Apple, Kartell-Verdacht

Apple unter Kartell-Verdacht: AGCM prüft iCloud-Bevorzugung

17.06.2026 - 17:35:41 | boerse-global.de

Italienische Wettbewerbshüter werfen Apple vor, mit iCloud den Markt zu dominieren und gegen das EU-Digitalgesetz DMA zu verstoßen.

Italienische Kartellbehörde leitet Verfahren gegen Apple ein
Apple - Italian flag colors merging with digital data streams and circuit board patterns, symbolizing digital regulation and technology. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum steht der Vorwurf, der iPhone-Konzern behindere mit seiner Cloud-Politik den Wettbewerb – und verstoße damit gegen das EU-Digitalgesetz DMA.

Vorwurf: iCloud bevorzugt, Konkurrenz abgeschirmt

Die Behörde wirft Apple vor, seinen eigenen Cloud-Dienst iCloud systematisch zu bevorzugen. Konkret geht es um den Zugang zu wichtigen iOS- und iPadOS-Funktionen. Während iCloud nahtlos mit dem Betriebssystem zusammenarbeitet, sollen unabhängige Anbieter benachteiligt werden.

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Ein zentraler Punkt der Untersuchung: die vollständige Gerätesicherung. Die AGCM vermutet, dass Drittanbieter nicht die nötigen Softwareschnittstellen erhalten, um einen vergleichbaren Service anzubieten. iCloud hingegen kann auf alle erforderlichen Systemkomponenten zugreifen.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, hätte Apple gegen Artikel 6 Absatz 7 des DMA verstoßen. Diese Vorschrift verpflichtet sogenannte „Gatekeeper" – also marktbeherrschende Plattformen –, Drittanbietern den gleichen Zugang zu gewähren wie den eigenen Diensten.

Das Verfahren richtet sich gegen mehrere Apple-Gesellschaften, darunter die US-Konzernmutter, die irische Vertriebstochter und die italienische Landesgesellschaft.

Erste Prüfung, hohe Risiken

Die AGCM handelt in enger Abstimmung mit der EU-Kommission, die für die endgültige Durchsetzung des DMA zuständig bleibt. Nach Artikel 38 des Gesetzes dürfen nationale Behörden zwar eigene Ermittlungen einleiten, müssen die Ergebnisse jedoch an Brüssel weiterleiten.

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Für Apple geht es um enormes Geld: Bei einem Verstoß drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das wäre ein Milliardenbetrag. Die italienischen Wettbewerbshüter haben bereits Erfahrung mit dem Konzern – erst vor wenigen Jahren verhängten sie eine Strafe von rund 98,6 Millionen Euro gegen Apple wegen dessen App-Tracking-Transparenz-Regeln.

Apples Reaktion: „Nicht thematisiert"

Ein Apple-Sprecher kündigte an, mit den italienischen Behörden zusammenarbeiten zu wollen. Allerdings wies er darauf hin, dass die nun aufgeworfenen Fragen zur Cloud-Interoperabilität in früheren Gesprächen mit der EU-Kommission nicht zur Sprache gekommen seien.

Die EU-Kommission bestätigte die enge Koordination mit der AGCM. Das Verfahren befinde sich noch in einer frühen Phase – ein endgültiger Schuldspruch sei es nicht. Die Ergebnisse der italienischen Prüfung werden an die Kommission weitergeleitet, die über mögliche weitere Schritte auf europäischer Ebene entscheidet.

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