Zollfreigrenze fällt: 3-Euro-Pauschale für Kleinsendungen ab Juli
29.06.2026 - 03:31:20 | boerse-global.de
Zum 1. Juli 2026 fällt die Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Die EU führt stattdessen eine Pauschale von drei Euro pro Warenkategorie ein.
Bisher waren Pakete aus China, den USA oder Großbritannien mit einem Warenwert unter 150 Euro zollfrei. Diese Regelung entfällt. Der Rat der EU beschloss die Änderung bereits am 11. Februar 2026.
Die neue Pauschale gilt pro Tarifunterposition (HS-Code). Enthält eine Sendung Kleidung und Elektronik, wird die Gebühr doppelt fällig. Hinzu kommt die bestehende Einfuhrumsatzsteuer.
Branchenexperten rechnen mit Preissteigerungen von 30 bis 75 Prozent für Waren im Niedrigpreissegment. Betroffen sind vor allem Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress.
Übergangslösung bis 2028
Die Neuregelung ist als Übergangslösung konzipiert. Sie soll bis mindestens zum 1. Juli 2028 gelten. Danach ist eine umfassende Zollreform mit einer neuen europäischen Zolldatenplattform geplant.
Bereits zum 1. November 2026 könnte eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von rund zwei Euro hinzukommen. Die Pläne dafür sind laut EU-Kreisen bereits in der Abstimmung.
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Hintergrund der Maßnahme ist das explosionsartige Wachstum im Online-Handel. 2025 wurden rund 5,8 bis 5,9 Milliarden Kleinsendungen in die EU eingeführt – viermal so viele wie 2022. Rund 91 Prozent dieser Pakete kamen aus China.
Anbieter verlagern Logistik nach Europa
Erste Reaktionen der betroffenen Unternehmen sind bereits sichtbar. Temu betreibt eigene Lager in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Spanien und Österreich. Andere Anbieter setzen verstärkt auf Drittanbieter innerhalb des EU-Binnenmarkts.
Die Abwicklung der neuen Zölle soll künftig direkt über die Absender außerhalb der EU erfolgen. Die Paketdienstleister behalten die Abgaben ein und leiten sie weiter.
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Der europäische Handelsverband begrüßt die Neuregelung. Sie fördere einen fairen Wettbewerb zwischen lokalen Händlern und außereuropäischen Plattformen. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass gezahlte Zollgebühren bei Retouren in der Regel nicht erstattet werden.
Weitere Änderungen zum 1. Juli
Neben den Zollregeln treten weitere gesetzliche Neuerungen in Kraft:
- Renten: Steigen bundesweit um 4,24 Prozent
- Steuern: Rund 11,5 Millionen Menschen können ihre Einkommensteuererklärung künftig per App mit einem Klick erledigen. Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026
- Soziales: Das Bürgergeld wird in die Grundsicherung überführt, die bisherige Karenzzeit entfällt. Der Pflege-Mindestlohn steigt auf 16,52 Euro pro Stunde
- Flugverkehr: Die Ticketsteuer sinkt – auf 13,03 Euro (Kurzstrecke), 33,01 Euro (Mittelstrecke) und 59,43 Euro (Langstrecke)
- Umwelt: Neue Regelungen erleichtern die Entnahme von Wölfen in bestimmten Zeiträumen
- Recht: Der gewerbliche Handel mit Flensburger Punkten wird mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro bestraft
