zusatzvergütung.
Reformpaket zur Flexibilisierung
Anfang Juli einigten sich die Koalitionsparteien auf ein umfassendes Reformpaket. Die zentralen Punkte:
- Befristungen: Die sachgrundlose Befristung steigt von 24 auf 48 Monate, mit bis zu sechs Verlängerungen
- Krankschreibung: Telefonische Krankschreibung ist abgeschafft – Arbeitnehmer brauchen ab dem ersten Tag eine AU
- Bürokratieabbau: Genehmigungsfiktionen greifen nach vier Monaten, viele Berichtspflichten entfallen
Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vertagte die Koalition auf den Sommer. Ab Januar 2027 sollen steuerliche Entlastungen für untere und mittlere Einkommen kommen. Gegenfinanziert wird das durch eine höhere Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.
Die aktuelle Rechtsprechung macht eine lückenlose Dokumentation der geleisteten Stunden unumgänglich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schnell und rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Verbände fordern mehr Spielraum
Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien drängt auf mehr Flexibilität. Seine Forderungen:
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden statt täglicher Grenzen
- Bis zu 12 Stunden täglich zulässig
- Opt-out-Modell für freiwillige Mehrarbeit bis 60 Stunden
- Ausnahmen für leitende Angestellte ab 150.000 Euro Jahresgehalt
Der Start-up-Verband fordert ähnliche Lockerungen beim Kündigungsschutz für Top-Verdiener. Seine Vorschläge: eine Grenze zwischen 100.000 und 150.000 Euro sowie eine vierjährige „Gründerschutzzone“.
Aktuelle Rechtsprechung
Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im Frühjahr 2026: Arbeitgeber dürfen variable Vergütungen wie Boni während der Elternzeit zeitanteilig kürzen. Das gilt auch ohne explizite Klausel im Vertrag – der Grundsatz lautet: Ohne Arbeit kein Lohn.
Neben der Erfassung von Stunden stellt auch die korrekte Handhabung von Überstunden und Pausenregelungen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Leitfaden, um Bußgelder zu vermeiden und auf Basis des aktuellen EU-Rechts rechtssicher zu handeln. Kostenlose Checkliste zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Internationale Entwicklungen
Die Schweizer Banken gehen einen anderen Weg. Die Sozialpartner einigten sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ab Januar 2027. Er sieht höhere Mindestlöhne, verlängerte Urlaubszeiten und erstmals Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor. Zudem gibt es strengere Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassung.
