Zehn-Punkte-Plan: Kabinett verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 22:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat einen Zehn-Punkte-Aktionsplan verabschiedet, der sich gegen den Missbrauch von Sozialleistungen und die Ausbeutung von Zuwanderern richtet.
Die Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf Strukturen im Zusammenhang mit der EU-Binnenmigration und sollen nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende 2026 umgesetzt werden. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Finanzierungskompetenz des Bundes.
Maßnahmen gegen kriminelle Strukturen im Immobiliensektor
Ein zentraler Schwerpunkt des Aktionsplans liegt in der Bekämpfung von Missbrauch im Bereich heruntergekommener Immobilien. Kriminelle Banden bringen Menschen aus anderen EU-Staaten häufig in sogenannten Schrottimmobilien unter, um unter deren Namen Sozialleistungen zu beziehen. Diese Unterkünfte werden den Betroffenen oft zu deutlich überhöhten Preisen vermietet.
Um gegen diese Praktiken vorzugehen, sollen Kommunen künftig erweiterte Befugnisse erhalten. Als letztes Mittel sieht der Plan die Möglichkeit von Enteignungen vor, um den Einfluss krimineller Akteure auf den Wohnungsmarkt zu begrenzen. Laut Berichten des ZDF nutzen organisierte Banden gezielt EU-Bürger, vornehmlich aus Bulgarien und Rumänien, für Modelle der Scheinbeschäftigung, um so den Anspruch auf aufstockende Sozialleistungen zu begründen.
Erweiterter Datenaustausch und technologische Kontrolle
Zur Identifizierung von Unregelmäßigkeiten plant die Bundesregierung eine Vernetzung verschiedener Behörden. Der Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie den Kranken- und Pflegekassen soll intensiviert werden.
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Auch Energieversorger werden in die Pflicht genommen: Sie sollen den Leistungsbehörden Auskunft über weitere Wohnsitze und bestehende Kundenbeziehungen geben, um unrechtmäßige Leistungsbezüge aufzudecken.
Zusätzlich ist der Einsatz von KI-gestützten Analysen vorgesehen, um Missbrauchsmuster frühzeitig zu erkennen. Die Bundesregierung betont dabei, dass diese technologischen Werkzeuge diskriminierungsfrei ausgestaltet sein müssen. Die administrative Umsetzung soll unter anderem durch ein neues Kompetenzcenter der Bundesagentur für Arbeit erfolgen, für das fünf regionale Stellen geplant sind.
Verschärfung der Leistungsansprüche und Arbeitgeberhaftung
Der Aktionsplan sieht zudem signifikante Änderungen im Leistungsrecht vor. So sollen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII künftig für Personen ausgeschlossen werden, die per Haftbefehl gesucht werden.
Bei unrechtmäßig in Deutschland aufhältigen EU-Bürgern werden die Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise von bisher einem Monat auf zwei Wochen verkürzt. Zudem wird klargestellt, dass ein fünfjähriger Aufenthalt allein nicht mehr für den Bezug bestimmter Leistungen ausreicht; der Aufenthalt muss nachweislich rechtmäßig erfolgt sein.
Bereits seit Juli 2026 melden die Jobcenter Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an den Zoll. Die bereits zum 01.07.2026 eingeführte Arbeitgeberhaftung im SGB II soll weiter gestärkt werden, um Unternehmen bei Scheinbeschäftigung oder zu Unrecht gezahlten Leistungen stärker in die Verantwortung zu nehmen.
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Politische Einordnung und Kritik
Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass jeder Missbrauch von Sozialleistungen zulasten der arbeitenden Bevölkerung und der Einzahlenden gehe. Arbeitsministerin Bärbel Bas und Innenminister Alexander Dobrindt, die den Plan gemeinsam unter Einbeziehung betroffener Kommunen erarbeitet haben, erklärten, dass die EU-Freizügigkeit nicht als Deckmantel für organisierten Missbrauch missbraucht werden dürfe.
Geplant sind neben einer besseren Strafverfolgung der Hintermänner auch eine schnellere Erfassung schulpflichtiger Kinder sowie verstärkte Beratungsangebote in den Herkunftsländern.
Der Paritätische Gesamtverband äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben und warnte vor einem Generalverdacht gegen EU-Bürger, die ergänzende Leistungen beantragen. Der Verband verwies darauf, dass nach geltendem EU-Recht und aktueller Rechtsprechung ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, sofern Betroffene länger als drei Monate in Deutschland leben und ein monatliches Einkommen von mehr als 250 Euro erzielen.
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