Zuckersteuer: Ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter soll die Abgabe greifen
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deBeim Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung einer Zuckersteuer zeichnen sich Differenzen ab. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) pocht auf Nachbesserungen am entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Klingbeil.
Im Zentrum seiner Kritik steht die Forderung nach ausreichenden Übergangsfristen für Getränkehersteller, damit diese ihre Rezepturen rechtzeitig anpassen können. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Gesetzesvorschlag am 14. Oktober 2026 an die Bundestagsfraktionen weitergeleitet.
Bedenken bezüglich Wirtschaft und Verwaltung
Der CDU-Politiker warnt vor den wirtschaftlichen Folgen eines überstürzten Starts der Steuer. Ohne angemessene Übergangsfristen drohten nach seiner Einschätzung Preiserhöhungen, Nachteile im Wettbewerb und eventuell der Verlust von Arbeitsplätzen in der Branche.
Zudem stellte Frei klare Bedingungen für den bürokratischen Rahmen auf: Für die Umsetzung der Neuregelung dürften keine zusätzlichen Verwaltungsstellen geschaffen werden. Zur Zielsetzung der Steuer erklärte Frei, dass die Abgabe in erster Linie der gesundheitlichen Vorsorge diene.
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Unterstützung für eine zeitliche Verschiebung kommt auch aus den Reihen der Schwesterpartei. CSU-Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann forderte eine Verschiebung des Inkrafttretens: Statt wie bisher vorgesehen im Juli 2027 solle die Zuckersteuer erst Anfang 2028 starten, um den betroffenen Unternehmen mehr Vorlaufzeit einzuräumen.
Widerspruch aus der SPD-Fraktion
Die Vorstöße aus der Union stoßen beim Koalitionspartner auf deutliche Ablehnung. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, zeigte sich über die neuerlichen Forderungen ausgesprochen irritiert. Pantazis verwies darauf, dass bezüglich des Vorhabens bereits ein verbindlicher Kompromiss vereinbart worden sei, an dem festzuhalten sei.
Geplante Grenzwerte, Ausnahmen und Finanzierungsziele
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Steuer für Getränke mit einem Gehalt von mindestens 5 g Zucker/100 ml greift. Betroffen von der Abgabe wären unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks sowie gezuckerte Fruchtsaftgetränke.
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Gleichzeitig definiert der Entwurf konkrete Ausnahmen: Ausgenommen von der Zuckersteuer bleiben Alkohol, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreie Cocktails.
Ebenfalls steuerfrei bleiben reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke, die mit Süßungsmitteln versetzt sind. Um kleinere Produzenten zu entlasten, enthält die Vorlage zudem eine Befreiung für Betriebe mit einer Produktionsmenge von bis zu 1 Mio. Liter/Jahr.
Hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen kalkuliert die Bundesregierung mit erheblichen Beträgen. Aus der Abgabe werden erwartete Einnahmen in Höhe von 690 Mio. Euro 2027 sowie 925 Mio. Euro 2028 prognostiziert. Die Einnahmen sollen zweckgebunden eingesetzt werden, um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KKV) stabil zu halten.
