Aktivpension, Senioren

Aktivpension: 15.000-Euro-Freibetrag für arbeitende Senioren ab 2027

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 19:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Aktivpension soll arbeitende Pensionisten ab 2027 steuerlich entlasten und Beschäftigung fördern; der Nationalrat entscheidet am 23. September.

Aktivpension: Steuerbonus und Fördermittel ab 2027 geplant
Ein heller, moderner und leerer Büroarbeitsplatz mit ergonomischem Stuhl und Holztisch bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Um den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben attraktiver zu gestalten, sieht ein aktuelles Maßnahmenpaket weitreichende finanzielle Vorteile vor. Im September 2026 wurden im Sozialausschuss wesentliche Weichenstellungen für die sogenannte Aktivpension vorgenommen, die ab dem Jahr 2027 wirksam werden sollen.

Die Reform zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für arbeitende Pensionisten zu senken und gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge sowie die Beschäftigungsförderung zu stärken.

Steuerliche Entlastungen und Wegfall von Sozialbeiträgen ab 2027

Ein zentrales Element der Neuregelungen ist die Einführung eines Steuerfreibetrags. Für Bezieher einer Alterspension, die über das gegenwärtige gesetzliche Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben, soll ab dem 1. Januar 2027 ein Freibetrag in Höhe von 15.000 EUR pro Jahr gelten. Diese Maßnahme soll den finanziellen Anreiz für einen längeren Verbleib im Berufsleben deutlich erhöhen.

Seniorenbundpräsidentin Korosec begrüßte die im Sozialausschuss getroffenen Beschlüsse. Neben dem Steuerfreibetrag hob sie insbesondere den geplanten Wegfall der Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung hervor.

Diese Entlastung soll direkt den arbeitenden Pensionisten zugutekommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile beim Zuverdienst ist das Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters sowie der Nachweis von 40 beziehungsweise 34 Versicherungsjahren.

Investitionen in Beschäftigungsförderung und den Transformationsfonds

Zusätzlich zu den individuellen steuerlichen Anreizen sieht das Paket umfangreiche Investitionen in den Arbeitsmarkt vor. Ab dem Jahr 2027 sollen jährlich 100 Mio. Euro für die Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen dazu, die Rahmenbedingungen für die Generation 60+ am Arbeitsmarkt zu verbessern und Betriebe bei der Beschäftigung dieser Zielgruppe zu unterstützen.

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Ergänzend dazu beschloss der Sozialausschuss die Dotierung eines Transformationsfonds für die kommenden Jahre. Für das Jahr 2028 sind hierfür 27 Mio. Euro vorgesehen, während das Budget für das Jahr 2029 auf 55 Mio. Euro ansteigen soll. Diese finanziellen Mittel sollen die strukturelle Anpassung der Arbeitswelt an die demografische Entwicklung begleiten.

Neuregelungen bei der Abfertigung und Senkung der Verwaltungskosten

Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Abfertigungsregelungen. Hier wurde eine neue Wahlmöglichkeit beschlossen, die eine kostenfreie Übertragung der Abfertigungsansprüche in eine Pensionskasse ermöglicht. Damit soll die private beziehungsweise betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden.

Parallel dazu gibt es Vorgaben für die Effizienz der Vermögensverwaltung. Die zulässigen Kosten für die Verwaltung des Vermögens in den entsprechenden Kassen sollen gesenkt werden. Konkret sieht der Beschluss eine Reduktion der Vermögensverwaltungskosten von derzeit 0,8 Prozent auf künftig 0,6 Prozent vor.

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Nach der Behandlung im Sozialausschuss im September 2026 ist die finale Beschlussfassung der Aktivpension im Nationalrat für den 23. September vorgesehen. Die Maßnahmen bilden ein Gesamtpaket, das sowohl die direkte Nettoentlastung der Versicherten als auch die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit im Alter adressiert.

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