Altersarmut: 742.000 Senioren auf Grundsicherung angewiesen
Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 05:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, die auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hin veröffentlicht wurden, zeichnen ein Bild wachsender staatlicher Abhängigkeit im Alter: Im März 2025 erhielten rund 742.000 Senioren zusätzlich zur Rente Grundsicherung – ein neuer Höchstwert, wie die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf das Ministerium berichtete. Seit 2020 ist die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter demnach um 178.000 gestiegen.
Wer betroffen ist
Von den 742.000 Grundsicherungsempfängern sind 480.000 Deutsche und 262.000 Ausländer, was einem Anteil von 35 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei ukrainischen Staatsangehörigen: Ihre Zahl unter den Grundsicherungsempfängern hat sich seit 2020 auf 98.000 verfünffacht.
Die Bundesregierung betont zugleich, dass die Höhe der Rente allein nicht automatisch auf Bedürftigkeit schließen lasse. Tatsächlich zeigen Daten der Bundesregierung, dass 2024 etwa 8 Millionen gesetzliche Altersrenten – rund 42 Prozent von insgesamt 18,9 Millionen – eine Netto-Höhe unter 1.000 Euro aufwiesen und damit unter dem durchschnittlichen Bruttobedarf der Grundsicherung von 1.011 Euro lagen. Davon entfielen 6,5 Millionen Renten auf deutsche und 1,5 Millionen auf ausländische Rentner.
Wohnungslosigkeit als wachsendes Altersrisiko
Ergänzend zu den Grundsicherungszahlen zeichnet der Statistikbericht 2024 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) ein alarmierendes Bild: Der Anteil der Hilfesuchenden ab 50 Jahren stieg von 21,3 Prozent im Jahr 2004 auf 27,1 Prozent im Jahr 2024. Bei akut Wohnungslosen wuchs der Anteil der Über-50-Jährigen von 18,2 Prozent (2014) auf 23,8 Prozent (2024).
Laut BAG W sind 38,2 Prozent der Über-50-Jährigen bereits länger als ein Jahr wohnungslos, 23,5 Prozent nennen Miet- oder Energieschulden als Auslöser, und 20 Prozent der hilfesuchenden Über-50-Jährigen haben kein Einkommen.
Auch bei den ältesten Betroffenen verschärft sich die Lage: Der Anteil der Über-60-Jährigen unter den Wohnungslosen stieg binnen 15 Jahren von 5,8 auf 10,3 Prozent, 19 Prozent von ihnen sind bereits seit über fünf Jahren obdachlos.
Jede zweite hilfesuchende Person über 50 gilt als überschuldet. Die BAG W schätzt für 2024 über eine Million Wohnungslose in Deutschland, davon 56.000 ohne jede Unterkunft – wobei nur 16 Prozent der Wohnungslosen tatsächlich auf der Straße leben, die übrigen sind in Einrichtungen untergebracht.
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Nach Angaben der Bundesregierung waren Anfang 2026 rund 453.000 Wohnungslose in Deutschland untergebracht, allein in Berlin 53.600 in Unterkünften und etwa 6.000 auf der Straße.
Ein Einzelfall aus Baden-Württemberg illustriert die praktischen Folgen solcher Entwicklungen: Ein 77-jähriger Rentner mit Pflegegrad 3 musste sein Seniorenwohnheim in Neu-Ulm wegen offener Heimkosten von über 30.000 Euro verlassen und lebt seit Juni 2026 in einer Obdachlosenunterkunft. Zwischen dem Bezirk Schwaben und dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis besteht dabei ein Zuständigkeitsstreit nach Paragraf 98 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs XII.
Rentenniveau und Finanzierungsdruck
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) meldete in ihrem Jahresbericht 2025 erstmals ein Defizit: Ausgaben von 426,5 Milliarden Euro standen Einnahmen von 422,6 Milliarden Euro gegenüber.
Die Nachhaltigkeitsrücklage sank auf 41,4 Milliarden Euro, während die Beitragseinnahmen um 5,1 Prozent auf 321,6 Milliarden Euro stiegen. Die durchschnittliche Altersrente lag Ende 2025 bei 1.195 Euro monatlich, bei Frauen bei 994 Euro, bei Männern bei 1.449 Euro.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnte angesichts einer Durchschnittsrente unter 1.200 Euro vor einer zu niedrigen Absicherung im Alter und forderte eine Stärkung der gesetzlichen Rente. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt bei 64,7 Jahren; der SoVD lehnt eine weitere Anhebung ab.
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Das Rentenpaket 2025 soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent sichern, doch die DRV kritisiert zugleich die geplante Reform der privaten Vorsorge.
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis von Bundesbank-Mikrodaten relativiert das Armutsbild teilweise: Die Armutsgefährdungsquote bei Altersrentnern sinkt von 17,8 Prozent bei rein einkommensbasierter Betrachtung auf 11 Prozent, wenn das Nettovermögen einbezogen wird. Das durchschnittliche Nettovermögen der Altersrentner beträgt demnach 313.000 Euro, der Median liegt bei 140.000 Euro. IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz kritisierte die gängigen Armutszahlen als unvollständig.
Eine Abfrage der Linksfraktion zeigt zudem, dass der Anteil der Über-67-Jährigen an der Bevölkerung von 14,3 Prozent im Jahr 2000 auf 20,3 Prozent im Jahr 2025 gestiegen ist, während die Rentenausgaben im gleichen Zeitraum von 10 auf 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sanken. Die Linksfraktion warnt vor zunehmender Altersarmut und prognostiziert, dass 2035 jede vierte Person über 67 betroffen sein könnte.
Reformdebatte um die Zukunft der Rente
Die Alterssicherungskommission (ASK) empfiehlt, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2028 um zwei Prozentpunkte zu erhöhen und 34 Milliarden Euro in einen öffentlichen Fonds einzubringen.
Zudem schlägt sie vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen, das Rentenalter für langjährig Versicherte auf 64 Jahre anzuheben und künftig an die Lebenserwartung zu koppeln. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) signalisierte über seine Kommission Zustimmung zu einer Basisabsicherung.
Eine Studie des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) verdeutlicht den demografischen Druck: Ohne Reformen könnte der Gesamtsozialbeitrag für den Jahrgang 2020 auf 56,8 Prozent steigen, gegenüber 34,2 Prozent für den Jahrgang der 1940er-Jahre. Der Pflegebeitrag würde demnach von 0,4 Prozent (1940er) auf 6,6 Prozent (2020er) anwachsen, der Rentenbeitrag von 17,9 auf 24,7 Prozent.
Die schwarz-rote Koalition plant als Reaktion unter anderem eine freiere Geldanlage in der privaten Vorsorge, eine sogenannte Frühstartrente für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sowie erstmals kapitalgedeckte Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Analysten warnten in diesem Zusammenhang vor Risiken durch eine zu starke Konzentration in ETF-Anlagen.
Wohngeld-Reform verschärft Unsicherheit
Seit dem 1. Juli 2026 löst eine neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld ab, wobei Wohngeld und Grundsicherung nicht mehr gleichzeitig bezogen werden können. Das durchschnittliche Wohngeld hatte sich 2025 bereits von 190 auf 370 Euro verdoppelt.
Nach Einschätzung der Bundesregierung dürfte ab 2027 voraussichtlich ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte den Anspruch verlieren – eine Entwicklung, die angesichts der bereits hohen Zahl älterer Grundsicherungsempfänger und Wohnungsloser zusätzlichen Druck auf die soziale Absicherung im Alter erzeugen dürfte.
