ZF-Konflikt: 7500 Beschäftigte drohen Einbußen von 300–500 Euro
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 01:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Rund 5000 Beschäftigte des Automobilzulieferers ZF haben am Dienstag in Friedrichshafen eine Betriebsversammlung vorzeitig abgebrochen. Der Grund: Personalvorständin Lea Corzilius wurde bei ihrem Auftritt minutenlang ausgebuht. Die Stimmung unter den Mitarbeitern ist nach Angaben von Betriebsratschef Achim Dietrich „wahnsinnig aufgeheizt".
Streit um die Zeppelin-Zulage
Hintergrund des Konflikts sind geplante Streichungen übertariflicher Leistungen. Besonders umstritten: die sogenannte Zeppelin-Zulage. Sie macht zwischen 7 und 13 Prozent des Bruttogehalts aus. Für die betroffenen 7500 Beschäftigten am Standort würde das monatliche Einbußen von 300 bis 500 Euro bedeuten.
Der Vorstand will die Zulage zum 1. Juli 2027 kündigen. Die Verhandlungen darüber waren bereits am Montag von der Arbeitgeberseite abgebrochen worden. Das Unternehmen begründet den Sparkurs mit einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Im Jahr 2025 verzeichnete der Konzern einen Verlust von 2,1 Milliarden Euro. In Deutschland steht zudem der Abbau von bis zu 14.000 Stellen im Raum.
Betriebsrat blockiert Wochenendarbeit
Als Reaktion auf die Pläne blockiert der Betriebsrat derzeit die Wochenendarbeit für einen Großauftrag aus Südkorea. Die Unternehmensleitung drohte laut Medienberichten bereits mit einer möglichen Verlagerung der Produktion nach China, sollte keine Einigung erzielt werden.
Der Konflikt zeigt, welche Macht Arbeitnehmervertretungen bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen haben. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Die IG Metall betont unter Verweis auf Fachveröffentlichungen vom Juli 2026, dass der Betriebsrat etwa bei Urlaubsgrundsätzen und dem Urlaubsplan mitbestimmen darf – auch wenn die eigentliche Urlaubsdauer nicht zur Disposition steht.
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Neue Herausforderungen für Betriebsräte
Auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bleibt die Mitbestimmung relevant. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 15. April 2026 das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats am Flughafen BER für ein Tochterunternehmen der Ryanair. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Betriebsratsfähigkeit in diesem Fall bereits im Mai 2026 bekräftigt.
Zusätzliche Aufgaben kommen auf Betriebsräte durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie stellt seit dem 7. Juni 2026 strengere Anforderungen. In Deutschland wird eine vollständige Umsetzung der Richtlinie frühestens für 2027 erwartet. Juristen weisen darauf hin, dass bereits die Kenntnis eines einzelnen Gehalts einer Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Vermutung für eine Entgeltdiskriminierung zu begründen – so entschied das Bundesarbeitsgericht im Herbst 2025.
KI am Arbeitsplatz und neue Regeln im Krankheitsfall
Ein weiteres aktuelles Feld: der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Wenn KI-basierte Systeme für Leistungsbewertungen herangezogen werden, die Grundlage für Abmahnungen oder Kündigungen sein können, ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung unerlässlich. Dabei müssen Datenart, Zweck und Speicherfristen genau definiert werden.
Besonders bei drohenden Restrukturierungen oder Kündigungswellen ist ein rechtssicheres Vorgehen der Arbeitnehmervertreter entscheidend für die betroffenen Kollegen. Dieser bewährte Leitfaden unterstützt Betriebsräte mit Mustern für Punkteschemata und Verhandlungshilfen dabei, faire Sozialpläne und Interessenausgleiche zu gestalten. Kostenlosen Ratgeber für Sozialplan-Verhandlungen sichern
Auch bei den Formalitäten im Krankheitsfall stehen Veränderungen bevor. Ein Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 sieht vor, die Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Bisher ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich erst ab dem vierten Tag zwingend. Arbeitgeber können aber schon jetzt ein früheres Attest verlangen. Da der Beschluss noch nicht in Gesetzesform gegossen wurde, bleibt die bisherige Praxis vorerst bestehen.
Um diesen komplexen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, bieten Bildungswerke wie das der ver.di in Niedersachsen kontinuierlich Schulungen an. Ab November 2026 sind Seminare zu Arbeitsrecht, Kündigungsschutz und den Grundlagen des Personalvertretungsgesetzes geplant.
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