Zeugnisse: Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmer-Rechte
05.06.2026 - 21:07:16 | boerse-global.de
Ein Beschluss vom 7. Mai (Az. 8 AZB 25/25) macht Vergleichsregelungen vollstreckbar, nach denen der Arbeitgeber ein Zeugnis auf Basis eines Arbeitnehmer-Entwurfs ausstellen muss.
Weicht der Chef vom Entwurf ab, braucht er dafür künftig einen wichtigen Grund. Die alte Ausrede – die Regelung sei nicht bestimmt genug – gilt nicht mehr. Verstöße können mit Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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Allerdings gibt es Grenzen: Ein Zeugnis, das gegen die Grundsätze der Wahrheit oder Klarheit verstößt, können Arbeitnehmer nicht erzwingen. Hat der Arbeitgeber ernsthafte inhaltliche Einwände, muss ein gesondertes Verfahren klären, was im Zeugnis steht.
EU-Lohntransparenz: Deutschland hinkt hinterher
Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie von 2023 stockt weiter. Der Gender-Pay-Gap lag 2025 bei rund 16 Prozent – die Richtlinie soll ihn senken. Doch das nationale Gesetz fehlt.
Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr macht Wirtschaftsverbände für die Blockade verantwortlich. Dabei könnten digitale Instrumente den bürokratischen Aufwand für Unternehmen senken. Trotz des Stillstands treten am 8. Juni 2026 Teile der Richtlinie für den öffentlichen Dienst und staatlich kontrollierte Firmen in Kraft. Grund: Ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
AGG-Reform: Doppelt so viel Zeit für Klagen
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai weitreichende Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen steigt von zwei auf vier Monate.
Das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts gilt künftig für alle Rechtsgeschäfte. Der Schutz vor sexueller Belästigung wird über den Arbeitsplatz hinaus ausgeweitet – etwa auf den Wohnungsmarkt oder Fitnessstudios. Eine neue unabhängige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll Streitigkeiten außergerichtlich lösen. Auch die sogenannte Kirchenklausel wird an aktuelle höchstrichterliche Vorgaben angepasst.
Minijobber: Einmaliger Ausstieg aus der Rentenbefreiung
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Der Antrag ist ab sofort möglich und wirkt ab dem Folgemonat.
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Der Wechsel in die Versicherungspflicht bringt Vorteile: Pflichtbeitragszeiten, Ansprüche auf Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrenten und den Grundrentenzuschlag. Auch der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge öffnet sich. Die Entscheidung ist bindend – für die gesamte Dauer des Minijobs.
Mediation auf dem Vormarsch
Immer mehr Betriebsvereinbarungen setzen auf Mediation vor dem Gang zum Arbeitsgericht. Die Erfolgsquote liegt bei rund 80 Prozent.
Die institutionelle Mitbestimmung bleibt ein heißes Eisen. Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des I.M.U., verweist auf Erfolge bei der Standortsicherung durch Überleitungstarifverträge – etwa in der Rüstungsindustrie. Arbeitnehmervertreter warnen jedoch vor der EU-Initiative für ein „28. Regime“ (EU Inc.), das eine Flucht aus nationalen Mitbestimmungssystemen ermöglichen könnte.
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