Zuckersteuer: Bundesregierung nimmt Zero-Getränke aus Abgabe
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 10:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Bundesregierung will die geplante Zuckergetränkesteuer deutlich enger fassen als zunächst erwogen. Nach dem Entwurf eines Zuckergetränkesteuergesetzes sollen unter anderem Coke Zero und alkoholfreies Bier von der Abgabe ausgenommen bleiben.
Die Steuer soll für Getränke mit mindestens fünf Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter gelten und nach dem Zuckergehalt in drei Stufen berechnet werden.
Abgabe steigt mit dem Zuckergehalt
Für Getränke mit mindestens fünf, aber weniger als sieben Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 0,26 Euro vorgesehen. Bei sieben bis unter zehn Gramm sollen 0,32 Euro anfallen, ab zehn Gramm beträgt der Satz 0,38 Euro.
Erfasst werden sollen Frucht- und Gemüsesäfte, sofern sie nicht ohne zugesetzten Zucker hergestellt sind, außerdem Limonaden, aromatisierte oder gesüßte Wässer sowie Konzentrate und Sirupe. Nahrungsergänzungsmittel und Erzeugnisse, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen, sollen ausgenommen werden.
Alkoholfreie Getränke teilweise ausgenommen
Explizit steuerfrei bleiben dem Entwurf zufolge alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier. Damit wird die Abgabe auf gezuckerte Getränke konzentriert, während zuckerfreie Erfrischungsgetränke nicht belastet werden sollen.
Milliardeneinnahmen ab 2028 erwartet
Die Bundesregierung rechnet im folgenden Jahr mit Einnahmen von 795 Millionen Euro. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen jährlich rund 1,2 Milliarden Euro betragen.
Die Einnahmen sollen eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Zugleich nennt der Gesetzentwurf die Reduzierung des Zuckerkonsums als Ziel.
Steuer in der Koalition umstritten
Innerhalb der Bundesregierung ist die Maßnahme umstritten. Teile der Union fordern, auf die Steuer zu verzichten.
Für Unruhe hatte zuvor ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium gesorgt, nach dem auch eine Besteuerung zuckerfreier Zero-Getränke erwogen worden war. Der nun beschriebene Gesetzentwurf sieht diese Belastung nicht vor.
Die geplante Zuckergetränkesteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen und den Konsum stark gezuckerter Getränke verringern. Der Gesetzentwurf setzt dabei nicht bei allen süß schmeckenden Produkten an, sondern staffelt die Belastung nach dem Gesamtzuckergehalt. Dadurch steigt der Steuersatz mit der Zuckermenge pro 100 Milliliter.
Für Verbraucher wäre die Abgabe vor allem über den Verkaufspreis spürbar, sofern Hersteller und Handel sie vollständig weitergeben. Betroffen wären insbesondere Limonaden, gesüßte Wässer, bestimmte Säfte sowie Konzentrate und Sirupe. Zuckerfreie Produkte wie Coke Zero blieben nach dem vorliegenden Entwurf ebenso ausgenommen wie alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreier Schaumwein.
Gesundheitsfonds und Koalitionsstreit
Finanzpolitisch soll die Steuer eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Im ersten Jahr kalkuliert die Bundesregierung mit 795 Millionen Euro, ab 2028 mit jährlich 1,2 Milliarden Euro. Damit erhält die Maßnahme neben dem gesundheitspolitischen Zweck eine erhebliche fiskalische Bedeutung.
Politisch bleibt die Regelung konfliktträchtig, weil Teile der Union eine Zuckersteuer grundsätzlich ablehnen. Die nun vorgesehene Konzentration auf gezuckerte Getränke nimmt zwar eine zuvor diskutierte Belastung zuckerfreier Erzeugnisse zurück, beseitigt den Streit über die Steuer aber nicht. Für die weitere Debatte entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren, die Preiswirkung und die Frage, ob Hersteller ihre Rezepturen anpassen.
