Apotheken-Reform ab Juli: Impfungen und Blutabnahmen jetzt möglich
24.06.2026 - 19:03:16 | boerse-global.de
Hausärzte erhalten neue Abrechnungsmodelle, Apotheken mehr Kompetenzen – und Patienten müssen tiefer in die Tasche greifen.
Neue Versorgungspauschale für chronisch Kranke
Zum 1. Juli 2026 führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine neue Versorgungspauschale (GOP 03100) ein. Sie gilt für Patienten mit gesicherten Diagnosen wie Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen oder Gicht.
Voraussetzung: Der Patient wurde in den vergangenen vier Quartalen kontinuierlich betreut und hatte mindestens drei Arztkontakte pro Jahr – davon zwei persönlich. Die Vergütung ist altersgestaffelt: 45,36 Euro für 19- bis 54-Jährige, 51,34 Euro für 55- bis 75-Jährige.
Die Pauschale ersetzt bisherige Einzelleistungen wie die GOP 03000 und 03220 bis 03222. Bei besonders intensivem Betreuungsbedarf gibt es einen Zuschlag (GOP 03110) – allerdings nur für maximal acht Prozent der Fälle. Branchenkenner rechnen mit einem Honoraranstieg von rund zehn Prozent.
Kritik kommt wegen der eingeschränkten Krankheitsauswahl. Leiden wie Asthma, Migräne oder Arthritis bleiben vorerst außen vor.
Apotheken dürfen künftig mehr
Der Bundesrat billigte im Juni eine Apothekenreform, die die Rolle der Apotheker deutlich stärkt. Ab Juli dürfen sie sämtliche Totimpfstoffe verabreichen – bisher waren nur Grippe- und Corona-Impfungen erlaubt.
Neu sind auch Präventionsleistungen zu Volkskrankheiten wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zur Rauchentwöhnung. Nach entsprechender Schulung dürfen Apotheker künftig Blut abnehmen.
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Für Patienten mit Dauermedikation gibt es eine Erleichterung: Bei regelmäßiger Einnahme kann einmalig die kleinste Packungsgröße ohne Rezept gegen Selbstzahlung abgegeben werden. Besonders in ländlichen Regionen sollen flexiblere Organisationsmodelle die Versorgung sichern.
Zuzahlungen steigen deutlich
Hintergrund der Reformen: Die gesetzliche Krankenversicherung steuert auf ein Defizit von 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 zu. Am 22. Juni 2026 diskutierte der Gesundheitsausschuss Details des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Die Pläne sehen ab Januar 2027 eine Anhebung der Arzneimittel-Zuzahlungen um 50 Prozent vor. Statt bisher 5 bis 10 Euro zahlen Versicherte dann 7,50 bis 15 Euro pro Medikament. Gleichzeitig sinkt der Kassenanteil beim Zahnersatz: Ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent.
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Die Schutzregel bleibt bestehen: Zuzahlungen sind auf maximal zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens gedeckelt, bei chronisch Kranken auf ein Prozent. Krankenkassenvertreter wie der vdek verwiesen in der Anhörung auf massiv gestiegene Krankenhausausgaben seit 2020 – die Sparmaßnahmen seien nötig, um die Beitragszahler zu entlasten.
Internationale Trends zur häuslichen Versorgung
Parallel zu den europäischen Reformen zeigen sich weltweit Tendenzen zur Dezentralisierung. In Ho-Chi-Minh-Stadt genehmigte man am 24. Juni 2026 ein Pilotprogramm, das medizinische Behandlungen direkt im häuslichen Umfeld ermöglicht. Das Modell setzt auf kontinuierliche Gesundheitsteams in Wohngebieten.
Ziel: ältere und chronisch kranke Menschen besser versorgen und gleichzeitig Krankenhäuser entlasten. Ab 1. Juli 2026 gelten zudem neue Regelungen für die Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen außerhalb des registrierten Versorgungsnetzes. In bestimmten Provinzkrankenhäusern liegt die Erstattungsgrenze bei 50 Prozent – der Zugang zu spezialisierter ambulanter Medizin wird flexibler, während die Eigenbeteiligung der Patienten moderat steigt.
