Apothekenreform, Blutabnahme

Apothekenreform: Blutabnahme und Impfungen ab sofort erlaubt

04.07.2026 - 05:30:11 | boerse-global.de

Das ApoVWG erweitert Apotheker-Befugnisse und bringt erste Honoraranpassung seit 13 Jahren. Ärzte kritisieren die Reform scharf.

Apothekenreform 2026: Neue Kompetenzen und Honorare in Kraft
Apothekenreform - Eine Apothekerin nimmt einem Patienten Blut ab, im Hintergrund sind Medikamentenregale zu sehen. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juli 2026 in Kraft getreten. Das Apotheken-Versorgungs- und -Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert die Kompetenzen der Apotheker erheblich und bringt die erste Honoraranpassung seit über einem Jahrzehnt.

Neue Aufgaben für Apotheker

Mit dem neuen Gesetz dürfen Apotheker künftig Blut abnehmen und zusätzliche Impfungen verabreichen – etwa gegen Tetanus und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Besonders brisant: Chronisch Kranke können bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente nun direkt in der Apotheke erhalten – ohne vorherigen Arztbesuch. Für diesen Service zahlen sie eine Gebühr von fünf Euro.

Auch bei akuten Beschwerden sollen Apotheker künftig helfen können. Allerdings steht der konkrete Katalog dafür noch aus: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll ihn bis zum 2. Juli 2027 vorlegen. Zudem erweitert sich das Spektrum der Schnelltests – Grippe, RSV, HIV und HCV können nun in Apotheken nachgewiesen werden.

Ärzte warnen vor Patientengefährdung

Die Ausweitung der Apotheken-Kompetenzen stößt auf heftigen Widerstand der Ärzteschaft. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sprach am 3. Juli von einer Entwicklung hin zur „unorganisierten Versorgung“. Einen Tag später betonten KBV-Vertreter, die Übertragung medizinischer Entscheidungen auf Apotheken könne die Patientensicherheit gefährden. Die Zahlen untermauern die Skepsis: Während Apotheken rund 100.000 Impfdosen verabreichten, kamen Arztpraxen im selben Zeitraum auf 10,5 Millionen.

Finanzielle Entlastung – aber reicht das?

Das ApoVWG bringt die erste Erhöhung des Apotheken-Fixums seit 13 Jahren sowie eine höhere Notdienstpauschale. Auch dürfen Apotheken wieder Skonti mit Großhändlern aushandeln. Doch die Branche zeigt sich unzufrieden. Verbände aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fordern ein Fixum von 9,50 Euro, um steigende Kosten abzufedern und weitere Schließungen zu verhindern. Allein in Schleswig-Holstein verschwanden in den letzten zehn Jahren 128 Apotheken.

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Neue Regeln für Personalengpässe auf dem Land

Um den Fachkräftemangel in ländlichen Regionen zu bekämpfen, dürfen erfahrene Pharmazeutisch-technische Angestellte (PTA) künftig befristet eine Apotheke leiten. Voraussetzung: mindestens drei Jahre Berufserfahrung, maximal 20 Tage pro Jahr, davon höchstens zehn am Stück. Die Regelung gilt nur für Filialen – und nur, wenn keine andere Apotheke im Umkreis von sechs Kilometern erreichbar ist. Haupt-, Krankenhaus- und Rezepturapotheken sind ausgenommen.

Digitale Wende: ePA bekommt mehr Funktionen

Die Digitalisierung des Apothekenwesens nimmt Fahrt auf. Seit dem 2. Juli erhalten Versicherte Push-Benachrichtigungen über Aktualisierungen ihrer elektronischen Patientenakte (ePA). Ab Mitte Juli können Apotheken in Modellregionen rezeptfreie Arzneimittel und Betäubungsmittel direkt in die ePA eintragen. Ziel ist ein vollständiger elektronischer Medikationsplan. Eine Volltextsuche in der ePA ist für Ende 2026 geplant.

Bereits im Frühjahr betonten Branchenvertreter auf einem Branchenforum in Hannover, dass Digitalisierung und Künstliche Intelligenz entscheidend sein werden, um künftige Herausforderungen bei Personalführung und Betriebsabläufen zu meistern.

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Spannung vor der GKV-Reform

Während die Apotheken die neuen Regeln umsetzen, wartet das gesamte Gesundheitswesen auf das GKV-Spargesetz (BStabG). Eine Spitzenrunde von Bund und Ländern am 2. Juli endete ohne Einigung zu Krankenhaus-Einsparungen. Die finale Beratung im Parlament beginnt am 6. Juli. Ein zentraler Punkt: Die dynamischen Herstellerabschläge sollen durch einen festen Rabatt von 15,5 Prozent ersetzt werden.

de | wissenschaft | 69684343 |