Arbeitsmarkt-Reform, Befristungen

Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen verdoppelt, Krankschreibung neu

02.07.2026 - 21:29:33 | boerse-global.de

Koalition einigt sich auf Reformpaket, vertagt aber die Novelle des Arbeitszeitgesetzes. Verbände fordern mehr Flexibilität bei Höchstarbeitszeiten.

Arbeitszeiterfassung: Reformpaket und neue Forderungen der Verbände
Arbeitsmarkt-Reform - Eine stilisierte Uhr mit digitalen Elementen über einem modernen Büro, das flexible Arbeitszeiten und Zeiterfassung symbolisiert. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit den EuGH-Urteilen 2019 und den BAG-Entscheidungen 2022 müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit systematisch erfassen. Eine konkrete gesetzliche Regelung steht aber noch aus. Wirtschaftsverbände fordern nun eine Abkehr von starren Tageshöchstgrenzen.

Digitale Systeme und Überstunden

Unternehmen brauchen Systeme, die minutengenau und revisionssicher erfassen. Digitale Lösungen berechnen Überstunden automatisch und verwalten sie auf Arbeitszeitkonten. Das ist wichtig – denn Überstunden sind nur vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet oder geduldet hat.

Pauschale Abgeltungsklauseln unterliegen strengen Kriterien. Das BAG entschied 2010: Solche Klauseln müssen eine konkrete Obergrenze nennen. Branchenüblich gelten 10 bis 15 Prozent der regulären Arbeitszeit als durch das Grundgehalt abgegolten. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze – derzeit rund 8.450 Euro brutto monatlich – besteht oft kein automatischer Anspruch auf Zusatzvergütung.

Reformpaket zur Flexibilisierung

Anfang Juli einigten sich die Koalitionsparteien auf ein umfassendes Reformpaket. Die zentralen Punkte:

  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung steigt von 24 auf 48 Monate, mit bis zu sechs Verlängerungen
  • Krankschreibung: Telefonische Krankschreibung ist abgeschafft – Arbeitnehmer brauchen ab dem ersten Tag eine AU
  • Bürokratieabbau: Genehmigungsfiktionen greifen nach vier Monaten, viele Berichtspflichten entfallen

Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vertagte die Koalition auf den Sommer. Ab Januar 2027 sollen steuerliche Entlastungen für untere und mittlere Einkommen kommen. Gegenfinanziert wird das durch eine höhere Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.

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Verbände fordern mehr Spielraum

Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien drängt auf mehr Flexibilität. Seine Forderungen:

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden statt täglicher Grenzen
  • Bis zu 12 Stunden täglich zulässig
  • Opt-out-Modell für freiwillige Mehrarbeit bis 60 Stunden
  • Ausnahmen für leitende Angestellte ab 150.000 Euro Jahresgehalt

Der Start-up-Verband fordert ähnliche Lockerungen beim Kündigungsschutz für Top-Verdiener. Seine Vorschläge: eine Grenze zwischen 100.000 und 150.000 Euro sowie eine vierjährige „Gründerschutzzone“.

Aktuelle Rechtsprechung

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im Frühjahr 2026: Arbeitgeber dürfen variable Vergütungen wie Boni während der Elternzeit zeitanteilig kürzen. Das gilt auch ohne explizite Klausel im Vertrag – der Grundsatz lautet: Ohne Arbeit kein Lohn.

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Internationale Entwicklungen

Die Schweizer Banken gehen einen anderen Weg. Die Sozialpartner einigten sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ab Januar 2027. Er sieht höhere Mindestlöhne, verlängerte Urlaubszeiten und erstmals Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor. Zudem gibt es strengere Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassung.

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